Muss man aufgrund einer falschen Nebenkostenabrechnung trotzdem die erhöhte Miete hinnehmen? Oder kann man bis zur beantwortung des Wiederspruches den alten Betrag bezahlen? Gibt es eine Frist um meinen Wiederspruch gegen die Rechnung zu beantworten? Es dauert jetzt schon 4 Monate.
Vielen Dank im vorraus.
Liebe Grüße
mein üblicher Satz - dies ist keine Rechtsberatung,
sondern nur die wiedergabe meiner persönlichen meinung,
angelehnt an die mir bekannte gesetzgebung und
rechtsprechung. Im zweifelsfalle ist bitte ein
Rechtsanwalt oder rechtsberatende Stelle wie z.b.
Mietverein zu befragen.
Muss man aufgrund einer falschen Nebenkostenabrechnung
trotzdem die erhöhte Miete hinnehmen? Oder kann man bis
zur beantwortung des Wiederspruches den alten Betrag
bezahlen?
Die miete hat mit den Nebenkosten eigentlich nichts
direktes zu tun, sofern für die Miete und für die
Nebenkosten jeweils unabhängige Beträge vereinbart
wurden (Kaltmiete zzgl. Nebenkosten). Wenn es also eine
Mieterhöhung gibt, dann hat es in aller Regel nichts mit
dem Widerspruch zur Nebenkostenabrechnung zu tun.
Gibt es eine Frist um meinen Wiederspruch gegen die
Rechnung zu beantworten? Es dauert jetzt schon 4
Monate.
Die Widerspruchsfrist der Nebenkostenabrechnung ist -
sofern mein Erinnerungsvermögen nicht täuscht - 12
Monate nach Zustellung der Abrechnung (musste gerade
selbst danach googeln). Sowas am besten festhalten und
beweisen durch Einschreiben, besser als Bestenfalls mit
Rückschein oder noch viel besser mit amtlicher
Zustellung. Nach vier Monaten ist das nicht zu spät, man
kann es ja trotzdem mal mit einer Mahnung versuchen.
Denn ist erstmal die Abrechnung zugestellt, dann beginnt
die dreijährige Verjährungsfrist für die fristgerecht
zugestellte (wenn auch falsche) Abrechnung. Denn
zugestellt wurde korrekt, formelle Fehler heben dann
nicht die Abrechnung als Gesamtes auf.
Wichtig ist auch, das Anliegen des Widerspruchs
möglichst konkret zu verfassen, nicht mit einem Satz
„ich widerspreche der Abrechnung“ ohne weitere Gründe
und Konkretisierungen (als Beispiel hatte ich neulich
den Widerspruch gegen die Gebäudeversicherung und
Heizkostenabrechnung - der rest „schien“ dem Mieter in
Ordnung zu sein).
ich nehme an mit Miete meinst du, ob erhöhte NK (Nebenkosten) hinzunehmen sind. Nein, es gilt der Mietvertrag. Eine Erhöhung der NK kann nur einvernehmlich erfolgen.
Von Dir sind jedoch mindestens die unstrittigen NK (so wird es meist gehandhabt), also die gerechtfertigen NK, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang zu zahlen!
Nun zu den Fristen: Zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung hast Du nach Eingang der NK-Abrechnung anschließend 12 Monate Zeit, § 556 Abs.3 S.5 BGB. Nach Ablauf dieser Zeit kannst du keine Einwendungen mehr geltend machen. Den Widerspruch musst du innerhalb der 12 Monate schriftlich mit konkreten Begründungen an den Vermieter schicken, am Besten mit Einschreiben Rückschein.
wennn deine Abrechnung nach § 556 BGB formell unwirksam ist, musst du die Anpassung der „Vorauszahlung“ nicht bedienen, da diese dann ungerechtfertigt angesetzt wurden. Möge dein Vermieter doch darlegen, weshalb die Abrechnung richtig ist und weshalb er die Vorauszahlungen erhöhen möchte.
Handelt es sich bei deinem eingereichten Widerspruch, um einen dezidierten Widerspruch? Nur ein dezidierter Widerspruch greift, um eine Abrechnung vorerst aufzuheben.