Hallo,
Wenn man bei Dell kauft dann ist das so, wenn man beim
Gemüsehändler
kauft hat Dell so rein gar nichts damit zu tun.
steht zwar im § 434 des BGB so drin, aber Du weißt es ja besser…
S.J.
Hallo,
Wenn man bei Dell kauft dann ist das so, wenn man beim
Gemüsehändler
kauft hat Dell so rein gar nichts damit zu tun.
steht zwar im § 434 des BGB so drin, aber Du weißt es ja besser…
S.J.
Hallo,
Wenn ein Hersteller wie Dell mit bestimmten Leistungen wirbt,
die er Käufern von Neugeräten einräumt, ist es wohl
selbstverständlich, dass der Käufer diese bei einem Neugerät
auch erwarten kann.Aber doch nur wenn der Käufer auch bei Dell das Gerät erwirbt!
ich zitiere den § 434 gerne wörtlich für Dich:
_Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln […] wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit […] gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann _
Wenn Dell öffentlich mit Serviceleistungen wirbt, trifft das o.g. eindeutig zu. Und komm mir jetzt nicht wieder, dass das nicht stimmt. Es steht so im Gesetz und geübte Praxis!
S.J.
Hai!
ich zitiere den § 434 gerne wörtlich für Dich:
Zitiere lieber mal die Service- und Garantiebedingungen von DELL,
denn die sind hier maßgeblich (natürlich im Rahmen des Gesetzes).
Wenn Dell öffentlich mit Serviceleistungen wirbt, trifft das
o.g. eindeutig zu.
Die ich so gefunden habe waren aber alle kostenpflichtig, hast du
da mal die Werbung für mich?
Der Plem
Hallo,
Die ich so gefunden habe waren aber alle kostenpflichtig, hast
du
da mal die Werbung für mich?
Du hältst Dich doch sonst für so schlau. Da wirst Du doch mal auf der Dell Seite ein Produkt auswählen können, z.B. Alienware M11x. Da findest Du z.B. den Satz „1 Jahr Hardware-Support am nächsten Tag beinhaltet mit Ihrem PC [Im Preis enthalten]“.
Und um die Sache nun endlich zum Abschluss zu bringen: Wenn Dell seine Geräte mit einer solchen Leistung bewirbt, muss ein Verkäufer zumindest darauf hinweisen, dass diese nicht enthalten ist.
S.J.
Hi!
Da findest Du z.B. den Satz „1 Jahr
Hardware-Support am nächsten Tag beinhaltet mit Ihrem PC [Im
Preis enthalten]“.Und um die Sache nun endlich zum Abschluss zu bringen: Wenn
Dell seine Geräte mit einer solchen Leistung bewirbt, muss ein
Verkäufer zumindest darauf hinweisen, dass diese nicht
enthalten ist.
Wenn Dell dem Käufer, der direkt bei Dell kauft, einen Service anbietet, gilt dieser wirklich auch, wenn man nicht direkt bei Dell kauft???
Grüße,
Tomh
Hallo,
Wenn Dell dem Käufer, der direkt bei Dell kauft, einen Service
anbietet, gilt dieser wirklich auch, wenn man nicht direkt bei
Dell kauft???
Dell bewirbt seine Geräte, unabhängig davon, wo man sie kauft, mit Serviceleistungen.
http://www.chip.de/ii/203184137_db259b8fd2.jpg
Und diese werden auch dann eingeräumt, wenn das Gerät über andere offizielle Quellen bezogen wird.
Der Käufer muss also davon ausgehen können, dass er, sofern er ein Neugerät bei einem Händler erwirbt, in den Genuss dieser Leistungen kommt.
Genau so steht es auch im Gesetz. Er hat also Anspruch auf die Leistungen dem Verkäufer gegenüber. Dell gegenüber hat er vermutlich keine Ansprüche.
S.J.
Hi!
Genau so steht es auch im Gesetz. Er hat also Anspruch auf die
Leistungen dem Verkäufer gegenüber. Dell gegenüber hat er
vermutlich keine Ansprüche.
Genau das meinte ich, jedoch hast Du es komplett anders rüber gebracht.
In diesem Fall ist Dell eben (mit höchster Wahrscheinlichkeit) zu absolut gar nix verpflichtet …
In Deinen Beispielen handelt es sich um „Vertragsparnter“ (ich nenne sie mal so) und ich bezweifle sehr, dass es sich beim Verkäufer des UP ebenfalls um einen solchen handelt.
Grüße,
Tomh
Hallo,
Genau das meinte ich, jedoch hast Du es komplett anders rüber
gebracht.
Nö. Zeig mir bitte, wo ich etwas von Ansprüchen gegenüber Dell geschrieben habe.
In diesem Fall ist Dell eben (mit höchster Wahrscheinlichkeit)
zu absolut gar nix verpflichtet …
Eben. Die Ursprungsfrage bezog sich auf das Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Daher auch der zitierte §434 BGB, der auf Kaufverträge anwendbar ist. Mangels Vertragsverhältnis mit Dell ist der Anspruchsgegner des Käufers der Verkäufer.
Gruß
S.J.
Du hältst Dich doch sonst für so schlau.
Nein das machen nur Leute die solche Sprüche loslassen, die haben
das nötig.
Da du nicht ohne Beleidigungen diskutieren kannst oder willst gilt
der Götz. Du bist der Schlauste und Beste.
Der Plem
Sachliche Diskussion? (off topic)
Du hältst Dich doch sonst für so schlau.
Nein das machen nur Leute die solche Sprüche loslassen, die
haben
das nötig.
Ich habe mir gerade Mal sämtliche Beiträge dieses und eines anderen Threads durchgelesen, die Du verfasst hast. Diese bestehen eigentlich ausschließlich darin, andere (aber durchaus korrekte) Aussagen anzuzweifeln, dagegen zu halten, zu widersprechen, zu spekulieren, schlichtweg alle anderen Meinungen als falsch darzustellen. Dabei werden selbst eindeutige Quellen wie Gesetzestexte ignoriert oder in Frage gestellt. Du selbst hast nicht eine einzige Quelle genannt, die Deine vermeintlichen Zweifel stützen könnte.
Da du nicht ohne Beleidigungen diskutieren kannst oder willst
gilt
der Götz. Du bist der Schlauste und Beste.
Das sagt ja gerade der Richtige. Du bist der, der es nicht haben kann einem Irrtum zu unterliegen und sachlich nichts mehr aufbieten zu können.
Es ist in einem Expertenforum schlichtweg unangebracht, andere Aussagen einfach nur als falsch darzustellen, ohne diese Zweifel auch nur ansatzweise begründen oder belegen zu können.
Und sich dann „bockig“ zu stellen und die weitere Diskussion zu verweigern, weil ich angeblich beleidigend wäre, sagt inhaltlich „ich bin im Unrecht und suche nur einen Vorwand aus der Diskussion zu fliehen ohne mich endgültig lächerlich zu machen“.
S.J.
Hallo,
eine ganz blöde Frage :
Bietet Dell diese Leistungen als Hersteller oder als
Verkäufer ?
Dies ist insofern meiner Laienmeinung nach wichtig, da Dell
die Produkte ja auch über seine Homepage vertreibt und in dem
Sinne wie ein Händler auftritt. Und die Angaben eines Händlers
zu seinen freiwilligen Leistungen kann man ja schlecht auf einen
anderen Händler übertragen.
Dass die „Neuware“ „verkauft“ wurde erscheint mir logisch, schließlich
wurde der Computer wohl nicht von einem Vertriebspartner von Dell
verkauft …
Gruss
Hallo,
eine ganz blöde Frage :
Bietet Dell diese Leistungen als Hersteller oder als
Verkäufer ?
sowohl als auch.
Dies ist insofern meiner Laienmeinung nach wichtig, da Dell
die Produkte ja auch über seine Homepage vertreibt und in dem
Sinne wie ein Händler auftritt. Und die Angaben eines Händlers
zu seinen freiwilligen Leistungen kann man ja schlecht auf
einen
anderen Händler übertragen.
Das ist ganz sicher ein wichtiger Punkt. Allerdings bewirbt Dell die Geräte ohne Einschränkungen z.B. in Printmedien mit Garantie. Und da Dell Hersteller ist, ist hier §434 BGB anwendbar. Ggf. sähe es anders aus, wenn Dell, wie noch vor einigen Jahren, die Geräte ausschließlich selbst verkauft. Aber man kann auf den Dell Seiten sogar im Einzelhandel erworbene Geräte für die Garantie registrieren.
Aber um es nochmals deutlich zu sagen: Der Käufer hat in diesem Fall keinen Anspruch gegenüber Dell sondern seinem Verkäufer gegenüber.
Gruß
S.J.