Falsche Nebenkostenabrechnung

Ein Vermieter erstellt eine Nebenkostenabrechnung.
Das Haus hat 550qm. Aufgeteilt in 4 Wohnungen.
2 Wohnungen sind vorüber gehend leer. Eine Wohnung wird bewohnt von 2 Personen, die andere bewohnt der Vermieter selbst mit 4 Personen.
In der Nebenkostenabrechnug teilt der VM zb. die Müllgebühren durch 2, also jeder zahlt die Hälfte. Der VM ist jedoch zu viert, der Mieter zu zweit. Der VM hat 250qm, der Mieter nur 88qm!
Im Mietvertrag ist kein Verteilerschlüssel benannt. Alle übrigen NK werden nach Wohnfläche berechnet. Nur der Müll nicht.
Ist das so in Ordnung?
Auch wird Allgemeinstrom im Zeitraum vom. 01.05.2003 bis 01.05.2004 in Rechnung gestellt. Der Mieter ist aber erst am 01.09.2004 eingezogen! Also betrifft den Mieter dieser Abrechnungszeitraum ja garnicht, oder?
Kaminfegergebühren muss der Mieter allein tragen, da das Kamin auf seinem Speicher ist. Obwohl die Heizung ja für alle da ist. Das ist doch auch nicht richtig, oder liege ich hier falsch???

Ein Vermieter erstellt eine Nebenkostenabrechnung.
Das Haus hat 550qm. Aufgeteilt in 4 Wohnungen.
2 Wohnungen sind vorüber gehend leer. Eine Wohnung wird
bewohnt von 2 Personen, die andere bewohnt der Vermieter
selbst mit 4 Personen.
In der Nebenkostenabrechnug teilt der VM zb. die Müllgebühren
durch 2, also jeder zahlt die Hälfte. Der VM ist jedoch zu
viert, der Mieter zu zweit. Der VM hat 250qm, der Mieter nur
88qm!
Im Mietvertrag ist kein Verteilerschlüssel benannt. Alle
übrigen NK werden nach Wohnfläche berechnet. Nur der Müll
nicht.
Ist das so in Ordnung?

HI Ortenau!
Die Müllgebühren sollten auf die jeweiligen Kopfzahlen verteilt werden. Der Allgemeinstrom ist nur vom Vermieter zu tragen. Kaminkehrergebühren können auf die Wohnfläche oder nach Kopfzahlen verteilt werden.

Hi Silas,

Der Allgemeinstrom ist nur vom Vermieter zu
tragen.

warum das denn? (ausgehend von üblichen MV!)
Ich bin der Meinung Allgemeinstrom (meist Treppenhaus-, und Hofbeleuchtung)ist umlagefähig.

Und was ist mit dem Anteil für den Zeitraum der leerstehenden Wohnungen? Die gehen doch zu Lasten des Vermieters (ähnlich Betriebsrisiko?) und müssen anteilig aus den umlagefähigen NK herausgerechnet werden?

bye

Hey DU,

Ein Vermieter erstellt eine Nebenkostenabrechnung.
Das Haus hat 550qm. Aufgeteilt in 4 Wohnungen.
2 Wohnungen sind vorüber gehend leer.

wie lange schon? Im betreffenden Abrechnungszeitraum auch?

Der VM ist jedoch zu :viert, der Mieter zu zweit. Der VM hat 250qm, :der Mieter nur :88qm!

Im Mietvertrag ist kein Verteilerschlüssel benannt.

Schau Mal im MV nach, da gibt es so Standardklauseln, dass die NK nach Betriebskosten…blablaverordnung, oder sowas umgelegt werden. Sorry, hab den Begriff gerade nicht parat und bin zu faul, für dich zu suchen.
(Das Netz ist voll davon)

Alle
übrigen NK werden nach Wohnfläche berechnet. Nur der Müll
nicht.
Ist das so in Ordnung?

Hmm, Müll nach Wohnfläche finde ich unlogisch.

Auch wird Allgemeinstrom im Zeitraum vom. 01.05.2003 bis
01.05.2004 in Rechnung gestellt.
Der Mieter ist aber erst am
01.09.2004 eingezogen! Also betrifft den Mieter dieser
Abrechnungszeitraum ja garnicht, oder?

Sehe ich auch so. Anteilig ab 09/04 und ohne Anteil Leerstand anderer Wohnungen!!

Kaminfegergebühren muss der Mieter allein tragen, da das Kamin
auf seinem Speicher ist. Obwohl die Heizung ja für alle da
ist. Das ist doch auch nicht richtig, oder liege ich hier
falsch???

Feggebühren müssen mMn auf Parteien umgelegt werden. Auch hier wieder Leerstand hat der Vermieter zu tragen.

bye

warum das denn? (ausgehend von üblichen MV!)
Ich bin der Meinung Allgemeinstrom (meist Treppenhaus-, und
Hofbeleuchtung)ist umlagefähig.

Hi Marion,
der Mieter ist erst nach dem angegebenen Berechnungszeitraum eingezogen.
Schönen Abend
Silas

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der Mieter ist erst nach dem angegebenen Berechnungszeitraum
eingezogen.

Hallo FJW,

ich wags kaum zu sagen, aber dies ist eines der wenigen Male wo ich dir beim Thema Nebenkosten mal völlig recht gebe.

Gruss Ivo

Sorry Franz-Josef-Willi-Troll, :smile:

*AnDieStirnKlatsch* du hast natürlich recht!!
Da habe ich vergessen, dass sich ja nur dieser Teil auf vergangene Zeiträume bezieht.

Wer lesen kann… *schäm*

bye

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch wird Allgemeinstrom im Zeitraum vom. 01.05.2003 bis
01.05.2004 in Rechnung gestellt. Der Mieter ist aber erst am
01.09.2004 eingezogen!

Könnte es sein, dass sich in die Nebenkostenabrechnung ein kleiner Fehler bezüglich diverser Data (ist das die Mehrzahl von Datum?) eingeschlichen hat?

Dass eventuell die Daten aus dem Vorjahr versehentlich nicht nicht gelöscht wurden?

Mir scheint es ziemlich unwahrscheinlich dass wir im Jahr 2006 tatsächlich über Nebenkosten 2004 reden?

Gruss Ivo

ich wags kaum zu sagen, aber dies ist eines der wenigen Male
wo ich dir beim Thema Nebenkosten mal völlig recht gebe.

Wo bleiben die Sternchen? Ich stehe hier auf dem Schlauch.
Silas

Ne das ist schon so! Die NK Abrechnung kam am 31.12.2005 für das Jahr 2004! Einzug war am 01.09.2004
Stromjahresabrechnung vom 01.05.2003 bis zum 01.05.2004

Ne das ist schon so! Die NK Abrechnung kam am 31.12.2005 für
das Jahr 2004! Einzug war am 01.09.2004
Stromjahresabrechnung vom 01.05.2003 bis zum 01.05.2004

Was ergibt die NK-Abrechnung? Wird eine Nachzahlung verlangt? Was steht genau im Mietvertrag zu den Vorauszahlungen der Nebenkosten?