Falsche preisangabe im KFZ-Kaufvertrag!

Habe mir ein Gebrauchtwagen bei einem Händler für 8200 € gekauft. Da der wagen noch einen frischen TÜV bekommen sollte zahlte ich erst 1000 € an. Der Händler wollte auch gleich noch den Vertrag fertig machen. so fertig war er dann auch ganz schnell und zeigte mir den ob auch alle angaben richtig wären. ich prüfte alles und unterschrieb diesen. dann bekam ich noch eine Quittung für die Anzahlung. Zuhause angekommen stellte ich fest das er in den Kaufvertrag nur 7200 einschrieb. hatte ihn auch gleich angerufen wieso er das machte und er mir versicherte das das so korrekt wäre. Jetzt kommen mir doch zweifel auf ob das so rechten´s ist? Was sollte ich tun? Ihm nur noch 6200 zahlen, da ich ja ein beleg für die Anzahlung habe? Oder ihm sagen das ich einen richtigen Vertrag haben möchte? Aber ich habe einen schon unterschrieben.

danke im vorraus

olirma

Heutzutage wird man überall abgezockt.

Hallo,
wenn die 8200 nicht schriftlich festgehalten sind gilt der im KV angegebene Preis.

  1. Du musst dann noch 6200 zahlen (lies noch mal genau, ob da im Detail noch was steht bzgl. VKP, Anzahlung, neuer TÜV).
  2. Kannst versuchen, ob der Vertrag geändert wird, sprich VK 8200 minus geleisteter Zahlung v. 1000 (Rechtsanspruch darauf hast aber nicht).
    Finanziell und rechtl. bist aber mit der momentanen Vertragsvariante ja nicht schlechter gestellt.
    Viel Glück
    LG aus Bayern
    Hedi

Checkliste:

  1. Vertrag von euch beiden Unterschrieben?
  2. Stimmt der Vertrag so? (Ausnahme Preis)
  3. Steht alles drin, was DU(!) wolltest?
  4. Steht auf der Quittung, dass dies die Anzahlung (wie im KV geregelt?) ist?

4 mal „ja“? Glückwunsch!
Da hast Du schnell mal 1000 Eur gespart! Denn: Ein gültiger Kaufvertrag ist zustande gekommen. Du hast 1000 Eur angezahlt UND HIERÜBER(!) eine Quittung bekommen.

Kurz gesagt: Selbst wenn der keinen TÜV machen lässt: DU hast 1000 Eur gespart.
Und: M.E. könntest Du den Vertrag so, also mit 7200 Eur sogar gerichtlich durchsetzen (auf Erfüllung des KV klagen), falls der Händler dann nicht mehr mitspielt… :wink:

Viel Spaß mit dem Schnäppchen :wink:

PS: In der tat wird man heute oft und vielerseits abgezockt, aber du hattest hier glück!

Im Vertrag steht Gesamtsumme 7200 € . Es steht nichts im Vertrag von einer Anzahlung. (neuer TÜV und Anzahlung und noch zwei Sachen stehen nur auf der Quittung). Ich denke mal er will nicht soviel reinschreiben da er nicht soviel steuern bezahlen will, nur was ist wenn ich irgendwann Ansprüche stellen will dann steht nämlich nur 7200 € drin.

Hallo,

steht im Vetrag drin, dass der Fahrzeug vor der Übergabe noch neuen TÜV bekommt?
Grüße

Hallo,
vermutlich hast Recht (Steuer/Finanzamt). Ansprüche in der Regel richten sich nicht nach Höhe des Kaufpreises sondern nach Nutzungseinschränkung. Wenn der Motor, z. B. morgen hinüber ist, oder die Karre total durchgerostet. Aber da bist du erst mal in der Beweisführungspflicht. Bei Gebrauchtartikeln gilt sowieso eingeschränkte Garantie, womöglich besteht auch ein vertraglicher Ausschluss (lies noch mal nach).

Hallo,

die Sache ist eigentlich ganz klar. Wenn sich der Händler weigert, einen korrekten Vetrag über 8200 auszustellen, dann bekommt er halt lt. „altem“ Vetrag nur 6200 Restgeld.
Dann wissen Sie einfach nichts mehr von ausgemachten 8200, denn im Vetrag steht eindeutig 7200

Viele Grüße

Uli
Habe mir ein Gebrauchtwagen bei einem Händler für 8200 €
gekauft. Da der wagen noch einen frischen TÜV bekommen sollte
zahlte ich erst 1000 € an. Der Händler wollte auch gleich noch
den Vertrag fertig machen. so fertig war er dann auch ganz
schnell und zeigte mir den ob auch alle angaben richtig wären.
ich prüfte alles und unterschrieb diesen. dann bekam ich noch
eine Quittung für die Anzahlung. Zuhause angekommen stellte
ich fest das er in den Kaufvertrag nur 7200 einschrieb. hatte
ihn auch gleich angerufen wieso er das machte und er mir
versicherte das das so korrekt wäre. Jetzt kommen mir doch
zweifel auf ob das so rechten´s ist? Was sollte ich tun? Ihm
nur noch 6200 zahlen, da ich ja ein beleg für die Anzahlung
habe? Oder ihm sagen das ich einen richtigen Vertrag haben
möchte? Aber ich habe einen schon unterschrieben.

danke im vorraus

olirma

Heutzutage wird man überall abgezockt.

Hallo, ja etwas komisch das Ganze.
Ich würde ihm einfach bei Abholung und vor Auszahlung des Restgeldes abverlangen, dass er den Endpreis korrigiert.
Er hat ja keinen Grund es so zu belassen.

Aber ich würde das verlangen bevor das Restgeld auf den Tisch kommt…in dem Zustand kann man immer am besten mit den Händlern schnacken.

Gruß AK

NACHSATZ, da ich gerade auch einige Antworten von anderen gelesen habe:

Was einige hier schreiben a la „viel Spaß mit dem Schnäppchen“ usw. ist sicher nicht ok und nicht praktibel bzw. nicht umsetzbar.
Der Händler hat doch ganz sicher und einfach nur einen Denkfehler verbaut, denn die Anzahlung und die 7200 ergeben doch insgesamt den vereinbarten Kaufpreis von 8200.
Lediglich steht im KV nicht vermerkt, dass bereits die Anzahlung hinzugerechnet werden muß.
Anders kann es wohl nicht gemeint gewesen sein.
So blöd wird ein Händler nicht sein, dass er meint, dem Kunden wäre es egal ob er 7200 oder 8200 im KV bestätigt bekommt.

Also Leute und Mitleser, bitte nicht derartige Empfehlungen geben nach illegitimen Interessen, wenn jemand hier um Hilfe fragt.

Ich finde derartige Ratgebung völlig fehl und bin auch etwas enttäuscht.
Der Händler hat genau so ein Recht auf korrekte Ausführung des Vertrages wie auch der Kunde selbst.
Der Kunde möchte auch nicht, dass das Auto durch den Schweinetüv geht und einfach so ne Plakette „draufgepappt“ bekommt.

Gruß AK

Wenn du ehrlich bist Clara diesen Fall Ansonsten zahle das weißt du unterschrieben Hast
Habe mir ein Gebrauchtwagen bei einem Händler für 8200 €
gekauft. Da der wagen noch einen frischen TÜV bekommen sollte
zahlte ich erst 1000 € an. Der Händler wollte auch gleich noch
den Vertrag fertig machen. so fertig war er dann auch ganz
schnell und zeigte mir den ob auch alle angaben richtig wären.
ich prüfte alles und unterschrieb diesen. dann bekam ich noch
eine Quittung für die Anzahlung. Zuhause angekommen stellte
ich fest das er in den Kaufvertrag nur 7200 einschrieb. hatte
ihn auch gleich angerufen wieso er das machte und er mir
versicherte das das so korrekt wäre. Jetzt kommen mir doch
zweifel auf ob das so rechten´s ist? Was sollte ich tun? Ihm
nur noch 6200 zahlen, da ich ja ein beleg für die Anzahlung
habe? Oder ihm sagen das ich einen richtigen Vertrag haben
möchte? Aber ich habe einen schon unterschrieben.

danke im vorraus

olirma

Heutzutage wird man überall abgezockt.

Hallo, wenn im Kaufvertrag der Gesamtbetrag (nicht Restbestrag) von 7200€ steht, und auf der Quittung ersichtlich ist, dass die 1000€ für die An-/Bezahlung DIESES Autos ist, haben Sie nur noch die 6200€ zu zahlen. Es sei den, es ist irgendwo noch eine Klausel. Den Vertrag nochmal genau lesen. Vielleicht 1000€ gespart. MfG

Es liegt der Verdach nahe das der Händler die 1000 Euro an der Kasse vorbeischleusen will…
Ich würde mir einen neuen Vertrag über die volle Summe ausstellen lassen. Denn wenn es mal Probleme gibt und der Wagen z.b gewandelt werden muß gibt es dann auch nur 7200 zurück.Beleg über Anzahlung hat ja nichts mit dem Vetrag zu tun.

keine ahnung

Hallo, Olirma,
es tut mir Leid, dass ich Ihnen nicht sofort antworten konnte.
Dieses Thema ist schon bestimmt geklärt.
Mein Rat wäre ganz genau mit dem Mann noch Mal alles zu besprechen, ob er irgendwelche Mängel am Pkw verschwiegen hat. Falls Sie solche bedenken haben, heisst es, ansprechen und klären.

Licht10

einen anwalt fragen …

Hallo keine Ahnung.K.H.

ich kann dir leider nicht weiter helfen