mal angenommen ein küchenbauer liefert zum vereinbarten liefertermin ein falsche küche (falsche farbe, wert sagen wir mal ca. 11.000.- euro) und bestreitet dies auch gar nicht. der käufer besteht auf lieferung der richtigen küche und der küchenbauer nimmt die falsch gelieferte küche wieder mit. er möchte die richtige küche nun 6-7 wochen nach dem vereinbarten liefertermin liefern. da es sich um einen neubau handelt, indem keine küche steht, baut der küchenbauer als notlösung eine rudimentäre ersatzküche zur überbrückung ein. die frage wäre, ob der käufer noch irgendeine möglichkeit hat, eine kaufpreisminderung/kompensation/„schmerzensgeld“ für das ungemach zu verlangen, sagen wir mal 1000.-, oder ob er sich mit diesem zustand abzufindenn hat?
mal angenommen ein küchenbauer liefert zum vereinbarten
liefertermin ein falsche küche (falsche farbe, wert sagen wir
mal ca. 11.000.- euro) und bestreitet dies auch gar nicht. der
käufer besteht auf lieferung der richtigen küche und der
küchenbauer nimmt die falsch gelieferte küche wieder mit. er
möchte die richtige küche nun 6-7 wochen nach dem vereinbarten
liefertermin liefern. da es sich um einen neubau handelt,
indem keine küche steht, baut der küchenbauer als notlösung
eine rudimentäre ersatzküche zur überbrückung ein.
die frage
wäre, ob der käufer noch irgendeine möglichkeit hat, eine
kaufpreisminderung/kompensation/„schmerzensgeld“ für das
ungemach zu verlangen, sagen wir mal 1000.-, oder ob er sich
mit diesem zustand abzufindenn hat?
Na ja, solange hier solche Beiträge gepostet werden und wir für das Lesen keinen Schadensersatz/Schmerzensgeld/Kompensation wegen „seelischer Grausamkeit von den Betreibern von www“ fordern können, wäre die Antwort NEIN !
Aber man könnte es ja versuchen;…;-(((
was soll denn das jetzt? nix besseres zu tun als blöde kommentare abzugeben? ich kann nicht feststellen was an dieser frage dümmer sein soll als an anderen.
schau dir mal nochmal die richtlinien für das forum an,
Punkt „Sei freundlich und auf keinen Fall beleidigend!“
nochmal ganz genau: stand da was von ‚unverbindlicher Liefertermin‘ oder war das ausdrücklich fest abgesprochen (z.B. wegen einer Feier o.ä.)?
Gruß
loderunner (ianal)
der genaue Wortlaut im Kaufvertrag lautet:
„Lieferung voraussichtlich“ 05.04."
„Montage voraussichtlich“ 06.04.
und dann noch:
„Dieser Änderungs-Kaufvertrag muss bitte von Ihnen mit rechtsverbindlicher Unterschrift gegengezeichnet
bis zum 09.02.2011 bei uns eingegangen sein, damit wir die Lieferung und die Montage für
Sie termingerecht koordinieren können.“
Nö, die Antwort ist nicht niveauvoller. Aber warum sollte sie es auch sein? Wie es in den Wald hinein schallt, so schallt es heraus. Ich habe nicht damit angefangen, habe aber auch keine Lust, dies unwidersprochen hinzunehmen. Ich hoffe Ihr ortographischer Sinn ist jetzt mehr befriedigt.