Falsche Preisauszeichnung

Folgender Sachverhalt:
Ein Kleidungsstück wurde falsch ausgezeichnet. Der Kunde möchte die Ware an der Kasse kaufen - die Kassiererin erkennt der Irrtum und verkauft das Kleidungsstück nicht zu dem reduzierten Preis, sondern verlangt den tatsächlichen Preis. Zu REcht - Kann der Kunde da was dagegen machen?
MfG
Marco

Zu REcht - Kann der Kunde da was dagegen machen?

Er muß es nicht um diesen Preis nehmen (aber auch um keinen anderen).
Die Preisauszeichnung gilt meist als „invitatio ad offerendum“ - als Einladung, ein Angebot zu machen.
Indem Du die Ware zur Kassa trägst, machst Du ein Angebot, die Ware um den angschriebenen Preis zu kaufen - die Verkäuferin schlägt aber einen anderen Preis vor - also seid Ihr Euch nicht einig und es kommt kein Vertrag zu Stande.

LG
Stuffi

Hallo,

als Ergänzung zum Vorredner : Es besteht entgegen landläufiger Meinung kein Anspruch darauf, das Teil zum ausgezeichneten Preis zu bekommen, denn jeder kann sich mal irren.

Ich würde mich allerdings dort auf die Lauer legen und ein paar Tage das Geschäft nochmal heimsuchen und schauen, ob die Auszeichnung geändert wurde. Wenn ich das Teil immer noch gern billig schießen würde, würde ich reingehen, mit dem Teil zur Filialleitung und ein paar Brocken wir „unlauterer Wettbewerb“ und „Gewerbeaufsichtsamt“ fallen lassen. Dann bekomme ich das Teil wahrscheinlich zum „ausgezeichneten“ (sic!) Preis. Eine falsche Preisauszeichnung ist kein Wettbewerbsvergehen, wenn man sie umgehend berichtigt.

Gruss Hans-Jürgen
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