Falsche Gehaltszahlung+evtl. Urlaub, wie vorgehen?

Hallo.

Folgender Fall:

Arbeitnehmer (AN) hat vom 05.01.2008 bis 24.02.2008 beim Arbeitgeber (AG) gearbeitet.
AN hat selbst gekündigt (wg. Jobwechsel).
SEHR zum Unwollen des Chefs.

AN war außerdem vom 15.-24.02.2008 krankgeschrieben (wirklich KRANK, „kein Bauchweh im linken Zeh“). Krankmeldung lag dem Arbeitgeber vor.

Anteiliger Lohn für Januar schätzungsweise korrekt.
Anteiliger Lohn für Februar eindeutig NICHT korrekt (=zu wenig).

AN hat KEINE Gehaltsabrechnung für Januar / Februar erhalten.

AG wurde bereits eine Frist bis zum 15.März 2008 hierfür gesetzt (Zusendung der Gehaltsabrechnungen Jan/Feb 08).

AN möchte nun ein entsprechendes Schreiben an den AG senden mit der Aufforderung das fehlende Gehalt nach zu zahlen.

Wie rechnet der AN nun das ihm zu stehende Gehalt aus???
Laut Arbeitsvertrag: monatl. Gehalt z.B. 1450 Euro brutto.

Wie hoch wäre dann das Gehalt für Februar (1.-24.02.) ??

Weitere Frage:
Hat der AN noch anteilig Urlaubsanspruch???
Laut Arbeitsvertrag 20Tage Urlaub im Jahr.

Ein Gespräch mit dem AG zur Klärung ist NICHT möglich.
AG weigert sich.

freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank.

Ciao, line

Hi!

Anteiliger Lohn für Januar schätzungsweise korrekt.

Der erfundene AG kann verschiedene Methoden nutzen
-Kalentertage
also: Es werden 26/31 gezahlt oder 4/31 abgezogen
-Arbeitstage
kann ich nicht sagen, da nicht bekannt ist, wie viele Arbeitstage anfallen
-immer mit 30 Tagen
also: Es werden 25/30 gezahlt oder 4/30 abgezogen (richtig, das sind zwei verschiedene Ergebnisse)

AN hat KEINE Gehaltsabrechnung für Januar / Februar erhalten.

Ich schmeiße mal §108 GewO in den Raum
http://www.juraforum.de/gesetze/GewO/108/108_GewO_ab…

Wenn ein AG nicht reagiert: Klagen!

Wie rechnet der AN nun das ihm zu stehende Gehalt aus???
Laut Arbeitsvertrag: monatl. Gehalt z.B. 1450 Euro brutto.

Das wird schwierig, da nicht klar ist, welche Kürzungsmethode benutzt wird. Abgesehen davon ist es für den Laien nicht ganz einfach, Teilmonate zu errechnen, da hier eben nicht Steuermonate (also 30 Steuertage), sondern nur 24, 25 oder 26 Steuertage im Raum stehen (man muss das Einkommen auf den Tag herunterrechnen, davon die Abzüge ermitteln und dann das Netto wieder nach oben rechnen)

Weitere Frage:
Hat der AN noch anteilig Urlaubsanspruch???
Laut Arbeitsvertrag 20Tage Urlaub im Jahr.

Ja, zwei Tage - es war ein voller Monat (und ein bißchen), also 20/12*1=1,666666, gemäß §5, Abs. 2 aufgerundete 2 Tage
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Ein Gespräch mit dem AG zur Klärung ist NICHT möglich.
AG weigert sich.

Wenn ein fiktiver AG nicht freiwillig will, dann muss ein fiktives Arbeitsgericht Klärung bringen.

*hth*
LG
Guido