Vor 1 Jahr haben wir eine Wohnung von einer Erbengemeinschaft gekauft und nun wollten wir auf unserem restl. Grundstück ein Gerätehaus aufstellen. Ein Verkäufer der Erb.Gem. (unser Nachbar) behauptet, dass dies nicht unser Grundstück sei, sondern sein eigenes und der Makler sagte ihm, dass ihm ein Fehler unterlaufen sei, er regle das wieder.
Kaufvertrag, Teilungserklärung, GrErwSt und unbeglaubigter Auszug aus dem Grundbuch sagen aber, dass uns das Grundstück gehört.
Hi, Grundbuchamt gehen und den unbeglaubigten Auszug mit dem Grundbuch vergleichen. Wenn der stimmt, den unbeglaubigten Auszug beglaubigen lassen.
Den Nachbarn auffordern seine Behauptung mittels Grundbuchauszug zu belegen.
MfG ramses90
Hallo,
Hi, Grundbuchamt gehen und den unbeglaubigten Auszug mit dem
Grundbuch vergleichen. Wenn der stimmt, den unbeglaubigten
Auszug beglaubigen lassen.
Schön, nur leider nimmt die Grundstücksfläche nicht am „öffentlichen Glauben“ des Grundbuches teil.
Den Nachbarn auffordern seine Behauptung mittels
Grundbuchauszug zu belegen.
Es scheint doch eher um das Eigentum an einer konkreten Fläche in der Örtlichkeit zu gehen. Das ist ein Fall für die zuständige Kataster- und Vermessungsbehörde. Ich würde mich dort schlau machen.
Ausserdem:
Was genau steht im Kaufvertrag?
Wie will der Makler es „gut machen“?
Wo genau ist die Eigentumsgrenze? Ist diese mit Grenzzeichen (Grenzsteine) markiert?
Gruß
Jörg Zabel
Guten Tag,
Ich muss den Sachverhalt doch detaillierter schildern:
In der Teilungserklärung von 1977 ist genau eingetragen, was alles zu diesem Grundbuchblatt gehört. Und so wurde das Grundstück mit Sondereigentum Wohnung auch vererbt. Diese Erbengemeinschaft hat uns das Grundstück mit Sondereigentum Wohnung verkauft.
Unser Nachbar, einer der 3 Erben hat angeblich mit dem Makler vereinbart, dass nur ein kl. Teil zur Wohnung als Grundstücksfläche verkauft wird. Und der Makler hat uns darüber nicht informiert. Wir wissen davon nichts. Und deshalb stehen im Kaufvertrag auch keine Änderungen hierzu. Es hätte ja eine neue Teilungserklärung gemacht werden müssen zwischen der Erben oder? Denn die Erben müssen doch mit dieser Änderung zugunsten eines Erben einverstanden sein.
Wir wollten nun nach Beendigung der Renovierungsarbeiten in der Wohnung uns auf dem lt. Kaufvertrag dazugehörigem Grundstück ein Gartenhäuschen bauen. Und dadurch ist diese Situation entstanden. Der Makler hat hier wohl einen Fehler begangen und uns über diese Wunschänderung vor Kaufvertrag nicht informiert. Er will das nun für den Verkäufer zu unseren Ungunsten regeln. Kann er das ohne weiteres? Können wir hier einfach über den Tisch gezogen werden?
Was sollen wir tun? Am besten einen Anwalt zu Rate ziehen??
Hi, wie will der Makler (oder sonst wer) denn den Kaufvertrag mit dem Verkäufer zu Euren Ungunsten regeln können? Wenn schon, müsste doch ein neuer Kaufvertrag zwischen allen Beteiligten, also auch Euch, erstellt und von allen Beteiligten unterschrieben werden! Und den werdet Ihr ja wohl nicht unterschreiben oder?
Falls Druck von Makler und Verkäufer dahingehend ausgeübt werden sollte, Anwalt einschalten der sich mit der Materie auskennt.
MfG ramses90
Das wissen wir auch nicht, aber wir haben beobachtet, dass der Makler mit dem Notar und am nächsten Tag ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht (übrigens auch ein Nachbar)bei unserem Nachbar war. Somit gehen wir davon aus, dass hier sich etwas „bewegt“.
Wir werden wohl nächste Woche auch einen Rechtsanwalt mit all unseren Unterlagen aufsuchen, denn eigentlich möchten wir ja das Gartenhäuschen aufstellen… denn nach unserem Kaufvertrag, der vorliegenden Teilungserklärung sowie Grunderwerbsteuer und unbeglaubigter Grundbuchauszug ist die Sachlage klar.
Besten Dank für Euer Mitdenken, als Betroffener ist man manchmal in der Denkweise blockiert.
Hallo, mir ist gerade noch ein anderer Gedanke gekommen. Wenn das Grundstück schon vor 1 Jahr gekauft wurde dann kann es doch nicht sein das über eine soo lange Zeit es niemandem, also Notar und Erbengemeinschaft auffällt das dort beim Verkauf etwas nicht stimmte. Eine interessante Frage für das Rechtsbrett finde ich, vielleicht kann ja jemand sagen wie lange so ein Vertrag, wenn überhaupt wegen Fehler des Maklers „begradigt“ werden kann ohne das ein neuer Vertrag gemacht werden muß. Lieben Gruß und starke Nerven. Suny
Guten Tag,
Das ganze ist erst jetzt, nach einem Jahr ins Rollen gekommen, weil wir auf dem Grundstück ein Gartenhäuschen bauen wollen und das Grundstück vom Nachbar (er ist Selbstversorger) mit irgendwelchem Grünzeug bepflanzt ist. Ich habe ihn darauf angesprochen, dass wir das Grundstück umwälzen werden und ein Gartenhaus draufsetzen. Dabei äußerte er sich, dass es sein Grundstück sei. Das Grundstück sei nicht an uns verkauft worden. Aber die Erben haben alle das geerbte Grundstück samt Wohnung an uns verkauft, im Kaufvertrag unterzeichnet. Das ganze wäre nie aufgefallen, wenn wir den „Stein nicht ins Rollen“ gebracht hätten. Wir werden einen Rechtsanwalt aufsuchen und wir sind natürlich am meisten gespannt, wie die Sache für uns ausgeht. Muss wohl ein Gericht letztendlich entscheiden???
Unser Nachbar hat das Haus mit seiner Tante vor über 30 Jahren gebaut und bewohnt ( 2 Wohnungen) und hat auch das gesamte Grundstück bewirtschaftet, da seine Tante krank war. Das Eigentum dieser Tante wurde nach ihrem Tod auf 3 Erben verteilt, deshalb wurde alles über einen Makler verkauft. Die Wohnung war Urzustand (Bj 77) und so hatten wir das ganze Jahr über mit Renovierung/Sanierung zu tun. Dieses Jahr nun ist der Außenbereich dran.
Hallo,
langsam werden mir hier die Auskpünfte zu heiss, da es hier irgendwo auch noch die FAQ 1129 gibt. Immerhinwir hier über einen ganz konkreten Fall diskutiert.
Das ganze ist erst jetzt, nach einem Jahr ins Rollen gekommen,
weil wir auf dem Grundstück ein Gartenhäuschen bauen wollen
und das Grundstück vom Nachbar (er ist Selbstversorger) mit
irgendwelchem Grünzeug bepflanzt ist. Ich habe ihn darauf
angesprochen, dass wir das Grundstück umwälzen werden und ein
Gartenhaus draufsetzen. Dabei äußerte er sich, dass es sein
Grundstück sei. Das Grundstück sei nicht an uns verkauft
worden.
Sowas müsste aus dem Kaufvertrag hervorgehen. Was darin steht, wird wohl auch zwischenzeitlich ins Grundbuch eingetragen sein, und das gilt dann auch. Es können natürlichauch im Kaufverztrag noch Fußangeln sein. Es scheint sich um Wohnungs- und Teileigentum zu handeln, da muss alles auf den Tisch, sonst gibt es Überraschungen (selbst erlebt).
Aber die Erben haben alle das geerbte Grundstück samt
Wohnung an uns verkauft, im Kaufvertrag unterzeichnet. Das
ganze wäre nie aufgefallen, wenn wir den „Stein nicht ins
Rollen“ gebracht hätten.
Das könnte dann unter „dumm gelaufen“ fallen. Es ist natürlich zu bedenken, dass man mit diesen Nachbarn noch viele Jahre auskommen muss.
Wir werden einen Rechtsanwalt
aufsuchen und wir sind natürlich am meisten gespannt, wie die
Sache für uns ausgeht. Muss wohl ein Gericht letztendlich
entscheiden???
Erstmal abwarten, was der Rechtsanwalt sagt.
Es sollte natürlich ein Rechtsanwalt sein, der sich mit sowas auskennt. Hier bitte nicht an der falschen Stelle sparen.
Gruß
Jörg Zabel