Von einem gewerblichen Verkäufer wird ein Produkt angeboten, von dem es mehrere Ausführungen gibt. Der Verkäufer zeichnet das höherwertigere Produkt etwa in der Preisklasse des niederwertigeren Produktes aus, wobei die Unterscheidung ein Kürzel (Zeichen) im Produktnamen ist, das Bild gehört ebenfalls zum höherwertigen.
Ein Käufer erwirbt nun dieses Produkt in der Annahme, ein Schnäppchen gemacht zu haben, bekommt aber das niederwertigere Produkt geliefert.
Kann der Käufer darauf bestehen, das angepriesene Produkt zu diesem Preis geliefert zu bekommen? Falls nicht, muss der Verkäufer den Kaufpreis ersetzen und die Versandkosten für den Rücktransport übernehmen?
Grüße
Marc