Falsche Gehaltsabrechnung

Hallo liebe Bea,

auch zur Weihnachtszeit bleiben die Fragen nicht aus und ich hoffe du kannst mir bei folgendem Problem weiterhelfen:

Ein Bekannter von mir fing im Mai eine neue Arbeitsstelle an. Mit der ersten Gehaltsabrechnung bekam er mehr Geld als erwartet. Dieses wurde auch sofort reklamiert.

Auch die folgenden sieben Abrechnungen waren höher als erwaretet.

Trotz mehrmaliger Reklamation beim Arbeitgeber erfolgte augenscheinlich keine Klärung. Der Bekannte dachte am Ende, er würde mehr Brutto bekommen.

Jetzt, im Dezember, stellte sich heraus, dass die falsche Lohnsteuerklasse bei Ihm hinterlegt war. Eigentlich ist er in der LSt Klasse 1 - abgerechnet wurde jedoch die für ihn günstigere Klasse 3.

Jetzt will der Arbeitgeber natürlich die zuviel ausgezahlten Beträge zurückhaben.

Frage, gibt es eine rechtliche Regelung anhand der man jetzt die Rückzahlung nicht leisten muss?

Immerhin lag dem Arbeitgeber ja die Lohnsteuerkarte mit der korrekten Klasse 1 vor und es wurde mehrmals auf Fehler in der Abrechnung hingewiesen.

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße
Leggy

Hallo, ja das ist ja ein dummes Ding. Der Arbeitgeber hat nun den Fehler bemerkt und möchte alle Abrechnung korrigieren. Das muss er eigentlich auch tun. Auch wenn er es nicht machen würde, müsste Dein Bekannter das Geld spätestens beim Lohnsteuerjahresausgleich an das Finanzamt abführen. Es geht ja eigentlich nur um die Lohnsteuer. Um etwas Zeit zu schinden, soll er dem AG vorschlagen, dass er es mit der Steuererklärung selbst korrigiert. Das darf auch der AG machen. Denn er hat ja sonst alles korrekt abgeführt. Dem Chef kann man leider nur ein Versäumnis aussprechen, denn sowas kann passieren, natürlich nicht über soviele Monate. Ich hoffe, es klappt so. Ich wünsche eine angenehme Weihnachtszeit. LG Bea