Seh ich genauso wie Wolfgang
zusätzlich, bitte einmal im Vertrag / TV schauen was die Ausschlussfristen sagen - sonst entsprechend schnell handeln und beziffern.
Ich lese da eine Tätigkeit in einer Zeitarbeitsfirma??? - leider kommt es da (nicht immer durch bosheit) oftmals zu falscheinstufungen… viel mehr liegt es an unkenntnis der Mitarbeiter (disponenten).
Wichtig ist das Lieschen den "Brutto"Anspruch geltend machen muss.
Beispiel-Schreiben :
bla bla … gezahlt wurde nach Tarifvertrag Grp. A1, die ausgeübte tätigkeit verlangt jedoch eine abgeschlossene und anerkennbare Ausbildung was den Kriterien nach Grp. A2 entsprecht. Somit ergibt sich für den Zeitraum 06 - 12/11 eine differenz von xxx,xx Eur. Ich fordere Sie hiermit auf, diesen binnen 14 Tagen auf netto und frei von Gebühren auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto bei der LaLa-Bank zu überweisen. Ich fordere Sie des weiteren auf, entsprechend berichtigt abzurechnen und mir eine korr. Lohnsteuerbescheinigung 2011 (besondere Lohnsteuerbescheinigung) zukommen zu lassen. Eine korr. Ausfertigung der DÜEV-Meldung senden Sie mir bitte per Post zu.
Mit freundlichen Grüßen
la la Lieschen
Sowas würde ich in einem entsprechenden beispielfall schreiben … gut das dass ja kein echter fall ist sondern hier immer nur beispiele abgehandelt werden
- den text würde ich aber grammatikaliksch und orthographisch noch überarbeiten 