Moin auch,
wie lange im Nachhinein kann man beim AG eine falsche Gehaltsabrechnung reklamieren. Angenommen z.B., der AG-Zuschuss zur PKV wäre nicht richtig berechnet worden und zu wenig ausbezahlt worden.
Ralph
Moin auch,
wie lange im Nachhinein kann man beim AG eine falsche Gehaltsabrechnung reklamieren. Angenommen z.B., der AG-Zuschuss zur PKV wäre nicht richtig berechnet worden und zu wenig ausbezahlt worden.
Ralph
Hi!
Vorausgesetzt, keine Ausschlussfrist ist vereinbart, sollte die „normale“ Verjährungsfrist greifen, also 3 Jahre beginnend mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Gruß
Guido