Ein Vermieter hat ein Ladenlokal 20 m² größer an, als es wirklich ist. Kann der Betrag aufgrund des BGH-Urteils von März 2010 zurück gefordert werden?
Im Mietvertrag wird Betrag X für die Gesamtfläche berechnet. Außerdem sind Parkplätze mit angegeben. Die aber nicht separat berechnet werden.
Welcher Betrag würde zur Berechnung der zuviel gezahlten Miete herangezogen werden. Die Miete (Betrag x) komplett oder muss für die Parkplätze ein Betrag (z.B. ortsüblicher Mietspiegel) abgezogen werden? Wenn nein, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Hallo.
Ein Vermieter hat ein Ladenlokal 20 m² größer an, als es
wirklich ist.
Gesamtgröße = ?
Kann der Betrag aufgrund des BGH-Urteils von
März 2010 zurück gefordert werden?
Witzig, im März 2010 gab es rund 400 Urteile des BGHs.
(aber ich denke mal, du beziehst dich auf das Urteil vom 10.03.10 (VIII ZR 144/09))
Zwei Anmerkungen:
- Das Urteil beleuchtet nur die Bedeutung der Angabe „ca.“ bei der Größenangabe.
- Es handelt sich im Urteil um Wohnraum und nicht um Geschäftsraum.
Gruß
Joschi
Sorry,
Gesamtgröße 200 m²
Im Ursprungsvertrag stand ohne ca. Im Anschlussvertrag stand es mit ca.
Ja, dieser Artikel war gemeint. Ist das übertragbar auf Gewerberaum?