Hallo,
bei folgendem Fall bitte ich um Rat:
Ein 18-jähriges Mädchen ist schwanger. Da sie deswegen durcheinander ist, lässt sie sich von einer Klassenkameradin zu deren Frauenarzt mitnehmen. „Lustigerweise“ ist diese Praxis mitunter darauf spezialisiert, Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch zu helfen.
Der Wunsch des Mädchens, abzutreiben, erfüllt den Arzt daher anscheinend nicht mit Freude.
Jetzt passiert das: Das Mädchen ist laut des Arztes in der 4. SSW. Sie fragt nach der medikamentösen Abtreibung, worauf der Arzt behauptet, dieses Medikament gebe es auf dem Markt nicht mehr.
Dass der Arzt gelogen hat, erfährt das Mädchen erst, nachdem es für diese Art der Behandlung zu spät ist. Im Grunde seinetwegen muss sie den Eingriff also operativ vornehmen lassen, was ja mit mehr Risiken, angefangen mit der Narkose, dann der Vorgang an sich usw, verbunden ist.
Frage: Selbst wenn der Arzt Abtreibungen nicht befürwortet, kann er sie doch höchstens bitten, sich eine andere Praxis zu suchen, oder? Trotzdem ist er doch verpflichtet, sich medizinisch auf dem Laufenden zu halten, was entweder bedeuten würde, dass er hier versagt hat, weil er behauptet hat, es gebe besagtes Medikamt nicht mehr. Oder er hat gelogen, weil er das Vorhaben des Mädchens verachtet hat.
Kann das Mädchen dem Arzt gegenüber irgendwelche Ansprüche geltend machen, da sie einen Eingriff über sich ergehen lassen musste, der ohne die Falsch-Informationen vom Arzt nicht nötig gewesen wäre?
Muss sie nachweisen, dass der Arzt ihr diese Information vorsätzlich enthalten hat?
Bzw. wenn er „nur“ nicht auf dem neuesten Stand war - kann man ihm das zum Vorwurf machen?
dankbar für Rat
lg
Kathrina