Falsche Daten im Anhörungsbogen

Hallo Experten,

nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:

Herr Fasten wird am 01.10.2023 um 15:30 von der Polizei zu einer „verhaltensbedingten Verkehrskontrolle“ (so hat die Polizistin das vor Ort genannt) mit seinem Firmenfahrzeug angehalten, weil ein anderer Polizist gesehen hat, dass Herr Fasten sein Handy während der Fahrt in der Hand hatte und getippt hat. Herr Fasten wird vor Ort belehrt, dass er sich dazu nicht äussern muss, und er fragt nur, was das kostet. Mehr sagt er dazu nicht.

Die Polizistin erklärt, auf ihn würden 100 Eur Busgeld und einen Punkt in Flensburg zukommmen.

Eine Woche später findet Herr Fasten in seinem Briefkasten einen Anhörungsbogen, auf dem der Name „Fatsen“ steht (Buchstaben Dreher). Der Postbote hat das aber trotzdem eingeworfen.

In dem Schreiben wird ihm vorgeworfen, er hätte die Tat am 01.10.23 um 16:30 begangen. Also eine Stunde später, als es tatsächlich war.

Zu der im Anhörungsbogen angegebene Zeit befand sich das Fahrzeug bei Herrn Fasten zu Hause. Das ist durch GPS Fahrtenbuch der Firma belegbar.

Jetzt hat sich Herr Fasten im Anhörungsbogen
dazu geäussert und die Tat nicht zugegeben, da er 1. zu der angegebenen Zeit nicht an dem Ort war ( den Ausdruck der GPS Daten hat er mit hinzugefügt) und 2. dass er nicht „Fatsen“ heisst.

Wie gut stehen die Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird, schließlich ist da ja so einiges schief gelaufen… ??

vielen Dank für die Hilfe :slight_smile:

Das, was hier aufgeführt wurde, sind ein zwei kleine Fehler, die im polizeilichen Alltag angesichts der Vielzahl der Vorgänge vorkommen können - wenngleich natürlich nicht sollten.

Diese Fehler ändern aber nichts am Sachverhalt, der dem Fahrzeugführer vorgeworfen wird und dem der auch nichts inhaltliches entgegenzusetzen hat.

Wenn es um die Frage ginge, ob man sich am Tatort eines Raubüberfalls zu Zeit aufgehalten hat, zu der man sich tatsächlich hat von 50 Leuten auf seiner Geburtstagsfeier hat hochleben lassen, wäre die Beweislast außerordentlich dünn, aber so stellt sich der Fall ja nicht dar.

Dass der angeschriebene Fahrer ganz unabhängig von Namensschreib und Uhrzeit an Ort und Stelle befand, steht völlig außer Frage. Schließlich wurden die Personalien und der ganze andere Kram von zwei Polizisten aufgenommen, die das Kennzeichen ja nicht irgendwo online in einem Video, sondern live, echt und in Farbe gesehen haben.

Insofern spielt auch die Uhrzeit keine Rolle, weil eben der Fahrer zum tatsächlichen Zeitpunkt der „Tat“ live, echt und in Farbe angetroffen wurde. Wenn also der Fahrer nicht inhaltlich etwas dem Vorwurf entgegenzusetzen hat („isch ab gar kein Händie“), wird das wohl nichts werden mit der Einstellung.

Gruß
C.

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Erfahrung sagt Nein, Tippfehler gelten nicht, allerdings in Ö, Du sagtest nicht, wo das fiktiv war.
Apropos Tippfehler: man kann mit weitaus unter 100€ BUSgeld jeden Tag mit den Öffis fahren.

Alles Gute; K.

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.So,so, mit dem er wahrscheinlich so sperriges Zeug zum Kunden transprtieren muß, dass ihm damit in jedem öffentlichen Verkehrsmittel der Zugang verweigert würde?
ramses90

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Falsa demonstratio non nocet.
Zwei Polizisten können den Fehltritt bezeugen - Tippfehler sind da egal. Zur Korrektur deiner Daten bist du verpflichtet.
Es wird wohl ein Bußgeldbescheid erlassen werden, dem ich an deiner Stelle nicht widersprechen würde.