Falsche Händlerangaben

Hi,

Fakten:

Weihnachten Laptop gekauft

Nachdrücklich gefragt ob es sich um Neuware handelt, da laut Beschreibung „neu“ auch ohne Originalverpackung bedeuten können sollte.

Händler gab sich empört; natürlich sei es unbenutzte Neuware

Heute Hersteller-Hotline wegen Support angerufen, der verweigert wurde. Das Gerät wäre bereits am 06.08.2010 in den USA verkauft worden.

Dann erhielt ich den Link: http://support.dell.com/support/topics/global.aspx/s…

Wütend Retoureware als neu angedreht bekommen zu haben, gab es gleich den nächsten Dämpfer. Natürlich habe ich den Namen des Erstbesitzers / der Erstbesitzerin nicht. Und Dell will ihn mir nicht nennen; das Gerät könne ja gestohlen sein.

Ich müsse mich an den Händler wenden.

Bei der Gelegenheit bemühte ich Google und stellte fest, der Herr ist Justizia bekannt. Offenbar mahnt er gerne eifrig im Computerbereich rechtswidrig ab, firmierte schon unter anderen Namen. Doch auch er wurde offenbar schon mehrfach abgemahnt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung und den AGB.

Den Händler schrieb ich an mit der Forderung das Gerät aufgrund falsch gemachter Angaben zurückzunehmen.

Was würdet Ihr (sonst noch) tun? Ich habe Zweifel, dass er sich überhaupt meldet. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass er das Gerät zurücknehmen will. Ergo, will ich für alle Fälle gewappnet sein.

Ciao,
Romana

Gewinn an Lebenserfahrung

Was würdet Ihr (sonst noch) tun? Ich habe Zweifel, dass er
sich überhaupt meldet. Und ich kann mir auch nicht vorstellen,
dass er das Gerät zurücknehmen will. Ergo, will ich für alle
Fälle gewappnet sein.

Wahrscheinlich gar nichts und das nächste Gerät nicht beim billigsten sondern beim seriösen Händler kaufen.

Du riskierst, nach dem Geld auch noch das Gerät los zu werden, wenn Du es zurückschickst. Der Streitwert lohnt auch nicht das Risiko, noch mal Geld in eine juristische Auseinandersetzung zu stecken.

Wenn schon klar ist, dass der Betreiber zwielichtig ist, dürften die Erfolgsaussichten extrem gering sein. Zumal auch die billigsten Online-Händler regelmäßig verbriefte Verbraucher- und Wettbewerbsgesetze ignorieren.

Ciao, Allesquatsch

Hallo,

Heute Hersteller-Hotline wegen Support angerufen, der
verweigert wurde. Das Gerät wäre bereits am 06.08.2010 in den
USA verkauft worden.

dann müsste das Teil ja eine US Tastatur haben? Ist das der Fall? Oder wurde es auf eine deutsche Tastatur umgerüstet?

In jedem Fall ist das Teil mangelhaft und es liegen zumindest Verdachtsmomente vor, dass hier (wirklich) Betrug vorliegt. Im Fall einer Anzeige müsste er sicher zur eigenen Entlastung seine Einkaufsbelege vorlegen. Es ist fraglich, was diese besagen.

Ich würde auch einen Zivilrechtsstreit nicht scheuen.

Gruß

S.J.

Du scheinst ja Geld im Überfluss zu besitzen, wenn Dich der Verlust in Höhe des Kaufpreises eines Notebooks derart wenig juckt…

Oder lässt Du Dich per se gerne ablinken?

Anders kann ich mir so eine Antwort nicht erklären.

Gruß

S.J.

Du scheinst ja Geld im Überfluss zu besitzen, wenn Dich der
Verlust in Höhe des Kaufpreises eines Notebooks derart wenig
juckt…

Das Geld ist in dem Moment aus dem Fenster geworfen worden, als man den Notebook aus zweifelhafter Quelle erworben hat. Schmerzlich, aber halt schon Vergangenheit: Dieses Geld ist schon verloren.
Man kann natürlich dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterherwerfen, in der Hoffnung etwas von dem verlorenen Geld wieder rein zu holen.

Da allerdings schon klar ist, dass der Händler schon über einen einschlägigen Ruf verfügt, dürften die Erfolgsaussichten sehr gering sein.

Oder lässt Du Dich per se gerne ablinken?

Oh, ich bin nicht der abgelinkte. Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, einen neuen DELL-PC bei einem anderen Händler als DELL zu erwerben.

Anders kann ich mir so eine Antwort nicht erklären.

Ganz einfach: Etwas weniger Emotion, etwas mehr nüchternes Kalkül.
Falls eine Rechtsschutzversicherung greift, kann man sich das ja antun. Aber wenn man eigenes Geld und eigene Zeit investieren muss, ist der erwartbare Schaden ein Vielfaches der Wertdifferenz zwischen einem neuen und einem gebrauchten Notebook.

So sehr es auch dem gesunden Volksempfinden widerspricht: An so einer Sache hat weder Staatsanwaltschaft noch Gericht ein Interesse. Und ein Rechtsanwalt auch nur dann, wenn es ihm um sein eigenes Honorar geht.
Von dem weiß er nämlich, dass er das in jedem Fall erhält und höchstwahrscheinlich von der Klägerin.

Ciao, Allesquatsch

1 „Gefällt mir“

Name ist Programm
Hallo,

Das Geld ist in dem Moment aus dem Fenster geworfen worden,
als man den Notebook aus zweifelhafter Quelle erworben hat.

Online = zweifelhaft? Interessant.

Schmerzlich, aber halt schon Vergangenheit: Dieses Geld ist
schon verloren.

Ist es das? Darf man in D ungestraft bescheißen und betrügen? Muss der Käufer das Geld dann „abschreiben“?

Man kann natürlich dem schlechten Geld noch gutes Geld
hinterherwerfen, in der Hoffnung etwas von dem verlorenen Geld
wieder rein zu holen.

Man kann auch einfach versuchen, alles wieder zu erlangen. Ein Rechtsstreit kostet im übrigen nicht die Welt. Nur mal so als Info für Dich.

Da allerdings schon klar ist, dass der Händler schon über
einen einschlägigen Ruf verfügt, dürften die Erfolgsaussichten
sehr gering sein.

Ach. Nur weil er Abmahnungen verschickt, ist er automatisch mittellos?

Oder lässt Du Dich per se gerne ablinken?

Oh, ich bin nicht der abgelinkte. Ich wäre gar nicht auf die
Idee gekommen, einen neuen DELL-PC bei einem anderen Händler
als DELL zu erwerben.

Also sind alle Kanäle, die Dell PC vertreiben, automatisch unseriös? Also auch Händler wie Notebooks billiger.de etc?

Vielleicht hast Du es ja noch nicht mitbekommen: Dell Geräte sind seit geraumer Zeit über die Distributionskanäle erhältlich. Willkommen in der Gegenwart.

Falls eine Rechtsschutzversicherung greift, kann man sich das
ja antun. Aber wenn man eigenes Geld und eigene Zeit
investieren muss, ist der erwartbare Schaden ein Vielfaches
der Wertdifferenz zwischen einem neuen und einem gebrauchten
Notebook.

Oh. Du kennst offensichtlich den Kaufpreis und den Wert der eigenen Zeit. Borgst Du mir mal Deine Kristallkugel?

So sehr es auch dem gesunden Volksempfinden widerspricht: An
so einer Sache hat weder Staatsanwaltschaft noch Gericht ein
Interesse. Und ein Rechtsanwalt auch nur dann, wenn es ihm um
sein eigenes Honorar geht.

Unsinn. Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet ist und vor Gericht geht es weniger nach „Interesse“. Selbstverständlich wird ein Rechtsanwalt nur gegen Honorar tätig. Dieser ist aber nicht zwingend erforderlich.

Von dem weiß er nämlich, dass er das in jedem Fall erhält und
höchstwahrscheinlich von der Klägerin.

Das sagt Dir jetzt auch die Kristallkugel?

Ciao, Allesquatsch

Name ist Programm.

Gruß

S.J.

Hab’s leider gerade im Rücken
Eigentlich führe ich ganz gerne Dispute, aber hier scheint es mir, dass wir kein gemeinsames Niveau finden werden.

Bye

EOD

1 „Gefällt mir“

Hi Steve Jobs,

wie erkenne ich den Unterschied als DAU? Die Tastatur ist mir nicht unbekannt, scheint eine deutsche Tastatur zu sein.

Im Dell-Forum wurde mir mitgeteilt, dass das nicht unüblich sei. Es könne sein, dass ein Gerät verkauft werden könne und dennoch noch nicht gebraucht werden müsse. Wenn der Händler was von Service hielte, würde er für mich die Eigentumsrechte ändern.

Nun, Antwort habe ich noch keine vom Händler gesehen. Doch wäre das Gerät tatsächlich Neuware, weshalb hat dann Dell die Garantiezeit oder Gewährleistungsfrist (?) - weiß nicht mehr genau die Formulierung - verlängert auf Januar 2012. Wie gesagt, der Laptop war am 06.08.2010 in den USA gekauft worden.

Nun, vielleicht ist der Händler im Osterurlaub. Ein paar Tage gebe ich ihm noch. Dann werde ich es telefonisch probieren. Und wenn sich da nichts tut bzw. positiv entwickelt, dann ab zum Rechtsanwalt.

Eine Änderung der Eigentumsrechte wäre im Prinzip schon okay. Doch da ich Neuware haben wollte, und diese mir vom Händler zugesagt wurde, fühle ich mich von ihm belogen und betrogen.

Ciao,
Romana

Eigentlich führe ich ganz gerne Dispute, aber hier scheint es
mir, dass wir kein gemeinsames Niveau finden werden.

Korrekt. Ich bevorzuge das sachliche Niveau, Du schwörst eher auf Dein Bauchgefühl. Das wird tatsächlich nichts…

Ist natürlich immer einfach, sich auf das Niveau zu berufen, wenn einem schlichtweg die Argumente ausgehen und man auf die berechtigten Einwände keine Antworten mehr weiß.

Hai!

In jedem Fall ist das Teil mangelhaft

Welchen Mangel hat das Teil denn?
Das es 2010 beim Hersteller verkauft wurde?

Im Fall einer Anzeige müsste er sicher zur eigenen Entlastung
seine Einkaufsbelege vorlegen. Es ist fraglich, was diese
besagen.

Welche Kristallkugel nutzt du, die hätte ich auch gerne.

Ich würde auch einen Zivilrechtsstreit nicht scheuen.

Wegen was?

Der Plem

Hi,

ein als Neugerät verkaufter Laptop bedarf keiner Garantieverlängerung. Oder?

Und weshalb ist der Laptop, neu und ovp, auf einen US-Bürger oder eine US-Bürgerin registriert?

Ciao,
Romana

Hai!

ein als Neugerät verkaufter Laptop bedarf keiner
Garantieverlängerung. Oder?

Welche Garantieverlängerung, was hast du schriftlich bezüglich
Garantie? Garantie ist eine freiwillige Dreingabe meistens vom Händler
also auf was beziehst du dein Recht?

Und weshalb ist der Laptop, neu und ovp, auf einen US-Bürger
oder eine US-Bürgerin registriert?

Welches Recht von dir wird davon berührt? Wieso hast du irgendeinen
Mangel weil auf irgendeiner Webseite steht, der Laptop gehört
Mr. Smith aus Pennsylvania?

Welche verbrieften Nachteile oder Schäden hast du denn? Das auf einem
günstiger als günstig gekauftem Laptop freiwillige Supportleistungen
eher eingeschränkt dabei sind muß einem doch nicht wundern. Was
glaubst du warum der Händler billiger als Dell war?
Oder was war der Grund nicht direkt bei Dell zu kaufen?

Der Plem

Kleine Korrektur

meistens vom Händler

Hersteller meinte ich natürlich

Der Plem

Hi,

Hai!

ein als Neugerät verkaufter Laptop bedarf keiner
Garantieverlängerung. Oder?

Welche Garantieverlängerung, was hast du schriftlich bezüglich
Garantie? Garantie ist eine freiwillige Dreingabe meistens vom
Händler
also auf was beziehst du dein Recht?

Was soll das?

Abgesehen davon dass die Garantiefrage rechtlich verankert ist, hatte ich den Händler eigens nachgefragt ein tatsächlich neues Gerät, sprich nicht benutzes Gerät, sprich nicht aus einer Retoure oder auch kein Ausstellungsstück haben zu wollen. Dies sagte er zu, und hier hat er mich offensichtlich ganz klar angelogen.

Und weshalb ist der Laptop, neu und ovp, auf einen US-Bürger
oder eine US-Bürgerin registriert?

Welches Recht von dir wird davon berührt? Wieso hast du
irgendeinen
Mangel weil auf irgendeiner Webseite steht, der Laptop gehört
Mr. Smith aus Pennsylvania?

Siehe oben. Ich habe den Laptop unter einer anderen Voraussetzung gekauft.

Welche verbrieften Nachteile oder Schäden hast du denn? Das
auf einem
günstiger als günstig gekauftem Laptop freiwillige
Supportleistungen
eher eingeschränkt dabei sind muß einem doch nicht wundern.
Was
glaubst du warum der Händler billiger als Dell war?
Oder was war der Grund nicht direkt bei Dell zu kaufen?

Der Plem

Und woher willst Du wissen, dass der Laptop deshalb günstiger oder günstig war? Was heißt hier freiwillige Supportleistungen? Ich bekam gar keine Supportleistungen herstellerseitig. Und wenn der Händler Mist baut, ist er selbstverständlich auch dafür verantwortlich das zu klären.

Wer sagt, dass der Händler günstiger war als Dell? Und die Preise bzw. Gewinnspannen differenzieren auch so. Daran lässt sich sicherlich nicht erkennen, ob das Gerät tatsächlich herstellerseitig neu und ovp ist oder aus einer Retoure stammte, schon mal in Reparatur war oder ein Ausstellungsstück ist.

Setzt Du Dich deshalb so für den Händler ein, weil das auch Deine Masche ist, Retouren (aus Reparaturen), Ausstellungsstücke als angeblich neu und ovp zu verkaufen?!

Wenn ich unbenutze Waren haben möchte, und der Händler sagt diese mir zu, dann hat er verdammt noch mal diese auch zu liefern. Und wenn er es nicht tut, dann hat er mich einfach getäuscht und belogen.

Ciao,
Romana

Hai!

Abgesehen davon dass die Garantiefrage rechtlich verankert
ist

Wie ich vorher schon schrieb, nein, nein, nein, Garantie ist eine
freiwillige Leistung!

Dies sagte er zu, und hier hat er mich offensichtlich
ganz klar angelogen.

Wenn du das beweisen kannst ist es doch OK, geh zum Anwalt und der
klärt den Rest. Nur mit deinen Beweisen habe ich so meine Zweifel.

Was heißt denn NEU?

Was heißt hier freiwillige
Supportleistungen? Ich bekam gar keine Supportleistungen
herstellerseitig.

Warum auch, wo hast du die gekauft?

Setzt Du Dich deshalb so für den Händler ein, weil das auch
Deine Masche ist, Retouren (aus Reparaturen),

Mich brauchst du nicht anmachen, ich versuche nur zu ergründen welche
Mängel denn bestehen und wie du diese beweisen kannst, leider bisher
erfolglos.

Der Plem

Was heißt hier freiwillige
Supportleistungen? Ich bekam gar keine Supportleistungen
herstellerseitig.

Warum auch, wo hast du die gekauft?

Wenn ein Hersteller wie Dell mit bestimmten Leistungen wirbt, die er Käufern von Neugeräten einräumt, ist es wohl selbstverständlich, dass der Käufer diese bei einem Neugerät auch erwarten kann.

Steht zumindest so im Gesetz: http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Gruß

S.J.

Hallo,

wie erkenne ich den Unterschied als DAU? Die Tastatur ist mir
nicht unbekannt, scheint eine deutsche Tastatur zu sein.

eine deutsche Tastatur hat die üblichen Umlaute wie Ä, Ü und Ö und zudem die Tasten QWERTZ direkt nebeneinander. Eine US Tastatur dagegen hat die Tasten QWERTY in Folge.

Dass ein Gerät, welchen in den USA verkauft wurde, eine deutsche Tastatur hat, ist nicht unmöglich, aber außerordentlich selten. Im Regelfall bekommt man auf der Dell Seite, wenn man den sog. Service Tag eingibt, klar angezeigt, was für ein Tastaturlayout ausgeliefert wurde.

Ich vermute stark, dass das Gerät nachträglich umgerüstet wurde. In einem solchen Fall von Neugerät zu sprechen, halte ich erst Recht für gewagt.

Im Dell-Forum wurde mir mitgeteilt, dass das nicht unüblich
sei. Es könne sein, dass ein Gerät verkauft werden könne und
dennoch noch nicht gebraucht werden müsse. Wenn der Händler
was von Service hielte, würde er für mich die Eigentumsrechte
ändern.

Die Garantie beginnt bei Dell aber damit, dass ein Gerät an einen Endverbraucher verkauft wurde. Und auch wenn das Gerät nie benutzt wurde: Ein Gerät, was statt einem Jahr Garantie nur noch einigen Monate hat, ist kein Neugerät. Fakt ist, dass es einen Mangel darstellt, wenn die volle Garantie, wie sie vom Hersteller beworben wurde, nicht mehr gilt.

Nun, Antwort habe ich noch keine vom Händler gesehen. Doch
wäre das Gerät tatsächlich Neuware, weshalb hat dann Dell die
Garantiezeit oder Gewährleistungsfrist (?) - weiß nicht mehr
genau die Formulierung - verlängert auf Januar 2012. Wie
gesagt, der Laptop war am 06.08.2010 in den USA gekauft
worden.

Standardmäßig gibt es bei Dell 1 Jahr Garantie. Man kann diese kostenpflichtig ausweiten, manchmal gibt es so etwas auch als Marketingmaßnahme kostenlos obendrauf. Das gilt zumindest für Deutschland. Und ein Kunde, der in D ein Neugerät erwirbt, geht nun Mal hiervon aus. In den USA kann das ganz anderes sein. Die haben nicht mal so etwas wie das BGB und regeln fast alles einzelvertraglich.

Eine Änderung der Eigentumsrechte wäre im Prinzip schon okay.

Das alles hat mit dem Eigentum nichts zu tun.

Doch da ich Neuware haben wollte, und diese mir vom Händler
zugesagt wurde, fühle ich mich von ihm belogen und betrogen.

Kann ich verstehen.

Gruß

S.J.

Hallo,

In jedem Fall ist das Teil mangelhaft

Welchen Mangel hat das Teil denn?
Das es 2010 beim Hersteller verkauft wurde?

Nein. Der Mangel liegt darin, dass ein vom Hersteller für in Deutschland zugesagter Garantieanspruch, der bei Ersterwerb eines Endverbrauchers beginnt, nicht vorhanden ist.

Zitat § 434 BGB:

_Sachmangel

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln
[…]
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
[…]
Zu der Beschaffenheit […] gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann._

Dass Dell auf seinen Internetseiten mit Service- und Supportleistungen wirbt, dürfte unbestritten der Fall sein.

Im Fall einer Anzeige müsste er sicher zur eigenen Entlastung
seine Einkaufsbelege vorlegen. Es ist fraglich, was diese
besagen.

Welche Kristallkugel nutzt du, die hätte ich auch gerne.

Gar keine. Deine Frage ist auch absurd und polemisch. Zitat meines Beitrags: Es ist fraglich , was diese besagen. Ich kann Fragen stellen, ohne in Kristallkugeln zu sehen.

Entweder die Einkaufsbelege besagen, dass das Gerät direkt bei Dell oder den autorisierten Großhandel bezogen wurde oder als Gebrauchtgerät mit US Tastatur sonst wo. Ist letzteres der Fall, dürften klare Anhaltspunkte für eine bewusste Täuschungsabsicht und somit den Tatbestand des Betrugs vorliegen.

Ich würde auch einen Zivilrechtsstreit nicht scheuen.

Wegen was?

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Noch Fragen?

S.J.

Hai!

Dass Dell auf seinen Internetseiten mit Service- und
Supportleistungen wirbt, dürfte unbestritten der Fall sein.

Wenn man bei Dell kauft dann ist das so, wenn man beim Gemüsehändler
kauft hat Dell so rein gar nichts damit zu tun.

Der Plem

Hai!

Wenn ein Hersteller wie Dell mit bestimmten Leistungen wirbt,
die er Käufern von Neugeräten einräumt, ist es wohl
selbstverständlich, dass der Käufer diese bei einem Neugerät
auch erwarten kann.

Aber doch nur wenn der Käufer auch bei Dell das Gerät erwirbt!

Der Plem