Hallo,
hat der Inhaber einer Kreditkarte k/ein Recht, eine Abbuchung zu stoppen, wenn es sich um einen Fehler handelt, wie z. B. eine falsch berechnete Mietwagenabrechnung?
Wenn man bei Rückgabe eines Mietwagens den Schlüssel einfach in einem Hotel abgeben soll, kann dann die Autovermietung ohne Absprache den Mieter mit einem höheren Betrag z.B. wegen Mängel am Auto, belasten?
Über Antworten freue ich mich.
Wende Dich an die Kreditkarte und teile ihnen Deine Gründe mit. Die macht die Überweisung rückgängig. Rechne nun damit, dass die Verleihfirma einen Prozess anstellt.
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Nachfrage dazu
Hallo,
Wende Dich an die Kreditkarte und teile ihnen Deine Gründe
mit. Die macht die Überweisung rückgängig. Rechne nun damit,
dass die Verleihfirma einen Prozess anstellt.
Hat der Kreditkarteninhaber einen Anspruch gegen die Kreditkarten ausstellende Bank?
Wenn die nämlich erst gutschreibt, aber einen Monat später wieder neu abbucht bzw. das mit der Abrechnung beauftragte Unternehmen wieder abbucht?
Soll bedeuten, der unrechtmässige Abbucher müsste gegen den Karteninhaber eine Forderung geltend machen.
Nicht der Karteninhaber gegen den Abbucher.
In den AGB kann ich nichts finden, alles was in etwa damit zusammenhängen könnte habe ich hier aufgelistet.
Zitat :
4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden
Der Kunde kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
(2) Klarheit von Aufträgen: Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen
zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. ff
(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank: Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen,
sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre
Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.
Ganz ratlos gefragt
Tom