Falsche Eingruppierung Tarifvertrag -

… Nachforderung möglich?

Lischen ist von Juli 2011 bis Mitte Dezember bei einem Unternehmen beschäftigt. Da sie Berufsanfängerin und keine Ahnung hat wieviel Gehalt ihr zusteht wird im Arbeitsvertrag ein Gehalt nach A1 (ungelernt) festgehalten. Nun stellt sie nach Ihrem Austritt fest, dass sie hätte A2 bekommen müssen, da sie eine kaufmännische Ausbildung vorzuweisen hat und als gelernte Kraft bezahlt werden muss. Da es andere Komplikationen bei Lischen gab, nahm sie Kontakt zum Betriebsrat auf, der sie auch nochmals darauf hinwies, falsch eingruppiert zu sein.

Inwiefern ist Lischen nun berechtigt, das zu wenig gezahlte Gehalt nachzufordern? Hat sie Chancen?

Hallo,

eine Nachforderung ist im Rahmen der vereinbarten Verjährungsfrist grundsätzlich immer möglich.
Ob Lischen „Chancen“ hat, hängt davon ab, ob für sie überhaupt Tarifbindung bestand - sei es durch Mitgliedschaft, sei es durch Arbeitsvertrag - wenn Lischen tarifvertragliche Leistungen verlangt.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Deine Frage zielt sehr in den Bereich Arbeitsrecht, in dem ich mich leider (noch) nicht auskenne. Ich besuche zwar momentan eine Fortbildung im Lohn- u. Gehaltsbereich, aber Arbeitsrecht ist da nicht von übergeordneter Bedeutung. Auch weiß ich nicht, nach welchem Tarifvertrag Lischen bezahlt wurde. Generell kommt es bei Anstellungsverträgen ja auf den Arbeitsbereich an, in dem man tätig ist. Selbst wenn eine Professorin mit Studium bei A…i an der Kasse sitzt bekommt sie dafür kein Professorengehalt, sondern das Geld für eine angelernte Kassiererin. In dem Fall hätte sie auch keinen Rechtsanspruch auf das höhere Professorengehalt. Ist zwar etwas überspitzt als Beispiel, aber verstehst Du, worauf ich hinaus will?
Ich hoffe, Du findest noch jemanden, der sich besser mit dem Arbeitsrecht auskennt. Ansonsten bleibt nur der Weg zum Fachanwalt, um das klären zu lassen.

LG,
Michaela

Hallo, da sollte sich Lischen eine anwaltliche Rechtsberatung einholen. Hier geht es ins Arbeitsrecht und da ist alles möglich. Vielleicht ist sie einer Gewerkschaft angehörig?! Hier bekommt sie sofort umfassende Auskunft.
Viel Erfolg