Falsche Lieferung,Kunde besteht auf erfüllung

Hallo,

ich habe über ebay eine muenze versteigert(leider war ich zu faul die muenze einzuscannen!)

Kunde hat per VK bezahlt,ich habe geliefert, leider hat es wohl eine verwechslung gegeben,sodass ich die muenze falsch betitelt habe.

->Kunde besteht weiterhin auf Lieferung.
Ich habe ihm angebotn die muenze zurückzuschicken und ihm das geld zurück zu zahlen.

Kann ich mich darauf Berufen das ich erst 17 bin(mein 50++ Positiv konto bei ebay wäre ich aber wohl dan los:frowning:)
und das der verkauf „schwebend unwirksam“ ist ?
es geht hierbei um einen winzigenbetrag so um die 20Euro.

Danke und Grüsse
Sven.

Hallo Sven,

das alles hat mit Deinen zarten 17 Lenzen nichts zu tun. Ein Irrtum kann immer und überall passieren. Es ist Dir unmöglich, die Münze zu liefern, die sich der Kunde vorstellt, weil Du das Stück nicht besitzt.

Dramatisch ist das alles nicht. Entweder ist der Kunde mit der von Dir gelieferten Münze zufrieden oder die Sache wird rückgängig gemacht, also Du überweist den per Vorkasse geleisteten Betrag zurück und bekommst Deine Münze wieder.
Du kannst nicht mehr machen, als dem Kunden diese Alternativen vorzuschlagen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

diese Sache bereitet mir wohl ne schlaflose nacht,dein Posting hat mich zumindest mal wieder beruhigt,ich habe inswichen auch in erfahrung bringen können das(warscheinlich) Diese muenze,die der Kunde wollte in dem Jahrgang nicht geprägt wurde(er scheint fachmann zu sein,also hätte er das wissen muessen,also hat er es soweit kommen lassen)

Hallo, Herr Burgsmueller,
um Ihner Ahnung von Münzen etwas voranzubringen habe ich Ihnen in der
Anlage zur e-mail einmal die tatsächlich ersteigerte Münze und jene, die
Sie mir zugeschickt haben kopiert. Nun können Sie mal schauen mit „zwei
Augen im Kopf“, wie Sie mir schreiben.
Also ich bestehe weiterhin auf die Zusendung der tatsächlich von mir
ersteigerten Münze. Die „falsche“ Münze schicke ich Ihnen am Montag
wieder zurück.
Für den Fall, daß Sie mir die Zusendung der richtigen Münze verweigern
sollten, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.
Freundlichst,
XXXX

bekam ich als antwort, als ich ihm anbot das geld zurück zu schicken,und dafür die muenze zurück erhalte.
hab nich das gefühl als würde er sich darauf einlassen wollen :frowning:

absolut sicher das er vor gericht keine chancen haben könnte?
auch nicht auf sowas wie Schadenersatz?`

Grüsse und gn8 Sven

Hallo, Sven!

absolut sicher das er vor gericht keine chancen haben könnte?
auch nicht auf sowas wie Schadenersatz?`

  1. Wenn Du die richtige Münze nicht hast, dann hast Du sie nicht; dann kann er auch nicht erzwingen, daß Du sie ihm verkaufst.

  2. Schadenersatz gibt es nur, wenn - nachweislich - Schaden entstanden ist.

Grüße,
Vlado

Hi!

absolut sicher das er vor gericht keine chancen haben könnte?
auch nicht auf sowas wie Schadenersatz?`

  1. Wenn Du die richtige Münze nicht hast, dann hast Du sie
    nicht; dann kann er auch nicht erzwingen, daß Du sie ihm
    verkaufst.

  2. Schadenersatz gibt es nur, wenn - nachweislich - Schaden
    entstanden ist.

Richtig!

Da es die Münze gar nicht gibt (in diesem Jahr nicht geprägt…), liegt hier eine Unmöglichkeit vor. Gib ihm sein Geld zurück und fertig.

Grüße,

Mathias

Hallo Sven,

->Kunde besteht weiterhin auf Lieferung.
Ich habe ihm angebotn die muenze zurückzuschicken und ihm das
geld zurück zu zahlen.

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen : Der Kunde kann toben, zetern und drohen --> es wird ihm nicht helfen und dir nicht schaden.
Ein Irrtum kann passieren, du überweist ihm seine Kohle zurück und fertig.

Ein Beispiel :
Artikelbeschreibung und Bild einer Auktion waren von 2 völlig verschiedenen Produkten.
Titel und Artikelbeschreibung passten zusammen.
Höchstbieter bestand darauf, den auf dem Bild abgebildetetn Artikel zu bekommen.
Dieser jedoch war deutlich teurer, in einer anderen Auktion mit einem Startpreis von (damals noch) 160,00 DM eingestellt und an den Höchstbieter für 190,00 DM verkauft.

Ich überwies dem Kunden das Geld zurück und betrachtete den Fall als erledigt, nachdem ich mich zig mal für mein Versehen entschuldigte.
Der Herr ließ sich nicht abbringen und drohte ebenfalls mit rechtlichen Schritten.
Mir war zwar nicht wohl bei der ganzen Sache, aber ich blieb stur.
Ein Gespräch mit meinem Anwalt und ein kurzer Mail-Austausch mit eBay ergaben dann ganz eindeutig :
Der Kunde hat keine Chance.

Ein Versehen ist und bleibt ein Versehen…mehr als den Kauf rückgängig machen kann man eben nicht tun.
Ich habe ihm das dann noch einmal sehr ausführlich gemailt und nie wieder von ihm gehört.

Kann ich mich darauf Berufen das ich erst 17 bin(mein 50++
Positiv konto bei ebay wäre ich aber wohl dan los:frowning:)

Eben…also würde ich das auf gar keinen Fall tun !
Wie kommst du eigentlich überhaupt mit 17 an ein eBay Konto ??

Viele Grüße,
Vanessa

Hallo Sven,

der Käufer schickt Dir also die Münze zurück. Dann überweise ihm schnellstens auch sein Geld zurück. Damit ist der Fall erledigt. Jeder muß einsehen, daß Du eine Münze, die Du nicht besitzt oder die es womöglich auch nicht gibt, auch nicht liefern kannst. Die Androhung irgendwelcher rechtlicher Konsequenzen ist absolut lächerlich. Es wird nichts passieren, es kann rein nichts passieren. Niemand ist betrogen worden, niemand ist zu Schaden gekommen. Mache Dir also keine Sorgen.

Es kann natürlich sein, daß Dir der Käufer wegen des Irrtums eine miese Bewertung verpaßt. Dafür ist das Ebay-Bewertungsforum nicht vorgesehen, aber es gibt eben solche Zeitgenossen. Du kannst die miese Bewertung aber Deinerseits kommentieren. Wenn Du das machst, mache es knochentrocken und sachlich. Etwa in der Art: Es ist ein Versehen passiert. Niemand kam zu Schaden. „Kotze“ Dich auf keinen Fall Deinerseits bei der Käuferbewertung aus. Schreib einfach nur „kein Kommentar“ und fertig. Lasse solche Querulanten einfach auflaufen, lasse ihre Aktion ins Leere gehen und kümmere Dich nicht weiter darum. Es laufen viele arme Irre, zum Hilfspolizisten Berufene und sonstige Spinner unter der Sonne herum.

Mir ist bei Ebay gerade jemand über den Weg gelaufen, der unter dem Nick „Betrugsanzeige“ seine Gebote abgibt und dazu auch noch eine Ebay-Seite mit seiner Verfahrensweise ins Netz gestellt hat. Das sind arme Teufel, die auf diese Weise irgendwelche Defekte und Defizite kompensieren.

Alles gar nicht ignorieren :smile:

Gruß
Wolfgang

3 „Gefällt mir“

Hallo Vabe,…

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen : Der Kunde
kann toben, zetern und drohen --> es wird ihm nicht helfen
und dir nicht schaden.
Ein Irrtum kann passieren, du überweist ihm seine Kohle zurück
und fertig.

>>>überweisungsträger is schon ausgefüllt, und geht montag zur Bank.

Ich überwies dem Kunden das Geld zurück und betrachtete den
Fall als erledigt, nachdem ich mich zig mal für mein Versehen
entschuldigte.
Der Herr ließ sich nicht abbringen und drohte ebenfalls mit
rechtlichen Schritten.
Mir war zwar nicht wohl bei der ganzen Sache, aber ich blieb
stur.
Ein Gespräch mit meinem Anwalt und ein kurzer Mail-Austausch
mit eBay ergaben dann ganz eindeutig :
Der Kunde

Ein Versehen ist und bleibt ein Versehen…mehr als den Kauf
rückgängig machen kann man eben nicht tun.

>>>ja klar, naja,ich hab natürlich mit ihm einen (schwebend unwirksamen)vertrag,und de facto kann ich ja nicht das liefern was er will.da hab ich gedacht dass ich Schadenersatz zahlen müsste,oder ?

aufjedenfall hab ich´s ihm nochmal gemailt in aller guten freundlichkeit,nachdemmich ja gestern festgestellt habe das ich mich wirklich vertan habe.

und warte mal auf seine reaktion.

Eben…also würde ich das auf gar keinen Fall tun !
Wie kommst du eigentlich überhaupt mit 17 an ein eBay Konto ??

gaaannz einfach :smile:
da gibts oben in der mitte einne link „anmelden“ :smile:
nein,die pruefen nicht dasAlter.

ich habe vor einiger zeit schon nen account mit ca 20positiv bewertungen verloren weil ich mich für´s postident als geprueftes mitglied entschieden habe, und dabei natürlich das alter mit angegeben wurde vom Personalausweis.ärgerlich :smile:

Danke dir
Grüsse
Sven.

Hallo Wolfgang,das hier ja so einhellig die meinung vertreten wird, mir kannnichts passieren beruhigt mich natürlich :smile:

Überweisungsträger geht am Montag zur Bank.

Aber gibt es dazu Gerichtsurteile ?

ich selbst bin bis jetzt ja davon ausgeganen,dass man eine ware die man anbietet (und nicht explizit bei schreibt irrtümer und sowas vorbehalten)dass man dan die ware auch liefern müsste,wenn der Kunde auf erfüllung klagen würde,obwohl man das geschäft rueckabwichelnwollte…

ist sowas nicht im prinzip Vertragsbruch-und könnte man mich nicht normal vor Gericht belangen…wäre ich 18 ?

in der Auktion stand als titel:

„3Mark Silber Kaiser in Uniform 1910 A“

und in der Auktion stand dan sinngemäss:
Muenze gut erhalten, man muss sie aber mit Silberpolitur reinigen

und geschckt habe ich die muenze „3mark Silber Kaiser 1910A“

thats all.

Bewertet habe ich ihn schon nach der Überweisung(so wie ichs immer mache)
hätt ich gewusst was für Probleme der Mensch bereitet hätt ich die bewertung auf Neutral gemacht,mich öffentlich „auskotzen“ ist nicht mein Stil.

Danke erstmal und dem Rest der Poster, ihr seit ne Tolle hilfe :smile:

Grüsse
Sven.

1 „Gefällt mir“

ist sowas nicht im prinzip Vertragsbruch-und könnte man mich
nicht normal vor Gericht belangen…wäre ich 18 ?

Nein Sven, unabhängig von Deinem Lebensalter: Es lag nur ein Irrtum vor, niemand wurde bewußt getäuscht, niemand erlitt einen Schaden. Da wird man vor Gericht nichts.

Gruß
Wolfgang

Warten
Hallo Sven.
Solltest du mit dem Geld nicht warten, bis die Münze wieder da ist? Vielleicht behält er die falsche zur Strafe, wenn er das Geld hat?
Nur so am Rande.
Gruß
Rabchen

er lässt sich drauf ein…
Hallo! entweder war er heute beim Anwalt,oder er hat es eingesehn das man keine Muenze verkaufen kann die nicht existiert.

aufjedenfall hat er sich darauf eingelassen…

so,dan kann das gemütliche LAN-Wochenende beginnen:smile:

Viele Grüsse
Sven.