Falsche qm Angabe - Ausmessung

Hallo zusammen,

ich habe kürzlich die qm Zahl meiner Wohnung ausgemessen und festgestellt, dass die gemessene qm nicht mit der im Mietvertrag vereinbarten übereinstimmt und um mehr als 10% zu meinen Ungunsten abweicht.

Nun möchte ich meinen Vermieter damit konfrontieren, vermute aber, dass „meine“ Messung nicht akzeptiert wird und eine „neutrale“ Vermessung notwendig wird.

Meine Frage ist: Wie sollte ich vorgehen bzw an wen muss ich mich hier wenden? Wer erstellt solche Vermessungen?

Gruss
Reynald

Auch hallo.

Hallo zusammen,

Beitrag nach FAQ:1129 umgestellt

A habe kürzlich die qm Zahl meiner Wohnung ausgemessen und
festgestellt, dass die gemessene qm nicht mit der im
Mietvertrag vereinbarten übereinstimmt und um mehr als 10% zu
seinen Ungunsten abweicht.

Ganz kurz: http://www.gomoll.lawchannel.de/index_full.php?feed_…
-> die Quadratmeter Messungen sind in D noch nicht einheitlich

Nun möchte A seinen Vermieter damit konfrontieren, vermute
aber, dass „seine“ Messung nicht akzeptiert wird und eine
„neutrale“ Vermessung notwendig wird.

Das wird wohl das beste sein.

Meine Frage ist: Wie sollte A vorgehen bzw an wen muss A
sich hier wenden? Wer erstellt solche Vermessungen?

Ingenieurbüros (Bauingenieurwesen) oder Architekten vielleicht.

HTH
mfg M.L.

Hallo,

Meines Wissens ist es auch normal, daß Balkon und Keller flächenmäßig mit angegeben werden.

Gruß
Sticky

[ot] Mietpreis einer Wohnung
Hi Reynald,

Markus hat Dir ja schon fachlich geantwortet, deshalb eine Anmerkung von mir in meiner Rolle als Vermieter:

Der Mietpreis einer Wohnung richtet sich primär nicht nach der Fläche, sondern nach dem Wohnwert, in den unter vielen anderen Gesichtspunkten die Fläche eingeht. Simpel gesagt, ich kaufe die Wohnung, rechne aus, was ich nehmen muss, damit nmeine Kosten hereinkommen, und schau mich dann auf dem Markt um, was vergleichbare Wohnungen kosten. Jetzt kommt also die Marktlage ins Spiel, und die kann besser oder schlechter sein. Wie auch immer, die Fläche ist mir bis dahin völlig egal.

Den erhofften (noch nicht erzielten) Marktpreis nehme ich, teile ihn durch die Flächenangabe, die im Kaufvertrag steht, und komme so auf einen qm-Preis, mit dem ich annonciere. Dann kommt ein Kunde, schaut sich die Wohnung an und sagt „Die gefällt mir, die ist es mir wert.“ Und ein halbes Jahr später kommt der zu mir und beschwert sich über fehlende qm? Ja, ist eine Wohnung denn ein Sack Kartoffeln, an dem drei Pfund fehlen?

Als nächstes steht uns eine Auseinandersetzung bevor, an deren Ende für beide Seiten eine Menge Kosten anfallen, gegen die sich die erreichte Mietminderung wahrscheinlich eher putzig ausnimmt. Vor allem, weil ich anschließend versuchen werde, die Miete zu erhöhen oder besser noch den Mieter loszuwerden.

Selbst wenn es Dir immoment gar nicht um eine Mietminderung ging, sondern nur um eine gerechte Aufteilung der Nebenkosten - das musste ich mal loswerden. Danke für’s Zuhören! So, jetzt dürft Ihr mich alle hauen.

Gruß Ralf

Hallo,

Und ein halbes Jahr später
kommt der zu mir und beschwert sich über fehlende qm? Ja, ist
eine Wohnung denn ein Sack Kartoffeln, an dem drei Pfund
fehlen?

soweit geht auch die Rechtsprechung.
Eine Wohnung gefällt einem schliesslich nicht plötzlich weniger, weil ein paar qm fehlen.
Es wird nur interessant, wenn eine erhebliche Zahl an qm fehlt und die Nebenkosten nach diesen abgerechnet werden.
Wobei „erheblich“ m.W. nicht genau definiert ist.

Gruß
Rocco

Hallo,

grundsätzlich berechtigt eine Abweichung von mehr als 10 qm zu einer Mietminderung. Allerdings, wie bereits im Beitrag vorher schon ausgeführt: Den Vermieter damit zu „konfrontieren“ und ein Gutachten anzufordern, womöglich noch vor Gericht zu ziehen, bringt rein gar nichts, weil der Vermieter dann eben auf andere Art und Weise den Mietpreis erhöhen wird. Auch die Kosten eines solchen Sachverständigengutachtens und die Kosten eines Gerichtsverfahrens, bei dem du evtl. verlierst, weil deine Berechnung doch nicht die Wahre ist, stehen in keinem Verhältnis zu dem Ersparnis der angepeilten Mietminderung.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.

Eins möchte ich noch anmerken: Es besteht eigentlich ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter, ein Rechtsstreit liegt nicht im Sinn.

Fakt ist aber, dass ein entscheidenes Kriterium bei der Wohnugssuche nunmal die qm sind. Der Mietvertrag wurde unter der Zusicherung einer bestimmten qm Zahl abgeschlossen, die, wie sich nun herausstellt, über 10% nach unten abweicht. Dies stellt ein nicht unerheblichen Mangel dar (nicht nur der Kosten wegen, auch aufgrund des fehlenden Platzes) und ich bin schon der Meinung, dass der Vermieter zumindest darauf aufmerksam gemacht werden sollte.

Gruss
Rey