wenn man eine klage vom amtsgericht bekommen mit falscher firmenbezeichnung.
ist diese zu verwerfen ??
wenn man eine klage vom amtsgericht bekommen mit falscher
firmenbezeichnung.
ist diese zu verwerfen ??
Schreibfehler, Tipfehler?
Vermutlich gilt:
Falsa demonstratio non nocet.
Völlig sinnentstellte Fehler mal ausgenommen.
Wird aus
Fa. Müller, Damenbartherstellungs GmbH
die Firma Dahmen, Mühlenzubehör AG,
dann ist das anders als wenn aus der
Hans-Peter Schmidt GmbH die
Hanns-Peter Schmitt GmbH wurde.
was heisst das im einzelnen werde aus dem beitrag nicht schlau
bitte weitere erklärung damit auch ein dummer das versteht
Hallo,
Fa. Müller, Damenbartherstellungs GmbH
Firma Dahmen, Mühlenzubehör AG
das sind 2 völlig unterschiedliche Unternehmen.
Hans-Peter Schmidt GmbH
Hanns-Peter Schmitt GmbH
hier ist lediglich die Schreibweise des Namens falsch,
jedoch kann man sehen/lesen wer gemeint ist.
Mfg