Falsche Informationen vom Arzt

Hallo,

bei folgendem Fall bitte ich um Rat:

Ein 18-jähriges Mädchen ist schwanger. Da sie deswegen durcheinander ist, lässt sie sich von einer Klassenkameradin zu deren Frauenarzt mitnehmen. „Lustigerweise“ ist diese Praxis mitunter darauf spezialisiert, Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch zu helfen.
Der Wunsch des Mädchens, abzutreiben, erfüllt den Arzt daher anscheinend nicht mit Freude.

Jetzt passiert das: Das Mädchen ist laut des Arztes in der 4. SSW. Sie fragt nach der medikamentösen Abtreibung, worauf der Arzt behauptet, dieses Medikament gebe es auf dem Markt nicht mehr.
Dass der Arzt gelogen hat, erfährt das Mädchen erst, nachdem es für diese Art der Behandlung zu spät ist. Im Grunde seinetwegen muss sie den Eingriff also operativ vornehmen lassen, was ja mit mehr Risiken, angefangen mit der Narkose, dann der Vorgang an sich usw, verbunden ist.

Frage: Selbst wenn der Arzt Abtreibungen nicht befürwortet, kann er sie doch höchstens bitten, sich eine andere Praxis zu suchen, oder? Trotzdem ist er doch verpflichtet, sich medizinisch auf dem Laufenden zu halten, was entweder bedeuten würde, dass er hier versagt hat, weil er behauptet hat, es gebe besagtes Medikamt nicht mehr. Oder er hat gelogen, weil er das Vorhaben des Mädchens verachtet hat.

Kann das Mädchen dem Arzt gegenüber irgendwelche Ansprüche geltend machen, da sie einen Eingriff über sich ergehen lassen musste, der ohne die Falsch-Informationen vom Arzt nicht nötig gewesen wäre?

Muss sie nachweisen, dass der Arzt ihr diese Information vorsätzlich enthalten hat?
Bzw. wenn er „nur“ nicht auf dem neuesten Stand war - kann man ihm das zum Vorwurf machen?

dankbar für Rat
lg
Kathrina

Hallo,

das Medikament Mifegyne wird in der Tat zur Abtreibung genutzt.
Allerdings darf es seit 2008 nur bis zur 9.Woche genommen werden. Somit wäre es für dieses Mädchen eh zu spät gewesen und die OP die einzige Methode.

Und egal ob sie die OP oder das Medikament genommen hätte, Abtreibung bleibt Abtreibung.
Sie hat die Entscheidung getroffen und der Arzt ist nur ihrem Willen gefolgt.

Vielleicht sollte sich das Mädchen in deinem Beispiel aber Hilfe suchen den der Verlust eines Kindes, gewollt oder ungewollt, kann ist immer sehr schmerzhaft. Man darf auch nach einer Abtreibung trauern.

Es hilft nur nicht die Wut an Anderen auszulassen.
http://www.profamilia.de/topic/home
http://www.nachabtreibung.de/

Vielleicht würde sie hier Hilfe bekommen!

Alles Gute,

Jenny

Hallo,

Jetzt passiert das: Das Mädchen ist laut des Arztes in der 4.
SSW. Sie fragt nach der medikamentösen Abtreibung, worauf der
Arzt behauptet, dieses Medikament gebe es auf dem Markt nicht
mehr.
Dass der Arzt gelogen hat, erfährt das Mädchen erst, nachdem
es für diese Art der Behandlung zu spät ist. Im Grunde
seinetwegen muss sie den Eingriff also operativ vornehmen
lassen, was ja mit mehr Risiken, angefangen mit der Narkose,
dann der Vorgang an sich usw, verbunden ist.

das Medikament Mifegyne wird in der Tat zur Abtreibung
genutzt.
Allerdings darf es seit 2008 nur bis zur 9.Woche genommen
werden.

Na dann wären doch noch 5 Wochen Zeit gewesen?!

Somit wäre es für dieses Mädchen eh zu spät gewesen

Versteh’ ich jetzt nicht…

und die OP die einzige Methode.

Hä?

Und egal ob sie die OP oder das Medikament genommen hätte,
Abtreibung bleibt Abtreibung.

Jo

Sie hat die Entscheidung getroffen und der Arzt ist nur ihrem
Willen gefolgt.

Versteh’ ich auch nicht… Etwa die Flitzpiepe, die sich dumm gestellt hat?!

Vielleicht sollte sich das Mädchen in deinem Beispiel aber
Hilfe suchen den der Verlust eines Kindes, gewollt oder
ungewollt, kann ist immer sehr schmerzhaft.

Darüber kann sie sich ja gern Gedanken machen

Man darf auch nach einer Abtreibung trauern.

Ja

Es hilft nur nicht die Wut an Anderen auszulassen.

Worauf beziehst Du Dich denn damit?

http://www.profamilia.de/topic/home
http://www.nachabtreibung.de/

Vielleicht würde sie hier Hilfe bekommen!

Es geht doch aber vermutlich mehr darum, ob der Arzt aus einer Verletzung seiner Sorgfaltspflicht heraus, hier eventuell Schadenersatz oder Schmerzensgeld schuldet, richtig?!

Alles Gute,

Dir auch…

Bommel

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Mein Fehler!
Oh je, ich hab immer gelesen 4 Monat. Das es die 4SSW ist, hab ich völlig überlesen.

Sorry mein Fehler!!

Jenny

Plauderbrett ist weiter unten!

Plauderbrett ist weiter unten!

Ach sorry, ich wusste nicht das man seine Fehler hier nicht direkt korrigieren darf.
Dann stell ich das doch gleich mal ins Plauderbrett. Ob die Leute hier dann aber den Zusammenhang verstehen?

Gruß Jenny

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