Hallo alle zusammen,
angenommen ein Arbeitnehmer hat Einwände gegen seine letzte Lohnabrechnung, könnte er folgenden Brief dem ehemaligen Arbeitgeber so vorlegen damit er den fristgerechten Einspruch später nachweisen kann bzw. was sollte man ändern:
Widerspruch gegen Lohnabrechnung für den Zeitraum vom 10.03.2014 bis 25.03.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Lohnabrechnung vom 31.03.2014, ausgestellt am 11.4.2014 und zugestellt am 18.04.2014, wurde trotz mehrmaligem telefonischen und persönlichen Widerspruch bisher nicht korrigiert.
Im Zeitraum vom 10.03.2014 bis 25.03.2014 wurde nur der 10.03.2014 abgerechnet allerdings mit 6,63 Stunden statt 7 Stunden, die Differenz von 0,37 Stunden wurde stattdessen auf das Überstundenkonto angerechnet und ausgezahlt.
Da ich vom 11.03.2014 bis 14.03.2014 Arbeitsunfähig war wurde dieser Zeitraum korrekterweise nicht abgerechnet.
Der restliche Zeitraum vom 17.03.2014 bis 25.04.2014 wurde als „fehlt unentschuldigt“ eingetragen und entsprechend nicht vergütet. Hiermit weise ich nochmals darauf hin dass ich weder im Gesetz, im Arbeits- noch im Tarifvertrag eine Regelung gefunden habe die besagt dass ich mich am 17.03.2014 hätte „gesund melden“ müssen und obwohl das Gegenteil behauptet wurde war ich jederzeit telefonisch erreichbar. Da mir außerdem indirekt ein Vertragsbruch vorgeworfen wurde da ich die unterschriebene Einsatzmitteilung am 17.03.2014 nicht fortgeführt hatte weiße ich nochmals darauf hin dass der Arbeitsplatz vor Vertragsabschluss falsch beschrieben wurde worauf ich in mehreren Telefonaten, unter anderem am 10.03.2014, hinwies. Im Gespräch am 10.03.2014 wies ich auch darauf hin dass ich durch das ständige Heben von Lasten durch eine vorliegende und bei ihnen bekannte rheumatoide Arthritis unter Schmerzen leide und stellte klar dass ich diese Arbeit maximal noch einen Tag fortführen könnte was allerdings wegen über Nacht gebildeten Schwellungen an den Handgelenken, die sich als Sehnenscheidenentzündungen herausstellten, nicht möglich war und Grund für die Arbeitsunfähigkeit war. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen dass in meiner Personalakte eine Einschätzung des Arztes der Agentur für Arbeit über meine körperliche Belastbarkeit vorliegt.
Da mir keine neue Beschäftigung zugewiesen wurde und ich durchgehend erreichbar war bin ich der Meinung dass im Rahmen des Arbeitsvertrages §4 Absatz 4 für den Zeitraum vom 17.03.2014 bis 25.03.2014 eine Vergütung in Höhe von 416,50€ aussteht. Ich bitte um eine zügige Bearbeitung und Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Anmerkung: Arbeitsvertrag §4 Absatz 4 lautet: „(4) Dieses Tarifentgelt erhält der Mitarbeiter auch für Zeiten, in denen er nicht in Kundenbetrieben eingesetzt werden kann. In diesen Zeiten besteht kein Anspruch auf Branchenzuschlag. Um sich den Anspruch nach Satz 1 zu sichern, muss der Mitarbeiter während der normalen Büroöffnungszeiten des Arbeitgebers telefonisch erreichbar sein, um sich Einsätze zuweisen zu lassen.“
Gruß Tobias