Moin, liebe Wissenden!
Angenommen, man glaubt einen Wecker zu kaufen, weil auf dem Karton angegeben ist:
„XXL-Doppelglockenwecker (verfügt über eine eindrucksvolle Erscheinung und macht mächtig viel Lärm.)“
Es handelt sich um das letzte Exemplar, kein Anschaungsobjekt vorhanden und auch das Verkaufspersonal kann nicht mit irgendwelchen Informationen dienen. Trotzdem wird das Teil erworben, für jemanden, der einen lauten Wecker braucht. Beim Auspacken die Enttäuschung: Es handelt sich lediglich um eine gewöhnliche Analog-Uhr, die in einen überdimensionalen Wecker montiert ist. Nix Doppelglocke, nur Attrappe, nix mit Wecker…nix mit „viel Lärm“. Wäre das Geschäft zur Rüchnahme verpflichtet, da die Angaben auf der Verpackung nicht zutreffend sind und der Käufer hier getäuscht wurde oder liefe das unter „Pech gehabt“? Für hilfreiche Antworten schon mal an dieser Stelle vielen Dank!
Gruß Walter
Moin, littlepinguin!
Es steht drauf: „XXL-Doppelglockenwecker“ und darunter in etwas kleinerer Schrift eine Größenangabe (Ø ca. 50 cm) sowie der Text: „verfügt über eine eindrucksvolle Erscheinung und macht mächtig viel Lärm“.
Der „Wecker“ verfügt über keinerlei Weckfunktion. Es handelt sich um eine normale Analoguhr in Form eines Riesenweckers.
Gruß Walter
Es handelt sich um das letzte Exemplar, kein Anschaungsobjekt
vorhanden und auch das Verkaufspersonal kann nicht mit
irgendwelchen Informationen dienen. Trotzdem wird das Teil
erworben, für jemanden, der einen lauten Wecker braucht. Beim
Auspacken die Enttäuschung…
Weshalb wurde das Objekt nicht im Geschäft getestet?
Wir haben all unsere Wecker beim Kauf in einem Ladengeschäft vorher ausprobiert, um zu hören, ob das Weckgeräusch passt.
(Ich würde es nun aber auch trotzdem zurückbringen mit dem Grund irreführender Bezeichnung)