Falsche E-Mail Adresse eingegeben

Wenn die Kündigung eines Vertrages zuspät eingeht weil die E-Mail Adresse falsch geschrieben wurde (z.B. Buchsabe fehlt) ein Screenshot dieser E-mail dann an die richtige Adresse gesendet wird ist die Kündigung dann noch rechtens?

Wenn die Kündigung eines Vertrages zuspät eingeht weil die
E-Mail Adresse falsch geschrieben wurde (z.B. Buchsabe fehlt)
ein Screenshot dieser E-mail dann an die richtige Adresse
gesendet wird ist die Kündigung dann noch rechtens?

Rechtswirksam ist sie, nur leider zu spät zugegangen. Aber nach der Kündigungsfrist ist vor der Kündigungsfrist.

gesendet wird ist die Kündigung dann noch rechtens?

Zu spät ist zu spät, egal warum.