Habe in meinem Kündigungsschreiben vom 10.11.10 zum 24.10.10 gekündigt.Ich habe mich aber im Monat geirrt und meinte den 24.11.10.
Jetzt hat mein alter Arbeitgeber die Kündigung zum 10.11.10 bestätigt und auch nur bis zum 10.11.10 mein Gehalt berechnet und nicht zum 24.11.10,wie die Kündigungsfrist es eigentlich hergibt.
Ist das rechtens?Was kann ich jetzt unternehmen?
Hallo,
tut mir sehr leid, kann leider nicht helfen. Bin zwar an Arbeitsrecht interessiert, aber fachlich ein Laie.
Trotzdem alles Gute
Holdrio
eigentlich muss man die 4 wöchige künigungsfrist einhalten
ausserdem geht das ja schon garnich ,10.11.10 ein schreiben schicken wo ich für ein monat zuvor kündige
da solltest du noch mal mit dein ag drüber reden
eigentlich muss man die 4 wöchige künigungsfrist einhalten
ausserdem geht das ja schon garnich ,10.11.10 ein schreiben
schicken wo ich für ein monat zuvor kündige
da solltest du noch mal mit dein ag drüber reden
Die Kündigung war während der Probezeit.Deswegen nur zwei Wochen.
Drüber reden nutz nix,das habe ich schon.Habe ich da eine Chance,wenn ich das über das Arbeitsgericht laufen lasse??
Das ist natürlich ein schöner Versuch des Arbeitgebers, aber natürlich nicht zu halten. Hier sollte auf jeden Fall anwaltliche Hilfe erwogen werden.
Ich würde der Kündigungsbestätigung widersprechen, da auch diese falsch ist, denn es bestätigt eine Kündigung zum 10.11.2010 und diese gab es nie! Senden Sie nochmals eine korrigierte Kündigung mit richtigen Daten und „mahnen“ Sie den ausstehenden Lohn an. Ansonsten würde ich mit Anwalt drohen, das hilft meistens - oder mit dem Verweis, dass das 1. Kündigungsschreiben „erkennbar“ ungültig war, da Sie nicht rückwirkend kündigen können - Bieten Sie unbedingt weiterhin Ihre Arbeitskraft an!!!
Hallo
Ich denke du hast durch die Datumverschiebung indirekt deinen AG gebeten dich vorzeitig aus dem vertrag zu lassen. dieser „Bitte“ hat er entsprochen. Andersrum hätte er auf die Frist bestehen können,dann wäre das nicht passiert. So denke ich kannst du nix machen. Lg Justiia
Hallo,
hast Du denn auch nur bis zum 10.11.10 gearbeitet ?
Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen.
Meines E.a. nach zählt was im AV vereinbart wurde. Erfolgte die Kündigung im Schreiben v.10.11.2010 fristgemäß muß die Kündigungsfrist automatisch angerechnet werden, weil es zum nächsten frühesten Termin gilt. Wenn du diesen genannt hast und irrtümlicherweise falsch bezeichnet hast, dürfte das sekundär sein. Bis dahin müßte Lohn weiter gezahlt werden.
Grüsse Labi