Falsche OP-Entscheidung?

Hallo liebe Experten!

Ich hab ein paar Fragen zu einer für mich nicht nachvollziehbaren Entscheidung eines Arztes.

Vor 5 Jahren hatte dieser entschieden, wegen einer Hüftarthrose eine Umstellungsosteotomie vorzunehmen.
Argument war, dass man damit verhindern könne, dass schon zum damaligen Zeitpunkt eine Hüftprothese eingesetzt werden müsse, man gewinne dadurch also Zeit. Patientin war da 46 Jahre alt.

Die Op war nicht erfolgreich, jetzt - 5 Jahre später - muss letztlich doch eine Hüft-TEP gemacht werden.
Allerdings ist es nun nicht mehr möglich, eine Kurzschaftprothese zu verwenden, weil der Knochen nach dem Entfernen des Metalls und der Schrauben wie ein Schweizer Käse aussieht und auch nach dem Ausheilen nicht ausreicht für eine Kurzschaftprothese.

Dies muss doch vorhersehbar gewesen sein für den Operateur, und was ich nicht nachvollziehen kann:

  • hätte man vor 5 Jahren eine Kurzschaftprothese eingesetzt, hätte man von ca. 20 Jahren Haltbarkeit ausgehen können, d.h. die Patientin hätte mit ca 65 Jahren eine Langschaftprothese bekommen.

-da vor 5 Jahren als Folge der Umstellungsosteotomie das Bein kürzer und der Winkel verändert wurde, ist die Patientin seitdem gehumpelt und hat aufgrunddessen schwerwiegende Dysbalancen entwickelt (Schmerzen, Muskelverkürzungen, etc.). Hätte man eine Kurzschaftprothese eingesetzt, wäre das Bein gleichlang geblieben und der Winkel unverändert, der Körper wäre symmetrisch geblieben.

Ich verstehe nicht, wie man sich da für eine Umstellung entscheiden konnte.

Das Argument Zeitgewinn war doch damals schon falsch, weil doch vorhersehbar war, dass eine Kurzschaftprothese nicht mehr in Frage kommt. Die Patientin hat - neben den Schmerzen und Problemen der letzten 5 Jahre - letztlich 15 Jahre verloren und muss jetzt schon mit 50 Jahren eine Langschaftprothese bekommen. Wenn die ca. 20 Jahre hält, ist die Frage, was sie dann mit 70 oder 75 Jahren für eine Prothese bekommen kann, wenn das nötig wird.

Gibt es Argumente, die diese ärztliche Entscheidung von damals nachvollziehbar machen?

Danke und Gruß

Hallo DDD,

der Patient entscheidet, nicht der Operateur.

Deswegen hat der Patient die Möglichkeit und das gute Recht sich mehrere Meinungen (mindestens eine weitere) vor so einer OP einzuholen und sich eingehend beraten zu lassen. Die Gründe warum der Operateur die OP so vorhatte wie durchgeführt hat er sicher ausführlich mit der Patientin besprochen.

Verzichtet sie auf weitere Meinungen und vertraut sie diesem einen Operateur und lässt die OP machen, ist das so. Deswegen unterschrieb sie vor der OP diverse Papiere in denen auch die möglichen Komplikationen genannt und die Haftung dafür ausgeschlossen wird.

Dass das eine Fehlentscheidung gewesen sein könnte, ist dann eben auch so.

Anscheinend hatte er sie deiner Meinung nach nicht ausreichend beraten - möglicherweise schien es ihr damals auch sinnvoller, nicht gleich die wesentlich größere OP (eine Hüft-TEP ist nun auch keine Kleinigkeit in dem Alter) durchführen zu lassen.

Jetzt nach 5 Jahren die Verantwortung für die mögliche (nichts ist sicher) Fehlentscheidung auf den Operateur zu schieben, ist menschlich gesehen absolut verständlich, aber nicht o.k.

Hätte - könnte - sollte - wollte - würde …

Damals konnte niemand (auch der Operateur nicht) zu 100% wissen, wie es werden würde - die Chancen standen gut … bei vielen funktioniert es wohl (Erfahrungswerte) und die Patienten gewinnen tatsächlich Zeit. Hätte es geklappt, wärst du heute glücklich die TEP nicht schon so früh bekommen zu haben …

Viele Grüße

H.

hallo!

Ich weiß nicht, warum du mich so angreifst, ich hab ne sachliche Frage gestellt.
Und es geht mir nicht darum, irgendjemanden zu beschuldigen, sondern etwas zu verstehen. Dafür benötige ich nicht deine moralische Bewertung.

Wo hab ich das denn bitteschön gesagt?
Tatsache ist: Ich hatte mir einen zweite Meinung eingeholt, die den gleichen Vorschlag machte, mir aber auch nicht vor Augen führte, dass dann, wenn ich später eine Hüft-TEP benötigte, keine Kurzschaftprothese mehr möglich wäre.

Die Umstellungsosteotomie ist keineswegs ein kleinerer Eingriff als ne Hüft-TEP, das vorab.
Insofern ist es für mich nicht nachvollziehbar, ne Umstellung zu machen mit dem Argument, es wäre ein Zeitgewinn, wenn gar keine Zeit dadurch gewonnen wird, weil die nächste OP dann eine Langschaftprothese ist. Wäre direkt eine Hüft-TEP gemacht worden, dann mit Kurzschaft und dann wäre die nächste OP auch eine Langschaftprothese gewesen. Aber es hätte keine Beinverkürzung und Winkeländerung gegeben.

Spiel dich doch nicht so auf.
Es geht mir nicht um hätte-hätte-Fahrradkette, sondern um die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung des Arztes damals.

Wenn du dazu nichts beitragen kannst, dann lass es doch bitte.

Gruß

1 Like

Die ganze Antwort ist juristisch wie medizinisch völliger Blödsinn! Schon alleine praktisch entscheidet der Operateur, was er tut. Der Patient ist in dieser Zeit in Narkose und selbst wenn er es nicht wäre, tut der Operateur grundsätzlich in dem Moment das, was er will. Ärzte würden sich verbitten, vom Patienten vorgeschrieben zu kommen, was sie tun. Dass Ärzte nur mit Einverständnis der Patienten handeln sollten steht auf einem anderen Blatt. Oft genug tun sie es nicht, wenn man genau hinsieht.

Du weißt, ob er mögliche Alternativen genannt und die auch unter fachlichen Gesichtspunkten mit ihren Konsequenzen richtig dargestellt hat? Mit anderen Worten: Du warst dabei und kannst das medizinisch wie juristisch beurteilen?

Das ist ja nun der allergrößte Blödsinn! Wenn der Patient unterschrieben kann, ist alles paletti?
Die Orthopädie steht als Disziplin auf Platz 1 der Behandlungsfehler-Plätze. Coxarthrose und damit Einbau des Hüftgelenks auf Platz 2.
http://www.bundesaerztekammer.de/patienten/gutachterkommissionen-schlichtungsstellen/behandlungsfehler-statistik-2014/

Eine UmstellungsOP ist eine nicht minder kleinere OP. mit ebenso großer, wenn nicht größerer Tragweite, wie man hier sieht.

Das weißt du wieder woher? Es ist wirklich verblüffend, wie dass du nicht nur diagnostisch offenbar vollen Durchblick hast, abschätzen kannst, ob die Aufklärung auch juristisch wasserfest ist, sondern auch noch einen wasserdichten Zugang in die Zukunft hast.
Die angesprochenen Überlegungen sind grundsätzlich erst einmal richtig: Wenn eine Umstellung bedeutet, dass so viel Knochensubstanz weggenommen werden muss, dass sich schlechtere Optionen für eine TEP ergeben, dann ist grundsätzlich erst einmal fraglich, ob das die richtige Entscheidung war. Genau das weiß aber ein Operateur. Wüsste er es nicht, dürfte er gar nicht operieren. In jedem Fall weiß der Operateur weit besser, was passieren kann, als der Patient. Das Wissensgefälle ist eines der markantesten Merkmale im Verhältnis zwischen Arzt und Patient.

Es ist eine berechtigte Frage, ob der Operateur genau darüber hätte aufklären müssen (die Wahrscheinlichkeit ist hoch, wenn man sich Urteile zu ähnlichen Fällen anschaut) und ob er es hier konkret getan hat. Das prüfen kann ein entsprechender Fachanwalt, den man einschalten sollte und der sich dann die medizinischen Unterlagen ansieht und einen ärztlichen Fachmann einschaltet. Wer keinen Rechtsschutz hat, kann es trotzdem versuchen. Manche Anwälte arbeiten mit Prozesskostenfinanzierern zusammen. Man kann aber auch die Schlichtungsstelle der Ärztekammer einschalten, dann läuft das über die Gutachterkommission. Hier sollte man sich die Krankenkasse mit an Bord holen, die müssen seit jüngster Zeit unterstützen.

Grüße

Uli

3 Like

Ergänzend dazu noch welche Tragweite Aufkärungsmängel haben und wie hoch der Anspruch an diese ist.

Der BGH hat zu dieser Frage in einer Grundsatzentscheidung Stellung
genommen: „Im Grundsatz gilt deshalb, dass Aufklärungsdefizite,
unabhängig davon, ob sich ein aufklärungspflichtiges Risiko verwirklicht
hat oder nicht, den Eingriff insgesamt wegen der fehlenden Einwilligung
des Patienten rechtswidrig machen und deswegen bei Vorliegen eines
Verschuldens des Arztes im Grundsatz zur Haftung für alle Schadensfolgen
aus der Behandlung führen. Der eigenmächtige Eingriff durfte nicht
vorgenommen werden. Wäre er pflichtgemäß unterblieben, hätte der Patient
nicht den aus der Behandlung hervorgegangenen Körper- oder
Gesundheitsschaden erlitten."


„Der Schutz des Patienten, der sich der ärztlichen Behandlung im
Vertrauen auf Besserung und Linderung seiner Krankheit unterwirft,
gebietet in jedem Fall eine Aufklärung über Verlauf, Chancen und Risiken
der Behandlung ‚im Großen und Ganzen‘. Ihm muss als medizinischem Laien
eine zutreffende Vorstellung darüber vermittelt werden, wie ihm nach
medizinischer Erfahrung durch Diagnosemaßnahmen und Therapie geholfen
werden kann, aber auch welchen Gefahren er sich dabei aussetzt.“


Der BGH hat in einem weiteren Fall verdeutlicht, was er unter einer
Grundaufklärung versteht und welche Folgen eine unterlassene
Grundaufklärung nach sich zieht. In jedem Fall setzt eine wirksame
Grundaufklärung dabei voraus, dass der Patient aucheinen Hinweis auf das
schwerste in Betracht kommende Risiko erhalten hat, welches dem
Eingriff spezifisch anhaftet. Ein Patient wird vor einer Myelographie
(röntgendiagnostisches Verfahren zur Darstellung des Spinalkanals) nicht
über das dringend aufklärungsbedürftige schwere Risiko einer
Querschnittslähmung aufgeklärt. Bei Vornahme des Eingriffs tritt ein
Krampfanfall ein. Es handelt sich dabei um eine untypische, nicht
aufklärungsbedürftige Komplikation. Es fehlt an einer wirksamen
Grundaufklärung, da auf das schwere und typische Risiko einer
Querschnittslähmung nicht hingewiesen worden ist. Insgesamt ist der
Eingriff damit rechtswidrig und die Arztseite haftet auch für den (nicht
aufklärungsbedürftigen) Krampfanfall und dessen Folgen.

Du darst auch als Nicht-Jurist versuchen, diesen Text zu verstehen und dann versuchst du, das mit deiner Antwort in Einklang zu bringen.

Das heißt natürlich nicht, dass man hier von der Ferne sagen kann, ob ein Behandlungsfehler ggf. in Form eines Aufklärungsfehlers vorliegt. Man kann aber auch mit Sicherheit nicht sagen, dass das nicht so ist.

Grüße

Uli

3 Like

Hallo,

nach fünf Jahren? Da ist der Drops gelutscht. Man hat drei Jahre Zeit, danach ist leider vorbei.

Grüße

1 Like

Hallo,

jein. Natürlich entscheidet der Patient, ob er die Empfehlung des Arztes umsetzt.
Umgekehrt stand aber gerade in der Zeitung (sorry, etwas vage, kein Beleg), dass ein Arzt haftet, wenn er gegen seine eigene Empfehlung eine andere Behandlung macht, die der Patient will. Da muss er ablehnen.

Das große Wissensgefälle zwischen Patient und Arzt wurde ja schon angesprochen.

Abgesehen davon habe ich DDD so verstanden, dass sie nicht den Arzt angreifen möchte, sondern nachvollziehen will, warum er damals die Empfehlung so gegeben hat, weil es ihr mit ihrem heutigen Wissensstand nicht einleuchtet.

Nur hat sich hier in w-w-w bisher noch kein Spezialist für Hüft-OPs gezeigt, deswegen fürchte ich, dass es bei dieser Nebendiskussion hier bleiben wird.

Viele Grüße,

Jule

3 Like

Ja! Eine invasive Therapie sollte meist in mehreren Schritten erfolgen. Und nach dem Motte „nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“ wird man keine Finale allen anderen voran stellen.
Zunächst einmal legt bei einer Gelenksarthrose alleine der Patient - durch seine Leidensfähigkeit - die Indikation für eine OP fest. Und bei deinem Alter; eine Umstellungsosteotomie bei der man die Statik bzw. die Belastungspunkte am Kopf des Femurs in der Pfanne, verändert ist nach konservativer Behandlung diejenige, die vor einer TEP kommt. Beim Knie hat man noch die Möglichkeit einer sogenannten Teil- oder auch Schlittenprothese. Sie ist also wenn man so will, der Versuch altersentsprechend zu intervenieren und eine TEP aufzuschieben. Es hat sich bei dir wohl erwiesen, dass es ein erfolgloser Versuch war.
Aber noch ist nicht aller Tage Abend. Zunächst einmal ist es Sinnvoll eine/mehrere Meinungen einzuholen, wenn man sich definitiv zu einer TEP entschlossen hat. In (Endo)Kliniken mit entsprechenden Erfahrungen einfach auch einmal nach einer Mc Minn Prothese fragen. Im Internet findest du sicherlich vorab schon einige Informationen…

Das ist nicht richtig. Die drei Jahre gelten ab dem Moment, wo der Patient konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass es sich um einen Fehler handelt und gelten im Übrigen erst zum Jahresende des jeweiligen Jahres.

Eine Umstellung bedeutet mitnichten, dass per se soviel Knochensubstanz entfernt wird dass damit eine schlechtere Voraussetzung für eine Endoprothese geschaffen wird. Je nach Ort der Umstellungsosteotomie muss einmal ein Knochenkeil daran glauben. Ansonsten wäre eine solche Umstellung aber der Art kontraindiziert, dass man sich damit der Möglichkeit einer TEP berauben würde. Das nur mal so nebenbei…

Hier sprichst du ein fundamentales Problem an. Es ist nämlich vorab einzuschätzen mit wieviel Ängsten der Patient belastet ist. Konkret ist es so, dass der Operateur bzw. der Aufklärende genau die Balance finden muss um einerseits der gesetzlich vorgegebenen Aufklärungspflicht zu genügen aber andererseits bei der Umsetzung dieser, dem Patienten dadurch Angst macht, indem er ihm haarklein jedes Risiko illustriert nahebringt. Dann läuft der Operateur nämlich Gefahr, dass der Patient seinen Willen zur Leidensfähigkeit drastisch erweitert…

3 Like

Hallo!

Der Knochenkeil wurde tatsächlich aus dem Beckenkamm entnommen, also ohne Substanzverlust.

Allerdings hat der Operateur mir damals nicht beide Möglichkeiten dergestalt vor Augen geführt, dass mir hätte klar werden können, dass die Umstellung nicht nur eine Beinverkürzung und Winkelveränderung nach sich zieht, sondern auch eine Kurzschaftprothese unmöglich macht.

Ich finde, er hätte beides nebeneinanderstellen müssen und mir Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten vorstellen müssen. Danach hätte er seine Meinung dazu äußern können. Das ist allerdings so nicht passiert.

Mein Hausorthopäde sagte damals, dass der Operateur eine Koryphäe auf dem Gebiet der Umstellungsosteotomie sei, insofern glaube ich, dass dieser deshalb nur deren Vorteile hervorgehoben hat.

Es klang alles so plausibel, dass ich nicht gezweifelt hatte.
Heute - nachdem ich viele Meinungen von anderen Orthopäden und Physiotherapeuten gehört habe - frage ich mich, warum er sich so entschieden hatte. Nur, um das besser nachvollziehen zu können.

Kein Arzt will mich absichtlich schädigen; trotzdem hat er mich nicht weiter unterstützt, als ich 10 Monate lang an Krücken ging, weil er diesen Misserfolg wohl nicht wahrhaben wollte. Danach war ich also auf mich gestellt.

Ich habe die Situation akzeptiert, hilft ja auch nicht anders, hab nicht vor gehabt, ihn zu verklagen.
Aber eine Erklärung zu meiner oben gestellten Frage, könnte mir vielleicht helfen, das besser nachzuvollziehen, jetzt, da ich gehbehindert bin, viele Schmerzen hinter mir habe und mich beruflich und finanziell erheblich einschränken muss.

Gruß und Danke!

1 Like

Hallo,

offenbar war mein Geunke (lies: Ge-unke) voreilig:

Das freut mich!

Viele Grüße,

Jule

1 Like