Hallo,
mein Handwerker hat mir von Velux ein Schwingfenster mit den Maßen 94cm x 130cm eingebaut. Nach der Zeichnung des Architecketen und des Bauamtes muss hier ein 2.ter Rettungsweg sein. Jetzt muss ich das Fenster gegen ein Klapp-Schwingfentser ersetzen, damit ich eine Vorschriftsmäßige öffnung von 90cm x120cm habe.
Geschätzte Kosten ca1500 -2000 Euro.
Hab ich eine Chance zumindest einen Teil des Geldes vom Handwerker zurück zubekommen?
Die Baupläne lagen dem Handwerker zu Baubeginn vor. Hätte er mich hier auch nicht drauf hinweisen müssen???
Wenn im Vertrag steht, dass überall Fenster vom Typ x rein sollen und der Handwerker Fenster vom Typ x einbaut dann hat er seinen Vertrag erfüllt.
Auch wenn dem Bauherr im nachhinein auffällt: „Ach scheiße, überall x aber außer eine Ausnahme, da muss ein Typ y hin“
Wenn im Vertrag steht, dass überall Fenster vom Typ x rein
sollen und der Handwerker Fenster vom Typ x einbaut dann hat
er seinen Vertrag erfüllt.
Auch wenn dem Bauherr im nachhinein auffällt: „Ach scheiße,
überall x aber außer eine Ausnahme, da muss ein Typ y hin“
wenn der bauherr aber nun gar keine ahnung hat und nur sagt „hier, handwerker, hast du den plan. bau mir die fenster so ein, wie’s da drin steht!“.
dann kommt der handwerker mit einem angebot, der kunde akzeptiert, im guten glauben, daß der handwerker schon alles richtig macht - und ist am ende doch der dumme?
Hallo,
Also einen Vertrag gibt es nicht. Sondern er hat mir halt ein Angebot an Hand der Bauzeichnung gemacht. Und da steht das ja mit dem 2.ten Rettungsweg drin…
Man hat dem Dachdecker/Zimmerer die Bauzeichnung mitgegeben, in der die Fenstermaße und sonstigen Daten dazu (Schlagrichtung, Größe) stehen.
Und beim Dachflächenfenster steht ein Hinweis auf ein besonderes Fenster nach Typ ? oder der deutliche Hinweis " 2. Rettungsweg " ?
Man müsste dann auch von einem Dachdecker erwarten, er kennt die Vorschriften die an ein Dachfenster, was die Anforderungen nach Größe und Öffnungswinkel für einen Notausstieg haben muss.
Sollte es so sein, dann sehe ich den Handwerker schon in der Pflicht, das Fenster auszutauschen.
Den reinen Mehrpreis des neuen Fensters gegenüber dem vorhandenen muss man allerdings tragen, den Ein/Ausbau nicht.
Also einen Vertrag gibt es nicht. Sondern er hat mir halt ein Angebot an Hand der Bauzeichnung gemacht. Und da steht das ja mit dem 2.ten Rettungsweg drin…
Was steht denn im Angebot drin? Und was im Auftrag? Da kommt es schon auf Wortlaut an, wenn man streiten will.
Wenn der Auftrag war, irgendein Dachfenster einzubauen, und dieser Auftrag erfüllt ist, dann wird es nicht so einfach, wenn man sich hinsichtlich Anforderungen, z.B. Plan ist als Grundlage vereinbart, als Auftraggeber nicht abgesichert und vergewissert hat.