Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter möchte unbedingt aus einem Unternehmen raus. Sein Chef
möchte ihn aber nicht gehen lassen. Der Mitarbeiter kündigt.
Was er aber nicht weiss: Sein Chef hat umfirmiert und nun eine komplett andere Firmenbezeichnung. Die Kündigung wurde auf den alten
Firmennamen ausgestellt. Ist die Kündigung des Arbeitnehmers wirksam
oder muss der Mitarbeiter eine neue Kündigung mit neuer Firmenbezeichnung schreiben?
Für die Antworten danke im voraus.
Grüße, a.
Hallo
ein Mitarbeiter möchte unbedingt aus einem Unternehmen raus.
Sein Chef
möchte ihn aber nicht gehen lassen.
Das ist einigermaßen dumm, denn die Leibeigenschaft gibt es schon seit 200 Jahren nicht mehr.
Der Mitarbeiter kündigt.
Eben.
Was er aber nicht weiss: Sein Chef hat umfirmiert und nun eine
komplett andere Firmenbezeichnung. Die Kündigung wurde auf den
alten
Firmennamen ausgestellt. Ist die Kündigung des Arbeitnehmers
wirksam
oder muss der Mitarbeiter eine neue Kündigung mit neuer
Firmenbezeichnung schreiben?
Der Mitarbeiter kündigt gegenüber der Firma, die als Arbeitgeber in seinem Arbeitsvertrag steht und gibt damit eine eindeutige schriftliche Willenserklärung gegenüber seinem Vertragspartner ab. Wenn dieser in der Zwischenzeit umfirmiert hat und es versäumte, seinen Vertragspartner „Arbeitnehmer“ darüber zu informieren, ist das nicht dessen Fehler und also auch nicht dessen Problem.
Gruß
smalbop