Falsche Information durch Makler - Schadensersatz?

Hallo zusammen,

mir stellt sich aktuell folgende Frage:

Angenommen jemand sucht sich über einen Makler eine Wohnung. Bei der Besichtigung fragt derjenige nach den Mietkosten und den Nebenkosten, auch explizit danach, ob die Kabelfernsehgebühren in den Nebenkosten enthalten sind. Der Makler sagt daraufhin dass er der Meinung ist dass diese darin enthalten sind, er dies jedoch nochmals prüft und eine Mail mit der Information schickt. Wenige Tage später meldet sich der Makler und bestätigt im Wortlaut „Bezüglich der Kabelgebühren mir meine Chefin versichert, dass diese in den Nebenkosten enthalten sind.“ dass die Kabelgebühren in den Nebenkosten enthalten sind.

Der Mietvertrag kommt zu Stande, die Maklerprovision wird bezahlt.

Nun stellt sich knapp 1 Jahr danach durch einen Defekt am Kabelanschluss heraus, dass die ganze Zeit kein gültiger Vertrag bestand und der Kabelanschluss mehr oder weniger „ausversehen“ funktioniert hat. Es war also ein Fehler des Anbieters dass der Anschluss überhaupt fast 1 Jahr lang ohne Probleme lief. Der Anbieter fordert den Mieter verständlicher Weise dazu auf einen Vertrag abzuschließen, die Kosten hierfür möchte der Mieter jedoch nicht tragen, da diese laut schriftlicher Aussage des Maklers in den Nebenkosten enthalten sind.

Hat der Mieter einen Rechtsanspruch gegenüber dem Makler auf Übernahme der Kosten für den Kabelfernsehanschluss aufgrund der von ihm gegebenen Falschinformation?

Ein Gespräch mit dem Makler verlief im Sand, da dieser tatsächlich zum Mieter gesagt hatte: „Wenn sie nicht schwarz schauen wollen und einen Vertrag abschließen sind Sie doch selbst schuld, das hat 20 Jahre funktioniert daran ändert sich nichts.“ Dies ist doch gegenüber dem Mieter eine Aufforderung zur Unterschlagung oder sehe ich das falsch?

Ich freue mich auf eure Meinung zu dem Thema und hoffe auf viele Antworten.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Meines Erachtens ist der Makler nicht zu Schadenersatzleistungen verpflichtet. Der Mieter hätte die Aussage des Maklers leicht bei Mietvertragsschluss überprüfen können. Im Mietvertrag wird aufgelistet, was in den Betriebskosten enthalten ist. Stehen die Kabelfernsehengebühren nicht dabei, sind sie gesondert zu entrichten. Hier hätte der Mieter die Möglichkeit gehabt, aufgrund der Behauptung des Maklers, den Mietvertrag nicht zu unterschreiben oder aber eine andere Lösung mit dem Vermieter zu finden. Dies hat er nicht getan.
Viele Grüße
Sun