… Nachforderung möglich?
Lischen ist von Juli 2011 bis Mitte Dezember bei einem Unternehmen beschäftigt. Da sie Berufsanfängerin und keine Ahnung hat wieviel Gehalt ihr zusteht wird im Arbeitsvertrag ein Gehalt nach A1 (ungelernt) festgehalten. Nun stellt sie nach Ihrem Austritt fest, dass sie hätte A2 bekommen müssen, da sie eine kaufmännische Ausbildung vorzuweisen hat und als gelernte Kraft bezahlt werden muss. Da es andere Komplikationen bei Lischen gab, nahm sie Kontakt zum Betriebsrat auf, der sie auch nochmals darauf hinwies, falsch eingruppiert zu sein.
Inwiefern ist Lischen nun berechtigt, das zu wenig gezahlte Gehalt nachzufordern? Hat sie Chancen?