Liebe/-r Experte/-in,
online konnte ich nachlesen, daß für freiwillig-gesetzlich Versicherte die LSt-Bescheinigung in vielen Fällen falsch ausgefüllt wurde und dies so zu unberechtigten Steuer-Nachzahlungen führen würde. Kann es sein, daß dies auch für Privatversicherte zutrifft. Nach Erfassung meiner LSt-Daten meldet mir mein Steuerprogramm (Quicksteuer), ich hätte als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer keine Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung gemacht?!
Auf welcher Position der LSt-Bescheinigung müsste ich meine Beiträge wiederfinden?
Vielen Dank,
Micheal