Hallo Experten,
angenommen jemand bekommt 2009 vom Arbeitsgericht 900 € brutto Lohnzahlung zugesprochen.
Das Arbeitsverhältnis endete bereits 2008, so dass der Arbeitnehmer nur diesen einen „Lohn“ vom Arbeitgeber für 2009 erhält.
Nun schickt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung, die einen Bruttolohn von knapp 1600 € aufweist und eine andere Steuerklasse beinhaltet. Erhalten hat der Arbeinehmer nicht mal den korrekten Nettolohn für 900 € brutto.
Welche rechtliche Konsequenzen ergeben sich as diesem Umstand zum Beispiel für die Steuererklärung oder für den Arbeitgeber?
Gruß
Bori