Falsche oder unvollständige Angaben vom Gerichtsvollzieher vor Versteigerung?

Hallo zusammen,
es geht um folgendes:
Ein Gerichtsvollzieher hat bei einem gewerblichen Schuldner ein Elektrofahrrad gepfändet, welches
eine Woche später schon versteigert werden sollte. In dem Übergabeschreiben stand auch die
genaue Bezeichnung des Fahrrades. Zwei Tage bevor die Versteigerung statt finden sollte, gab es
eine Annonce der zu versteigernden Artikel in einer lokalen Zeitung. Dort wurden mehrere Artikel
aufgelistet, auch das Fahrrad, welches hier aber nicht als Elektrofahrrad bezeichnet war, sondern
lediglich als Zweirad. Der GV wurde telefonisch darauf aufmerksam gemacht.
Am Tag der Versteigerung ging das Fahrrad unter dem veranschlagten Preis an einen Käufer. Es waren
außer ihm keine Interessenten für den Artikel erschienen.
Der GV hatte vor der Versteigerung noch geäußert, dass er einen Interessenten für das Elektrofahrrad
hatte.
Kann man irgendwie dagegen vorgehen, dass Übergabeschreiben und Annonce unterschiedliche
Bezeichnungen des gepfändeten Artikels beinhalteten? Mit dem Hintergrundwissen, dass der GV
einen Interessenten für das Elektrofahrrad hatte und der auch der Einzige war, der dafür zu der
Versteigerung kam, hat die ganze Sache einen faden Beigeschmack.
Danke schon einmal für die hilfreichen Antworten.
Gruß

dagegen sicher nicht.
Was da stand ist doch nur eine bloße Info. Das wichtige findet am Tag der Versteigerung statt, dort kann man besichtigen.
Und man darf jedem Interessenten dort und dem GVZ sowieso zutrauen, das er kein e-Fahrrad unter Wert als gewöhnlichen Drahtesel versteigert.
Das können selbst Laien erkenne, was ein e-bike ist !
Er wird sich vorher über den Zeitwert und Vergleichswert aktueller e-bikes informiert haben.
Er ist ja verpflichtet einen möglichst hohen Preis zu erzielen für die Gläubiger, er darf nichts verschleudern.
Aber er darf auch seinen Mindestpreis nochmals absenken, wenn sich keine Bieter finden.

irgendwie klingt mit hier der Dein vermuteter Verdacht durch, es sei zwischen GVZ und dem „einzigen Teilnehmer an der Versteigerung“ zu einer Absprache, einem Gemauschel gekommen ?

MfG
duck313

Woher weißt Du, dass es sich hierbei um den angeblichen Interessenten gehandelt hat? Der kann doch genausogut mittlerweile das Interesse verloren haben.

Im allgemeinen kommen professionelle Aufkäufer zu solchen Auktionen. Die interessieren sich vorher nur für einen groben Überblick und nicht für den genauen Typ irgendeines Artikels. Im Übrigen kostet eine seitenlange Aufzählung der Artikel mit genauer Typenangabe und vielleicht auch noch mehreren Bildern mehr als dass es irgendwen zusätzlich auf die Auktion aufmerksam machen und für tatsächlich höhere Erlöse sorgen würde.

Gruß
anf