Hi,
Fakten:
Weihnachten Laptop gekauft
Nachdrücklich gefragt ob es sich um Neuware handelt, da laut Beschreibung „neu“ auch ohne Originalverpackung bedeuten können sollte.
Händler gab sich empört; natürlich sei es unbenutzte Neuware
Heute Hersteller-Hotline wegen Support angerufen, der verweigert wurde. Das Gerät wäre bereits am 06.08.2010 in den USA verkauft worden.
Dann erhielt ich den Link: http://support.dell.com/support/topics/global.aspx/s…
Wütend Retoureware als neu angedreht bekommen zu haben, gab es gleich den nächsten Dämpfer. Natürlich habe ich den Namen des Erstbesitzers / der Erstbesitzerin nicht. Und Dell will ihn mir nicht nennen; das Gerät könne ja gestohlen sein.
Ich müsse mich an den Händler wenden.
Bei der Gelegenheit bemühte ich Google und stellte fest, der Herr ist Justizia bekannt. Offenbar mahnt er gerne eifrig im Computerbereich rechtswidrig ab, firmierte schon unter anderen Namen. Doch auch er wurde offenbar schon mehrfach abgemahnt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung und den AGB.
Den Händler schrieb ich an mit der Forderung das Gerät aufgrund falsch gemachter Angaben zurückzunehmen.
Was würdet Ihr (sonst noch) tun? Ich habe Zweifel, dass er sich überhaupt meldet. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass er das Gerät zurücknehmen will. Ergo, will ich für alle Fälle gewappnet sein.
Ciao,
Romana