Falsche Injektion des Tollwutimpfstoffes

Hallo zusammen! Auf Key Largo in Florida hat mich ein Eichhörnchen am Mittelfinger (den ich ihm gezeigt habe) „erwischt“. 4 Stunden nach dem Biss sehe ich Schilder, die auf Tollwutgefahr hinweisen. Leider gibt mir der Befragte Ranger nicht den Hinweis sofort einen Arzt aufzusuchen und so vergehen dann 12 Tage bis ich wieder in Deutschland bin. Hier einen Arzt konsultiert, weist mich dieser darauf hin, daß es nun für eine Schutzmassnahme zu spät sei. Ene Impfung würde nichts mehr nutzen. Ich sollte nun einfach mal abwaten ob ich an Tollwut sterbe oder nicht. Habe dann auf eine Impfung mit Immunglobulin BERIRAB und Impfstoff RABIPUR bestanden (der Arzt war schlimmer als ein Laie und kannte sich nicht aus). So wurde mir dann eine Ampulle (2ml) BERIRAB in den linken Gsäßmuskel und eine Impfung mit RABIPU in den recten Gesäßmuskel verabreicht. Dann lese ich den Beipackzettl und stelle fast: RABIPUR darf nicht in den Gesäßmuskel verabreicht werden !
Wörtlich im Beipackzettel: „RABIPUR wird intramuskulär in den M.deltoideus injiziert. Der Impfstoff darf nicht intraglutäal (nicht in den Gsäßmuskel) verabreicht werden!“
Der Arzt, darauf hingewiesen, schaute nur dumm aus der Wäsche und wußte keinen Rat. Ein Anruf beim Hersteler des Impfstoffes ergab,daß der fachkundige Mitabeiter dort auch keine Ahnung hatte warum im Beipackzettel die Impfung in den Gesäßmuskel absolut verboten wurde. Und ich weiß nicht woran ich bin, weil offensichtlich kein Arzt und nicht einmal der Hersteller des Impfstoffes den Eindruck machen, als wüßten Sie was sie da mit mir getan haben!

Mein Fragen:

  1. WARUM darf RABIPUR nicht in den Gesäßmuskel injiziert werden?
  2. WELCHE FOLGEN hat dieses Fehlverhalten des Arzes für mich?
  3. Ist die Impfwirkung VOLL gegeben oder muss ich fürchten, daß durch die falsche Injektion die Wirkung nicht oder nicht vollständig eintritt und ich somit keinen vollständigen oder sogar gar keinen Impfschutz habe?
  4. WIE ist im weiteren vorzugehen? (Neu impfen?)
    Ich habe nun (2.01.09) die erste Impfung „Tag 0“ von 5 Impfungen (0-3-7-14-28) erhalten. Die Impfung „Tag 3“ (2. Impfung von 5) soll morgen am 5.01.09 folgen.

Vielen Dank für fachkundige Ratscläge!!! VG Seth

Hallo,

mit den Impfstoffen kenne ich mich persönlich nicht aus, aber was die intraglutäale Injektion angeht, denke ich, hat das weniger etwas mit dem Wirkstoff zu tun, als mit der Gefahr, dabei den N. ischiadicus oder den N. gluteaus superior zu treffen, was in beiden Fällen weitreichende Folgen haben könnte. Bei der Injektion in den M. deltoideus dagegen kann man nicht viel falsch machen.
Ich denke, hinter der Warnung verbirgt sich eine rein rechtliche Vorsichtsmaßnahme.

Mit freundlichen Grüßen
jaZoo

-> Gesundheitsamt
Hi,

ich empfehle einen Besuch beim örtlichen Gesundheitsamt.
http://www.rki.de/cln_100/nn_504562/SharedDocs/FAQ/I…
[http://www.rki.de/cln_100/nn_196878/DE/Content/Infek…](http://www.rki.de/cln_100/nn_196878/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber Mbl Tollwut.html)

„Besteht ein Verdacht auf Kontakt mit tollwütigen oder tollwutverdächtigen Tieren, ist umgehend das Gesundheitsamt zu verständigen.“

„Meldepflicht
Nach § 6 IfSG besteht eine namentliche Meldepflicht für die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, -verdächtiges oder -ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers.“

Das Gesundheitsamt muss also IMHO sowieso informiert werden, kannste auch gleich hin und um Rat fragen…

Viele Grüße,
J~

mit den Impfstoffen kenne ich mich persönlich nicht aus, aber
was die intraglutäale Injektion angeht, denke ich, hat das
weniger etwas mit dem Wirkstoff zu tun, als mit der Gefahr,
dabei den N. ischiadicus oder den N. gluteaus superior zu
treffen, was in beiden Fällen weitreichende Folgen haben
könnte. Bei der Injektion in den M. deltoideus dagegen kann
man nicht viel falsch machen.
Ich denke, hinter der Warnung verbirgt sich eine rein
rechtliche Vorsichtsmaßnahme.

In vielen Beipackzetteln von anderen Medikamenten wird aber ausdrücklich das Injizieren tief intraglutäal empfohlen, das alleine wird wohl kaum der Grund für das Verbot sein.

Wenn ich allerdings die Empfehlungen zu Rabipur lese vermute ich mal das es im Endeffekt relativ egal ist…
Dort wird die tief Intraglutäale Injektion des Immunglobulins sogar empfohlen…
http://www.gifte.de/Antidote/rabipur.htm

PS: rechne mit Nebenwirkungen, ich habe diese Impfserie auch hinter mir und ab der 4ten Spritze ging es los.
War aber auszuhalten, erinnerte an eine heftige Grippe, aber nur für einen Tag - immer nach der nächsten Spritze.

„Besteht ein Verdacht auf Kontakt mit tollwütigen oder
tollwutverdächtigen Tieren, ist umgehend das Gesundheitsamt zu
verständigen.“

„Meldepflicht
Nach § 6 IfSG besteht eine namentliche Meldepflicht für die
Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes,
-verdächtiges oder -ansteckungsverdächtiges Tier sowie die
Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers.“

Das Gesundheitsamt muss also IMHO sowieso informiert werden,
kannste auch gleich hin und um Rat fragen…

Hallo, da das Tier in USA lebte wird das deutsche Gesundheitsamt kaum Einfluss darauf haben, dass dort die entsprechenden Massnahmen zur Abriegelung der REgion durchgeführt werden, um weitere Ansteckungen durch dieses Tier von Menschen in Deutschland zu verhindern.

Ausserdem erfolgt eine solche Meldung vom Arzt oder dem ersten dem davon erzählt wird (Irgendwo am Anfang des Infektionsschutzgesetzes steht wer MEldepflichtig ist).
In diesem Fall ist es sinnvoll sich in die BEhandlung eines Tropenmediziners oder Reisemediziners zu begeben (zB. den Klassiker in HH Bernhard-Nocht-Institut auch für Auswärtige), oder eben in die Behandlung des Amtsarztes den man wieder beim Gesundheitsamt findet
:wink:

Ausserdem reicht nach Exposition womöglich eine Impfdosis nicht aus [http://www.rki.de/cln_100/nn_197444/sid_3F2EA71B9884…](http://www.rki.de/cln_100/nn_197444/sid_3F2EA71B988470003C282A9CEFF52F43/nsc_true/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2001/08 01-ausschnitte/08 01-21 STIKO Tollwut.html?__nnn=true)

Dass so spät und durch nur eine Doppelimpfung (ob die Kombi sinnvoll war?) noch ein Impfschutz aufgebaut wird ist unwahrscheinlich. Die UP soll wohl von ihrem Arzt aus also nicht warten ob sie an Tollwut stirbt sondern nur ob sie erkrankt. Dazu ist es sinnvoll sich die Symptome beim MEnschen auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes anzuschauen www.rki.de
[http://www.rki.de/cln_100/nn_504562/DE/Content/Infek…](http://www.rki.de/cln_100/nn_504562/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber Mbl Tollwut.html%23doc208192bodyText5)
Die dort angegebenen Informationsstellen beraten im allgemeinen behandelnde Ärzte, also ist es sinnvoll wenn mann die befragen mag, dort anzugeben, dass man Patient ist und nicht Arzt.

Und sobald etwas davon auftritt sofort einer neurologische Klinik mit Maximalaustattung aufzusuchen (fängt glaub ich schon ganz banal mit Kopfweh und großem Durst an).

Also vorher zum Tropen oder Reisemediziner zu gehen und ist vielleicht doch sinnvoller, ggf. auch wirklich in eine entsprechende Fachklinik auch wenn HH nicht grad um die Ecke liegen mag.

Am Ende wäre noch ein Weg zur Schlichtungsstelle der Ärztekammer anzuraten, denn wenn der Arzt nicht weiterweiss sollte er wenigstens wissen wen man fragen hätt können. Er hat durch das Verhalten die sinnvolle BEhandlung hinausgezögert und dass sollte auch die Ärztekammer wissen. Kann ggf auch Schadenersatz bringen (dazu können die von der Schlichtungsstelle oder Patientenombudsmänner der Äk des Landes mehr sagen)

Gruß
Susanne

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In vielen Beipackzetteln von anderen Medikamenten wird aber
ausdrücklich das Injizieren tief intraglutäal empfohlen, das
alleine wird wohl kaum der Grund für das Verbot sein.

Methode der Wahl ist immer die Injektion in den Oberarm (soweit intramuskulär injiziert werden soll). Das ist jedoch nur bis zu einer Menge von etwa zwei Milliliter empfehlenswert, darüber hinaus müssen größere Muskeln genutzt werden, besonders die Mm. glutaeus medius und minimus bieten sich hier an, jedoch ist auch hier nach maximal zehn bis elf Millilitern Schluss.