Falsche Post-Adresse angegeben - Betrug?

Hallo,

wenn jemand in Briefen ne Anschrift angibt, unter der er nachweislich nicht wohnt bzw. ein Büro hat, ist das dann schon Betrug oder was ist das?? Oder ist das rein rechtlich egal, welche Anschrift man angibt?? Wenn man Post an diese Person verschickt, geht das über ein Postfach, so das dabei anscheinend die Anschrift egal ist.

LG Erika

Hallöchen,

wenn jemand in Briefen ne Anschrift angibt, unter der er
nachweislich nicht wohnt bzw. ein Büro hat, ist das dann schon
Betrug oder was ist das??

hä?

Entschuldige, aber was schlaueres fällt mir dazu nicht ein. Wieso sollte das denn Betrug sein? Oder anders: Wozu sollte denn die Anschrift gut sein? Postanschrift? Die Anschrift, unter der er Montags und Donnerstags freudig den Besuch des Gerichtsvollziehers erwartet?

Oder ist das rein rechtlich egal,
welche Anschrift man angibt?? Wenn man Post an diese Person
verschickt, geht das über ein Postfach, so das dabei
anscheinend die Anschrift egal ist.

Wenn eine Adresse für den Postversand angegeben wird, ist völlig egal, was man angibt. Und wenn es dann später um die Frage des Zugangs von Sendungen geht, muß sich der Empfänger vorhalten lassen, daß ihm bekannt war, daß die Post ihn an der angegebenen Adresse nicht erreichen würde, wird das zu seinen Laseten ausgelegt und vermutlich Zugang zum Zeitpunkt X unterstellt.

Vielleicht verrätst Du uns noch ein bißchen mehr, dann könnte man mehr liefern, als wüstes Stochern im Nebel.

Gruß,
Christian

Wenn eine Adresse für den Postversand angegeben wird, ist
völlig egal, was man angibt. Und wenn es dann später um die
Frage des Zugangs von Sendungen geht, muß sich der Empfänger
vorhalten lassen, daß ihm bekannt war, daß die Post ihn an der
angegebenen Adresse nicht erreichen würde, wird das zu seinen
Laseten ausgelegt und vermutlich Zugang zum Zeitpunkt X
unterstellt.

Vielleicht verrätst Du uns noch ein bißchen mehr, dann könnte
man mehr liefern, als wüstes Stochern im Nebel.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

es ging mir nur darum zu erfahren, obs rechtmässig ist, ne Anschrift anzugeben, die man nicht hat, aber unter der man Briefe an andere Leute versendet oder ob man da rechtmässig was machen kann, weil halt ne falsche Addi angegeben wurde.

Ein Bekannter hat auch ein Postfach, der mir sagte, es wär egal,welche Anschrift man in diesem Fall angibt, weil alles im Postfach landet, daher denke ich, das in dem Fall auch ein Postfach vorhanden ist. Nur wie soll man sich direkt mit jemandem in Verbindung setzen, wenn unter der Anschrift niemand erreichbar ist, da ist nicht mal ein Briefkasten oder ne Klingel der Person.

LG Erika

Postfach vorhanden ist. Nur wie soll man sich direkt mit
jemandem in Verbindung setzen, wenn unter der Anschrift
niemand erreichbar ist, da ist nicht mal ein Briefkasten oder
ne Klingel der Person.

Hi,

es gibt keine Verpflichtung, einen Briefkasten oder ein Klingelschild zu haben.

Man kann ja anklopfen oder vor dem Anwesen laut rufen oder eine Briefsendung unter der Haustür durchschieben oder einen Brief mit Hilfe von Tesastreifen an der Tür befestigen oder einfach darauf verzichten, mit solchen Leuten Geschäftskontakte zu pflegen.

Gruß

Der Häuserprofi

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Jetzt mal Antwort auf die Frage:
Gruß!

Betrug ist das:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__263.html

Die Angabe einer nicht existenten Adresse ist als Vorspiegelung einer falschen tatsache durchaus ein Tatbestandsmerkmal des Betruges, aber längst noch nicht als solcher zu werten. Hinzu kommen muss:

  • Ein Irrtum

  • eine Vermögensverfügung

  • Kausalität zwischen all dem

  • Vorsatz

  • und die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Erst wenn das alles zusammen kommt, darf von Betrug geredet werden.

Gruß!

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Hallo Erika,

Ein Bekannter hat auch ein Postfach, der mir sagte, es wär
egal,welche Anschrift man in diesem Fall angibt, weil alles im
Postfach landet, daher denke ich, das in dem Fall auch ein

Das ist so nicht ganz korrekt…Bei der Einrichtung eines
Postfaches must du dich legtimieren (Privatpersonen durch PA,Firmen und Geschäftsleute durch entsprechende Unterlagen ) und unterschreibst
mit dem Vertrag über das Postfach auch eine Erklärung,das du nicht
an deine Firma (oder dich) adressierte Briefsendungen bei der Abholung sofort wieder zurückgibst…

Außerdem muss ja nicht unbedingt immer gleich Betrug dahinter stecken…
Viele Caritative Organisationen handhaben es ja auch so,das sie
für Bewohner von Obdachlosenheimen „Ihre“ Straßenanschrift zulassen,
damit die Bewohner überhaupt eine Chance haben,wieder ins Arbeitsleben
hineinzukommen…
Ansonsten würde die weder ein Girokonto bekommen (aber ohne Giro läuft
heutzutage nix mehr…) noch bei Bewerbungen berücksichtigt…

mfg

Frank

Hallo Erika,

es ging mir nur darum zu erfahren, obs rechtmässig ist, ne
Anschrift anzugeben, die man nicht hat, aber unter der man
Briefe an andere Leute versendet oder ob man da rechtmässig
was machen kann, weil halt ne falsche Addi angegeben wurde.

Ein Bekannter hat auch ein Postfach, der mir sagte, es wär
egal,welche Anschrift man in diesem Fall angibt, weil alles im
Postfach landet, daher denke ich, das in dem Fall auch ein
Postfach vorhanden ist. Nur wie soll man sich direkt mit
jemandem in Verbindung setzen, wenn unter der Anschrift
niemand erreichbar ist, da ist nicht mal ein Briefkasten oder
ne Klingel der Person.

Vielleicht will er ja nicht direkt erreichbar sein. Wer will kann ja Brief schreiben.

Falls es um eine Impressumsfrage o.ä. Erreichbarkeit geht, sollte man bedenken, dass auch du und ich nicht 7d/24h an der gemeldeten Adresse sind, daher würde ich im Streitfall auf die tatsächliche Erreichbarkeit pe Post und ggf. Telefon/Email abstellen.

Ciao maxet.

Noch ein Nachtrag dazu.
Hallo und erstmal danke für die Antworten.

Bei dem beschriebenen Fall gehts um einen Anwalt, der unter ner Anschrift Briefe versendet, aber da nicht zu erreichen ist, also keine Kanzlei, kein Briefkasten usw. Finde das schon merkwürdig. Als Anwalt sollte man doch zumindest ne Kanzlei haben und wissen, wo die ist, oder? :wink:

LG Erika

Standesrecht
Hallo Erika,

Bei dem beschriebenen Fall gehts um einen Anwalt, der unter
ner Anschrift Briefe versendet, aber da nicht zu erreichen
ist, also keine Kanzlei, kein Briefkasten usw. Finde das schon
merkwürdig. Als Anwalt sollte man doch zumindest ne Kanzlei
haben und wissen, wo die ist, oder? :wink:

Hier könnte das Standesrecht greifen. Kontaktier doch mal die zuständige RA-Kammer (googeln mit Bundesland und Rechtsanwaltkammer)

Ciao maxet.

Hier könnte das Standesrecht greifen.

Hallo zusammen,

hier greift ganz sicher das Standesrecht, denn wir haben recht enge Vorschriften zur Kanzleipflicht, und die besagen, dass man nur dort, wo man seine Kanzlei ganz offiziell hat, auch tätig sein darf. D.h. wenn bei der Kammer eine Adresse angegeben ist, darf man nur an dieser arbeiten. Zieht man mit der Kanzlei um, muss der Wechsel der Kammer unverzüglich mitgeteilt werden.

Auch ist man als Anwalt verpflichtet an der Kanzlei ein Schild anzubringen, seine Adresse zusätzlich auch dem zuständigen Amtsgericht mitzuteilen, einen Stempel mit Namen und Anschrift zu führen, …

Nun würde ich aber nicht gleich Betrug (wäre hier ohnehin nicht gegeben, wo geht es hier um Geld?) o.ä. wittern. Es kann ja auch durchaus sein, dass der Kollege gerade umzieht, renoviert, … Ein wenig grenzwertig sind die Fälle der Zusammenarbeit mit Büroservices an „wohlklingenden“ Standorten, überörtliche Sozietäten mit Leuten an „prominenten Plätzen“, … Es gibt zig „einfache“ Erklärungen zum Thema, denn im Normalfall ist es ja im Interesse jedes Kollegen, gerade in der momentanen Situation, „gefunden“ zu werden.

Funktioniert denn der schriftliche Kontakt über das Postfach, ist der Kollege telefonisch zu erreichen? Dann würde ich ihn einfach mal direkt darauf ansprechen.

Ansonsten ist der richtige Tipp bereits gegeben worden:

Kontaktier doch mal die zuständige RA-Kammer

Sitzt dort wo das zuständige OLG sitzt, suche ich dir im Zweifelsfall bei privater Mail eben raus.

Gruß vom Wiz, dem dabei siedend heiß einfällt, dass sein Kanzleischild nach dem Umbau auch noch nicht wieder den Weg an den Zaun gefunden hat, und der sich jetzt mal schnell mit einer Tube Uhu bewaffnen wird :wink:

1 Like

Jeden Tag geht einer von diesen schwazgekittelten
SChlitzohren in die Pleite. Zu wenig. Dieser hier
steht wohl auch kurz davor.

Hallo und erstmal danke für die Antworten.

Bei dem beschriebenen Fall gehts um einen Anwalt, der unter
ner Anschrift Briefe versendet, aber da nicht zu erreichen
ist, also keine Kanzlei, kein Briefkasten usw. Finde das schon
merkwürdig. Als Anwalt sollte man doch zumindest ne Kanzlei
haben und wissen, wo die ist, oder? :wink:

LG Erika

Betrug is §§ 263 StGB
Gibs mal bei google.de ein
§263 StGB
oder gehe zu : Recht im juraforum.de

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gruß vom Wiz, dem dabei siedend heiß einfällt, dass sein
Kanzleischild nach dem Umbau auch noch nicht wieder den Weg an
den Zaun gefunden hat, und der sich jetzt mal schnell mit
einer Tube Uhu bewaffnen wird :wink:

Für nette zeitgenossen würd ich meinen Akkuschrauber
verleihen - lol -

Mal abgesehen davon, dass ich der Meinung bin, dass die
Kammern zahnlose Tiger sind, sprich so was wie
Streichelkätzchen darstellen, bin ich weiter der Ansicht,
es soll dann gegen einen Anwalt „geschossen werden“,
wenn er echte Patzer baut.

  • nun ist ein Anwalt ja soghhar verpflichtet, jede
    aberwitzige Darstellung seiner Mandanten zu
    vertreten. Da muss man schon mal unterscheiden, ob
    der Anwalt „der anzubellende Baum“ ist.

  • wenn der aus eigner Initiative „falsche Dinge“
    schreibt, behauptet, an der Sache vorbei usw.
    dann volle Latte auf ihn.

Haben gerade folgenden Fall auf den Tisch bekommen.
A und B streiten sich. B macht Nägel mit Köpfen und
bringt dem A zurück, was B beiseite schaffen sollte.
Das am Freitagabend. Samstagmorgen Riesenwirbel
aber keine Behörde zu erreichen. A hat vor seinem
Traumschloss einen stinkenden Haufen Müll.

A bietet dem B am Samstag an, den haufen wieder
verschwinden zu lassen. Er will in Bar zahlen
bei Abholung.

A und B werden sich einig.

B holt ab, nimmt das Geld gegen Quittung.

A rennt am Montagmorgen zum Anwalt. Der Anwalt
kündigt auf wegen Drohung pp. Fordert das
Geld zurück, droht ansonsten mit Klage und
will von B seine Gebühren.

Der haufen Müll ist nun endgültig entsorgt,
B sitzt auf dem Geld und schreibt an den
Anwalt :

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt xxxxxxx,

ich beglückwünsche Sie zu Ihrer neuen Mandantschaft,
den Eheleuten xxxxxx. Für das von Ihnen angekündigte
gerichtliche Verfahren wünsche ich Ihnen eine
ruhige Hand, viel Glück und, wovon ich sonst nichts
halte, aber sie werden es brauchen, Gottes Segen.

Im übrigen :

  • Vollmacht wird bestritten.
  • Vortrag wird bestritten.
  • Hilfsweise wird Aufrechnung erklärt / Wiederklage eingereicht.

bbbbbbbbbbbooooooooohhhhhhhhhhhh
wat hab ich gelacht.

Wat ich sagen will : Auf so einer Schiene ärgert
man gleich zwei Leute. Den Gegner, den Anwalt.
„Dem Club“ darzustellen, dass sie „sabbeln“
können und man sie nicht „für voll“ nimmt ist
schon ein herber Gesichtsverlust. Und dat
Schlimme ist nun, dass die unermessliche Wut
wohl zu einem gerichtlichem Verfahren führt,
in dem der Anwalt seinen ganzen Ergeiz
einbringen wird - und dabei Fehler macht.

Nen Anwalt bei der Kammer anzuschwärzen bringt
dagegen i. d. Sache nix…die nächste
Ohrfeige muss er sich bei Gericht holen.

So, ich geh
ma arbeiten.

Hallo!

ich beglückwünsche Sie zu Ihrer neuen Mandantschaft,
den Eheleuten xxxxxx. Für das von Ihnen angekündigte
gerichtliche Verfahren wünsche ich Ihnen eine
ruhige Hand, viel Glück und, wovon ich sonst nichts
halte, aber sie werden es brauchen, Gottes Segen.

Im übrigen :

  • Vollmacht wird bestritten.
  • Vortrag wird bestritten.
  • Hilfsweise wird Aufrechnung erklärt / Wiederklage
    eingereicht.

bbbbbbbbbbbooooooooohhhhhhhhhhhh
wat hab ich gelacht.

Wat ich sagen will : Auf so einer Schiene ärgert
man gleich zwei Leute. Den Gegner, den Anwalt.

Also ehrlich gesagt, du ärgerst damit weder den Gegner noch den Anwalt. Wenn mir wer so etwas schreibt dann denke ich mir: Aha, wieder so ein Spinner, der x-tausendste in dieser Woche - dann wandert das Schreiben in den Akt und fertig. Sei doch nicht so naiv, solche Schreiben sind Alltag und man macht sich höchstens lächerlich damit.

Dann bereite ich ganz normal den Prozess vor, der, soweit die Vorgangsweise so war, wahrscheinlich nicht allzu schwer werden wird.

Also die Vorgangsweise von A könnte man bestenfalls als „dumm“ bezeichnen.

Gruß
Tom

Also die Vorgangsweise von A könnte man bestenfalls als „dumm“
bezeichnen.

Gruß
Tom

Seh ich auch so !

Hallo Erika,

wenn jemand in Briefen ne Anschrift angibt, unter der er
nachweislich nicht wohnt bzw. ein Büro hat, ist das dann schon
Betrug oder was ist das?? Oder ist das rein rechtlich egal,
welche Anschrift man angibt?? Wenn man Post an diese Person
verschickt, geht das über ein Postfach, so das dabei
anscheinend die Anschrift egal ist.

Unser Briefträger guckt garnicht auf den Namen des Empfängers - sondern NUR auf die Straße und Hausnummer. Natürlich kannst Du Dir auch Post ins Geschäft schicken lassen mit dem Vermerk „zu Händen …“ - glaube aber nicht, daß das einen so guten Eindruck macht, wenn da irgendwelche Post an Dich reinflattert.

Andere Möglichkeit ist eine c/o-Adressierung.

Bei Bestellungen kannst Du selbstverständlich auch eine (abweichende) Lieferadresse angeben, es wird aber auch gleichzeitig immer nach der eigenen Anschrift gefragt.

Wenn auf irgendwelchen Formularen konkret nach dem Wohnsitz gefragt wird, ist es sicherlich Betrug, wenn eine andere Adresse angegeben wird?

Tara