Die Bestell-Bestätigung
Alles andere als die Veröffentlichung würde wohl wenig Sinn
machen. Es wäre außerdem gut, wenn du uns den Shop mal
verlinken könntest. Wie gesagt, es geht hier um die Frage, ob
Willenserklärungen vorliegen, das ist (auch) eine
Tatsachenfrage.
Gut, das werde ich machen - ich habe nicht gewußt, daß man einen tatsächlich existierenden versandhandel in diesem Bezug verlinken darf.
Im Übrigen sollte man es sich aber auch nicht zu schwer
machen. Du fragst ja eher weniger aus rechtswissenschaftlichem
Interesse heraus, wie ich annehme, sondern eher, weil du
persönlich betroffen bist.
Ja gut, natürllich. Allerdings interessiert mcih nach der Diskussion der Fall jetzt auch weiter, v. a. die Frage ob ein Kaufvertrag zusatande kam oder nicht.
Darum der folgende Hinweis:
Also da Interesse offensichtlcih besteht, veröffentliche ich hiermit sinngemäß die Bestätigung:
"Sehr geehrter Herr XY
Soeben ist Ihre Bestellung wie folgt bei uns eingetroffen:
Artikel XXX --------------------------------------------------XXX Euro
--------------------------------------------Versandkosten: 0 Euro
----------------------------------------------Gesamtsumme: XXX Euro
ACHTUNG: Dieser Text erscheint einmal direkt bei ihrer Auswahl “Vorabüberweisung” und dann nochmals auf der Bestell-Bestätigung die Sie wenige Minuten nach dem Bestell-Vorgang per E-Mail erhalten! Um Ihre Zahlung zuordnen zu können, überweisen sie bitte erst nach Erhalt der Bestell-Bestätigung unter Angabe der Bestell-Nr.
Die Lieferung erfolgt sofort nach Zahlungseingang auf: Konto-Nr.: XXXX BLZ:XXXX Sparkasse Offenburg/Ortenau Kto-Inhaber: [Firma XXX]
Vielen Dank für Ihren Einkauf."
Und der Link zu der Firma: http://www.pcshop-24.de
Grüße
Ostlandreiter
Vielen Dank für Ihren Einkauf."