Hallo,
mal angenommen eine ältere Dame wird in einem Krankenhaus behandelt und bekommt abends ein Beruhigungsmittel damit sie nachts nicht über die Gänge irrt. Nach der Behandlung soll sie nun wieder zurück in ihr Pflegeheim. Weiter angenommen, es wird für das Pflegeheim etwas von dem Beruhigungsmittel abgefüllt und mitgegeben, dabei verrechnet sich aber ein Pfleger und füllt statt 5 ml pro Nacht 40 ml ab. Die ältere Dame erleidet dadurch zwar keinen offensichtlichen bleibenden Schaden, aber der Grund für den Krankenhausaufenthalt war eine zuvorige dreifache Überdosierung des Beruhigungsmittels (Hautausschlag deswegen). Nun hat sie das Achtfache bekommen. Sie ist zwar stabil, aber total matt. Könnte man Eurer Meinung nach in einem solchen spekulativen Fall gegen das Krankenhaus vorgehen?
Oliver
… Könnte man Eurer Meinung
nach in einem solchen spekulativen Fall gegen das Krankenhaus
vorgehen?
Oliver
Hi Olliver,
ich denke schon, mit Erfolgsaussicht. Aber bitte dem Personal gegenüber sachlich bleiben, erst gut informieren - also Diagnose, Therapie und Medikation sowie bekannte Nebenwirkungen prüfen [lassen - ggf. Hausarzt konsultieren], um Missverständnisse zu vermeiden.
Alle machen mal Fehler, für solche Fälle gibt es schliesslich die Berufshaftpflichtversicherungen der Kliniker.
viel Erfolg!
Gruß V.
Hallo,
Weiter angenommen, es
wird für das Pflegeheim etwas von dem Beruhigungsmittel
abgefüllt und mitgegeben, dabei verrechnet sich aber ein
Pfleger und füllt statt 5 ml pro Nacht 40 ml ab.
Hi,
das ist schon mal total unmöglich - und zwar sowohl vom KH als auch der Pflegeeinrichtung. Irgendwelche abgefüllten Sachen, ohne Orginalbehälter und Waschzettel…da ist sowas ja vorprogrammiert!
Die ältere
Dame erleidet dadurch zwar keinen offensichtlichen bleibenden
Schaden, aber der Grund für den Krankenhausaufenthalt war eine
zuvorige dreifache Überdosierung des Beruhigungsmittels
Wer hat da überdosiert? Das Pflegeheim oder das KH?
Nun hat sie das Achtfache bekommen.
Sie ist zwar stabil, aber total matt. Könnte man Eurer Meinung
nach in einem solchen spekulativen Fall gegen das Krankenhaus
vorgehen?
Meiner Meinung nach könnte man in diesem Fall nur gegen den vorgehen der das Medikament auch tatsächlich verabreicht! hat.
Dass im KH falsch abgefüllt wurde ist zwar eine Tatsache - aber wer so dumm ist und irgendwelche, nicht mehr nachvollziehbaren Medikamente verabreicht hat die Sorgfaltspflicht vernachlässigt.
Im KH hätte ja sonstwas abgefüllt werden können - auch ein ganz falsches Medikament! Bei der Medikamentengabe gilt eh der Grundsatz dass möglichst wenig „Hände“ zwischen Medikamentenschrank und Patient zum Zug kommen.
Aufbewahrung von Medikamenten ist nur in der Orginalpackung zulässig. Das herrichten von Medikamenten ist Aufgabe einer examinierten! Pflegekraft.
Viele Grüße
Sue
Hallo Sue,
das ist schon mal total unmöglich - und zwar sowohl vom KH als
auch der Pflegeeinrichtung. Irgendwelche abgefüllten Sachen,
ohne Orginalbehälter und Waschzettel…da ist sowas ja
vorprogrammiert!
Tja, leider. Du hast völlig recht.
Die ältere
Dame erleidet dadurch zwar keinen offensichtlichen bleibenden
Schaden, aber der Grund für den Krankenhausaufenthalt war eine
zuvorige dreifache Überdosierung des Beruhigungsmittels
Wer hat da überdosiert? Das Pflegeheim oder das KH?
Ein Pfleger im KH. Der Fehler wurde seitens des KH zugegeben.
Nun hat sie das Achtfache bekommen.
Sie ist zwar stabil, aber total matt. Könnte man Eurer Meinung
nach in einem solchen spekulativen Fall gegen das Krankenhaus
vorgehen?
Meiner Meinung nach könnte man in diesem Fall nur gegen den
vorgehen der das Medikament auch tatsächlich verabreicht! hat.
Dass im KH falsch abgefüllt wurde ist zwar eine Tatsache -
aber wer so dumm ist und irgendwelche, nicht mehr
nachvollziehbaren Medikamente verabreicht hat die
Sorgfaltspflicht vernachlässigt.
Im KH hätte ja sonstwas abgefüllt werden können - auch ein
ganz falsches Medikament! Bei der Medikamentengabe gilt eh der
Grundsatz dass möglichst wenig „Hände“ zwischen
Medikamentenschrank und Patient zum Zug kommen.
Aufbewahrung von Medikamenten ist nur in der Orginalpackung
zulässig. Das herrichten von Medikamenten ist Aufgabe einer
examinierten! Pflegekraft.
Vielen Dank für Deine Meinung
Oliver