Hallo.
Ich hoffe, Ihr könnt mir ein paar Auskünfte geben zu folgenden Fall:
Angenommen K kauft von V etwas (Privatgeschäft) und V gibt K seine Kto.nr., damit dieser den Kaufpreis dorthin überweist. Dies tut K auch.
Was ist aber, wenn V erst hinterher einfällt, dass er K seine alte Kto.nr. gegeben hat (selbes Kreditinstitut (Sparkasse))?
(V hat das neue Kto. erst seit Kurzem und hat das verschusselt…)
Was passiert dann mit Ks Geld? Bekommt der irgendwann einen Zahlungsrücklauf oder kann die Bank die Zahlung dem richtigen Kto. zuordnen?
(Nehmen wir an, V hätte einen extrem seltenen Namen, der seines Wissens in ganz D nur ein- oder zweimal vorkommt; definitv aber nur einmal bei seiner ortsansässigen Sparkasse.)
Meines Wissens dauert ein ZRL 4 bis 6 Wochen, oder?
Macht es Sinn, dass sich V umgehend mit seiner Bank in Verbindung setzt, um zu sehen, ob er die Zahlung noch auf sein neues Kto. „rüberholen“ kann oder ist das zwecklos, weil bei nicht existenten Konten automatisch (systembedingt) ein Zahlungsrücklaufprocedere startet?
Ja, ich weiß: viele Fragen… Ich hoffe trotzdem auf ein paar Antworten.
Gruß Conni