Beim Kauf bei einem Net-Versand hat A versehentlich falsche E-Mailadresse angegeben. Fehler beruht auf Browserfunktion Eingabefeld-Vervollständigung und
mangelnder Netzverbindung beim Surfstick. Überstürzte Eingabe durch zu kurzes Zeitfenster, bevor Verbindung
abreißt. Dann vergaß A dummerweise das Bezahlen.
50 Tage später Post von Inkasso, da A die Mahnung
nicht gelesen hat. Genügt EINE Mahnung?
Kann A auf fahrlässigkeit plädieren? Warum nicht per Post gemahnt? (Bekannte Rechnungs- = Lieferadresse)
Welche Chancen hat A? Dringend!
Dann vergaß A dummerweise das Bezahlen.
Das kommt vor…bei manchen gleich 7 (sieben) Wochen lang…
50 Tage später Post von Inkasso,
Jau, hat der Rechnungsaussteller wohl in Auftrag gegeben…warum wohl?
da A die Mahnung nicht gelesen hat.
War auch nicht so wichtig.
Genügt EINE Mahnung?
Nein, wenn die Vertragsbedingungen 17 Mahnungen vorsehen, dann natürlich nicht.
Kann A auf fahrlässigkeit plädieren?
Die Notwendigkeit eines Plädoyers erschließt sich mir nicht.
Welche Chancen hat A?
Die Forderung bezahlen.
Dringend!
Richtig, dringend.
Bei Überweisung von 0,10 € gäbe es noch einen Gruß
Hallo,
A hat zwei Fehler gemacht:
- Rechnung nicht bezahlt
- Mahnung wg. falscher Email-Adresse nicht erhalten
A sollte die Mahngebühren als Lehrgeld abschreiben und einfach zahlen.
Viele Grüße
Lumpi
Beim Kauf bei einem Net-Versand hat A versehentlich falsche E-Mailadresse angegeben.
Kann dem Versender egal sein, ob A versehentlich oder mutwillig falsche Angaben macht. Insbesondere wenn in den AGB’s steht, dass der Käufer für die Richtigkeit seiner Angaben haftet.
Fehler beruht auf …
Vielleicht sogar auch auf dem Gartenzwerg des Nachbarn, der die Verdauung des Schoßhündchens beeinträchtigt und dessen Flatulenzen im falschen Moment eine Ablenkung bewirkt hatte - das tut nichts zur Sache.
Ein Vertragspartner hat seine Leistung erbracht, dadurch steht der andere Vertragspartner in der Schuld.
Dann vergaß A dummerweise das Bezahlen.
Nach Erhalt der Ware / Dienstleistung? Wie „komisch“.
50 Tage später Post von Inkasso, da A die Mahnung nicht gelesen hat.
Ob eine Mahnung gelesen wurde, tut nichts zur Sache.
Wichtig ist, dass sie ordnungsgemäß zugestellt wurde - zum Beispiel dem laut Angaben des Empfängers richtigen E-Mail Postfach.
Genügt EINE Mahnung?
Siehe AGB. Möglicherweise ist sogar keine Mahnung notwendig, wenn die AGB ein klares Zahlungsziel vorsehen.
Kann A auf fahrlässigkeit plädieren?
Warum sollte A?
Die Pflichten aus einem Schuldverhältnis haben nichts mit Fahrlässigkeit zu tun.
Ist ja nicht so, dass der Versender A des Betrugs bezichtigt … er will nur sein Geld, und das steht ihm zu!
Warum nicht per Post gemahnt? (Bekannte Rechnungs- = Lieferadresse)
Wenn es die AGB nicht vorsehen, besteht dazu überhaupt keine Notwendigkeit. Immerhin hat sich A mit Hinterlassen der E-Mail Adresse in einem Vertrag(!) dazu verpflichtet, die vertragsrelevanten Informationen auf dieser Adresse abzurufen.
Welche Chancen hat A? Dringend!
Bezahlen. Und richtig - dringend.
Liebe Leute, ich wollte lediglich wissen, ob A die Tatsachen irgendwie verwenden kann. Der Beitrag von Lumpi ist kurz aber hilfreich, jedoch andere Leute haben anscheinend KEINERLEI AHNUNG von den möglichen Wirren eines Lebens, und wohl NOCH NIE etwas vergessen… Respekt, Leute, und ich möchte noch differenzieren: mike hat das noch ganz anständig rübergebracht, KEKI dafür umso selbstgefälliger.
Ich bemerke dazu: Ja, ich bin selber schuld. Aber wenn man um Hilfe gebeten wird, muß man nicht zwingend in beleidigende
Weisen verfallen. Ich bin nicht BLÖD, wie „keki“ anscheinend denkt,
und wäre trotz meiner durch Depressionen und Streß geprägten Fehler
wirklich mal sehr gespannt, ob denn der/die LIEBE KEKI bei allen
Themen dieser Welt GAR SO FÜRCHTERLICH ÜBERLEGEN UND PERFEKT ist;
und würde ihm/ihr dann gerne dementsprechend seine/ihre doch dann
ebenso anzunehmende grenzenlose Dummheit in den übrigen Bereichen
schmerzhaft und verletzend vorhalten, wie gehabt. Überlegt mal.
@Lumpi: Danke, kurz und gut.
KEINERLEI
AHNUNG von den möglichen Wirren eines Lebens,
und wäre trotz meiner durch Depressionen und Streß geprägten
Fehler
Das ist NICHT das Psychobrett!
und würde ihm/ihr dann gerne dementsprechend seine/ihre doch
dann
ebenso anzunehmende grenzenlose Dummheit
Zum Nichtzahlen von Rechnungen und wüsten Beschimpfungen reicht’s aber noch, bei allem Streß und aller Kränke…
Nun erstens ist zu bemerken, daß es mir zwar schon leid tut, sowas geschrieben zu haben, aber ANGEFANGEN mit Konversation auf DIESEM Niveau hat KEKI. Ich verschone euch sowieso mit weiteren Angaben über meinen Gemütszustand, und bin, wie ICH finde, auch nicht mehr als informativ nötig ins Detail gegangen.
Meiner Meinung nach war halt KEKIS Antwort ein GUTES
STÜCK ZU ARROGANT UND HERABLASSEND; Und auch ein
Hilfesuchender hat doch gewisse Grundrechte.
Ich lache ja mit, wenn jemand sich klassisch lustig
macht über diese und jene Vorfälle zweifelhaften
Intelligenznachweises, aber KEKI hat durchblicken lassen, daß es ein tatsächlichen Versehen von A nicht einmal im Traum geben KÖNNTE, A wohl eher
gedacht habe, das sei alles nicht so wichtig, und A
halt einfach zu blöd sei um das ALLES ZU KAPIEREN… Lies genau nach, das ist mehr als
hochmütig, das ist beleidigend. Also, muß man sich
tatsächlich als Bittsteller und vor allem - Neuling, sowohl am Computer als auch in diesem
Forum, ALLES, WIRKLICH ALLES mundtot gefallen lassen? Wow, also ICH würde NICHT unbegründet
SO auf die sprichwörtlicke K…e hauen wie Keki.
Auch wenn ich verstehe, daß ihm natürlich gleich
jeder Kumpel zu hilfe eilt. Ich fand seine Mail
einfach ZU fies, und wenn er mich SO anpöbelt,
muß er mit einer entsprechenden Antwort rechnen.
Und wenn sein Verhalten toleriert wird, aber meins nicht,
ist das schon SEHR parteiisch, nix für ungut.
Liebe Leute, ich wollte lediglich wissen, ob A die Tatsachen
irgendwie verwenden kann. Der Beitrag von Lumpi ist kurz aber
hilfreich, jedoch andere Leute haben anscheinend KEINERLEI
AHNUNG von den möglichen Wirren eines Lebens, und wohl NOCH
NIE etwas vergessen…
Ich gehe schwer davon aus, das jeder hier mal was wichtiges vergessen hat, oder sonstwas falsch gemacht hat. Und dann macht man genau das was Lumpi geschrieben hat: Fehler eingestehen und zahlen.
Wenn das ein (finanzielles) Problem ist, hilft wahrscheinlich eine offene und ehrliche Kontaktaufnahme mit dem Gläubiger mehr, als irgendein fadenscheiniges Schlupfloch zu suchen.
Wenn mir jemand so kommt, hat er danach jedenfalls bei mir keine Chance auf Gnade mehr, während ich sonst immer mit mir reden lasse.
Es geht hier nicht darum dich anzugreifen oder runterzumachen, sondern dir klarzumachen, das der Fehler bei dir liegt (welche persönlichen Gründe und Entschuldigungen auch immer dafür vorliegen) und du die Konsquenzen tragen muss.
Gruß, DW.
Hallo nochmal, und danke für die anteilnehmende Antwort.
Also, es stimmt tatsächlich, das mit der ver…ten Eingabe,
egal was sich manch von bösen Menschen betrogener denken mag,
das alles war tatsächlich ein durch unglückliche Umstände passiert,
aber das Hauptproblem ist:
Da A in dem Moment, als er das Inkassoschreiben bekam,
tatsächlich dachte, das wäre ein Betrugsversuch,
(weil er aus NICHT ERFUNDENEN Gründen halt keine
Mahnung lesen und darauf reagieren KONNTE), bei dem
er abgezockt werden sollte, hat A aus ehrlichem Zorn
heraus gleich zwei sehr, sehr falsche E-Mails an den
besagten Internetversand geschrieben, und eine gütliche
Einigung ist deshalb schwer zu realisieren.
Wenn er nicht allzu begriffsstutzig ist, hat A ja eh
das Geld LÄNGST überwiesen, weil er am Erfolg seiner
Bemühungen um ein Herumreißen des Ruders nun sehr zweifelt.
Und ja, A reagierte bei allem DESHALB so, weil er einen Verlust
finanzieller Natur praktisch nicht tragen kann.
Aber A hat einen Helfer gefunden, als kein Ausweg mehr in Sicht
war. Nur frustriert ist er noch ein klein wenig,
aber das vergeht… Also, vielen Dank.
Bei technischen Fragen jeder Art steh ICH gern zur Verfügung,
trage es ins Profil ein, evtl. kann ich auch mal helfen. Tschö!