Falsche Eingruppierung im Tarifvertrag AVR Diakonie

falsch eingruppiert als Altenpflegerin (mit abgeschlossene 3. Jahre Berufsausbildung) im Tarifvertrag AVR Diakonie -   Entgeltgruppe 5 anstatt gr.7,  seit 8 Jahren , zufällig entdeckt. Hilfe!!! Ist noch was zu machen?

Danke im Voraus.

Pflege-2006

Hallo,

wenn eine Tarifbindung besteht (durch jeweilige Mitgliedschaft von AG und AN oder durch Verweis im Arbeitsvertrag), kann eine falsche Eingruppierung jederzeit geltend gemacht und arbeitsgerichtlich überprüft werden - im Rahmen der geltenden Ausschlußfristen auch rückwirkend.
Allerdings kommt es bei der Eingruppierung im AVR zuerst mal nicht auf die Ausbildung, sondern auf die konkret ausgeübte Tätigkeit an. Arbeitet eine examinierte Altenpflegerin nur als Helferin, wird sie auch nur dafür bezahlt.

Erster Ansprechpartner wäre BR oder MAV, zu deren Aufgaben auch die Überwachung der Einhaltung der Tarifverträge und damit auch der Eingruppierung gehört.

&Tschüß
Wolfgang