Falsche Lohnsteuerbescheinigung

Hallo Experten,

angenommen jemand bekommt 2009 vom Arbeitsgericht 900 € brutto Lohnzahlung zugesprochen.
Das Arbeitsverhältnis endete bereits 2008, so dass der Arbeitnehmer nur diesen einen „Lohn“ vom Arbeitgeber für 2009 erhält.
Nun schickt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung, die einen Bruttolohn von knapp 1600 € aufweist und eine andere Steuerklasse beinhaltet. Erhalten hat der Arbeinehmer nicht mal den korrekten Nettolohn für 900 € brutto.
Welche rechtliche Konsequenzen ergeben sich as diesem Umstand zum Beispiel für die Steuererklärung oder für den Arbeitgeber?

Gruß
Bori

Hallo,

Lohn ist dann zu versteuern, wenn er zufließt. In dem Fall ist die Versteuerung durch den Arbeitgeber im Jahr 2009 also richtig.

Ein „falsche“ Steuerklasse, vermutlich VI, ist deshalb angegeben, weil dem Arbeitgeber von diesem Arbeitnehmer für 2009 keine Lohnsteuerkarte vorliegt.
Auch damit handelt der Arbeitgeber nach dem Gesetz.

Aus der Schilderung ergibt sich, dass der Arbeitgeber 900 € brutto bezahlen muss. Dies hat er getan. Was sich hieraus netto ergibt liegt nicht in der Verantwortung des Arbeitgebers.

Gruß
Lawrence