angenommen die erste nebenkostenabrechnung kommt fristgerecht im dezember 07, es finden sich diverse fehler darin, sie wird schriftlich bemängelt. nun kommt eine bestätigung ( auch noch im dezember ) der verwaltung das eine neue, berichtigte nebenkostenabrechnung abzuwarten ist.
nun die frage : wie lange hat die verwaltung zeit eine neue, berichtigte nebenkostenabrechnung zuzustellen ?
bisher sind 6 monate vergangen…
wer weiss rat ???
danke sehr heike
Hallo Heike,
der Vermieter hat grundsätzlich nur zwölf Monate nach dem Abrechnungszeitraum Gelegenheit, diese dem Mieter vorzulegen (vergl. § 556 Abs. 3, Satz 1, 2,3 BGB). Selbst der BGH entschied, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt und die Abrechnungsfrist nicht neu beginnt (vergl. BGH VIII ZR 84/07 vom 09.04.2008).
Viele Gruesse, Theo.