ich habe mal eine Frage zum Thema Firmierung und Namensgebung von Gesellschaften. In der letzten Zeit fallen mir vermehrt Unternehmen auf, deren Namensgebung irgendwie nicht zur Rechtsform passen. Beispielsweise eine GmbH oder Gbr, die den Zusatz & Partner im Namen tragen, was aus meinem Verständnis ein Zeichen für eine Partnerschaftsgesellschaft ist.
Weiß jemand ob das in Ordnung ist, bzw. was mit einer solch falschen Namensgebung passieren kann?
Hallo, normalerweise sind Firmen im Handelsregister mit ihren korrekten Namen eingetragen. Die zuständigen dort sind, denke ich, auch für eine korrekte Bezeichnung/Namensgebung verantwortlich bzw. wenn ein nicht korrekter Name eingetragen wird dafür zu sorgen, dass dieser geändert wird.
bin leider kein Anwalt und habe auch keinen HGB Kommentar zu Hand.
So rein aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der Zusatz „& Partner“ grundsätzlich nicht für eine falsche Firmierung spricht, solange die Rechtsform gleichzeitig offenbart wird. Eine Partnerschaftsgesellschaft wird in der Regel mit PartGG abgekürzt.
Wird also ausschließlich mit z.B. der Bezeichnung GmbH & Partner hantiert würde ich dies als keine adäquate Bezeichnung ansehen. Anders zum Beispiel ein Internetauftritt in dem im Impressum die richtige Firmenbezeichnung gewählt wird.
Wie gesagt, meine Meinung hier ist eine reine Bauchmeinung…
das Firmennamenrecht ist vollkommen offen, d.h. jede Firma kann sich einen wie auch immer gearteten Namen geben. Es muss im Namen nur die korrekte rechtsfoirm bezeichnet werden, wie z.B. GbR, GmbH, Partnerschaftsgesellschaft usw.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lieber Kruz
Prüfe, ob eine Partnerschaft auch in Form einer GmbH ausgeübt werden kann. Wenn ja, wäre der Firmenname nicht falsch oder irreführend. Wikipedia behauptet dies unter dem Stichwort „Partnerschaftsgesetz“.
Gruss
Fetrimu
Moin,ich kann ja so nicht antworten, weil ich nicht genau den Sachverhalt kenne.
Dafür ist es zu vage beschrieben.
Vorab: Ich denke, eine solche etwaige zusätzliche Bemerkung neben der Firma ist für Dritte belanglos, da aus ihr selbst nicht hervorgeht, wer oder was diese Partnerschaft sein soll.
Somit würde ich erstmal denken, dass man sich bei solchen Zusätzen grundsätzlich an die verifizierbare Firma hält-und halten kann.
Gruß AK
Hallo,
meine domäne ist sozialrecht. denke es handelt sich hier um gemischte rechtsformen. kann ja auch eine gmbh & co.kg haben. ist halt ein haftungsrechtlicher aspekt.
lg
hedi
Hallo Kruz,
so ganz verstehe ich Deine Frage nicht. Der Name einer Firma ist frei wählbar und eine KG kann Fritz&Franz heissen, als wäre es eine Personengesellschaft. Wichtig ist nur, das z.B. in offiziellen Briefen die Rechtsform richtig angegeben wird.