Falsche Montageanleitung

Gerd Krug kauft von der Fit GmbH ein Fitnessgerät für den Selbstauafbau. Aufgrund der fehlerhaften Montageanleitung baut er das Gerät falsch zusammen. Welche Rechte kann er geltend machen?

Frage für Prüfung, Vorbereitung, habe keine genaueren Angaben.

Gerd Krug kauft von der Fit GmbH ein Fitnessgerät für den
Selbstauafbau. Aufgrund der fehlerhaften Montageanleitung baut
er das Gerät falsch zusammen. Welche Rechte kann er geltend
machen?

Ggf. Sachmangel gemäß BGB §434, Abs. 2, daraus erwachsen Ansprüche aus §437 ff.

Tja,

da greift die „Ikea Klausel“ heisst ist die Anleitung mangelhaft zählt das als Sachmangel und die Sache kann im ganzen zurückgegeben werden…

Vereinfacht ausgedrückt

Grüße der Herbst