Guten Morgen
Wer bezahlt das richtige nachmessen einer Mietwohnung und wer macht so etwas?
Der Mieter hat festgestellt das seine Mietwohnung statt 98 qm nur 75 klein ist,reicht es aus den Mangel dem Vermieter zu melden , oder ist der Mieter beweispflichtig.
Dann Frage siehe oben.
LG Freckle
Hallo,
Guten Morgen
Wer bezahlt das richtige nachmessen einer Mietwohnung und wer
macht so etwas?
Warum soll man dafür etwas bezahlen?
Im Zweifelsfall kann der Vermieter dies mit dem Mieter gemeinsam machen.
Allerdings gibt es normalerweise für jede Wohnung in den Bauunterlagen eine Wohnflächenberechnung.
Der Mieter hat festgestellt das seine Mietwohnung statt 98 qm
nur 75 klein ist,reicht es aus den Mangel dem Vermieter zu
melden , oder ist der Mieter beweispflichtig.
Wenn der Mieter dieser Meinung ist, sollte er das Gespräch mit dem Vermieter suchen um dies zu klären.
Dann Frage siehe oben.
LG Freckle
Gruß Merger
Wer bezahlt das richtige nachmessen einer Mietwohnung und wer
macht so etwas?
Derjenige, der hierüber Auftrag erteilte bzw. Beweis zu führen hätte. Da in einem streitigen Verfahren nur die notwendigen Auslagen eines Gutachters ggf. anteilig per Kostenfestsetzung zu erstatten wären macht es Sinn, ein Bausachverständigengutachten per Beschluss denn als Privatmann erstellen zu lassen.
Der Mieter hat festgestellt das seine Mietwohnung statt 98 qm
nur 75 klein ist,
Nun könnte man der Mieterbeschwerde ja nachgehen, sich die einschlägigen Bestimmungen der Wohnflächenverordnung durchlesen, wissen und feststellen, welche Flächen überhaupt und dann mit welchem Anteil (Dachschrägen, Balkone) zu ermitteln sind, und vergleichen. Mit einem Lasermessgerät, Grundriss und Taschenrechner bewaffnet ist das in rund 30 Minuten erledigt.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source…
reicht es aus den Mangel dem Vermieter zu
melden , oder ist der Mieter beweispflichtig.
Mängelfeststellungen prüft man als VM nach und bestreite sie oder erkennt sie an. Als M rsikiert man Abmahnung und ggf. Kündigung, wenn man ungerechtfertigt seine Miete kürzt.
Gäbe es unterschiedliche Auffassungen oder Messungen, wäre eine hälftig zu tragenden Gutachtermeinung (ca. 150 € - 300 €) sicher übereinstimmend zu vereinbaren, bevor man sich einem ungewissen Prozesskostenrisiko aussetzt
G imager
Guten Morgen,
handelt es sich in diesem fiktiven Fall rein zufällig um eine Dachgeschosswohnung mit Schrägen? Das würde die große Differenz schnell erklären.
Viele Grüße
Whitby
Guten Morgen
Dem Vermieter ist das mündlich mitgeteilt worden, darauf hat er den Mieter lauthals beschimpft ,er würde es nachmessen lassen, aber seit dem tut sich nichts mehr.
Es kann doch nicht sein das der Mieter jetzt bis zum nimmerleins Tag zu viel Miete bezahlt.
Das muss doch jetzt irgendwie seinen Weg gehen.
Lg Freckle
Die Schrägen wurden schon so abgerechnet das ab 2m gerechnet wird und was dann kommt die Hälfte.
Der Vermieter wohnt darunter und wenn ich dann die zuvielen qm wieder dazu rechne mit den schrägen dann komme ich auf ca 98 qm die der Vermieter darunter bewohnt.
Aber das ist nicht die Frage, sondern wer misst nach und wer, wenn ein Sachverständiger es macht wer bestellt und bezahlt!
LG
Es kann doch nicht sein das der Mieter jetzt bis zum
nimmerleins Tag zu viel Miete bezahlt.
tut er das denn? was genau steht denn im mietvertrag? ein quadratmeterprteis? und wie werden die nebenkosten abgerechnet - auch nach quadratmeter?
die wohnung wird ja eigentlich nicht kleiner, wenn man sie nachmisst. und als der mieter eingezogen ist, hat sie ihm ja gefallen und der preis passte auch.
Eine Frage, die nichts mit m²↓ zu tun hat:
Wohnt sonst noch jemand im Haus (andere Mieter)?
vnA
Hallo,
wenn der Vermieter sich nicht rührt, setzt man ihm schriftlich hierzu eine angemessene Frist, und beauftragt dann - zunächst auf eigene Kosten - einen Gutachter (wobei es sich immer gut macht, wenn das ein vereidigter Sachverständiger ist). Kommt der zu dem Ergebnis, dass die Fläche falsch berechnet worden ist, und sich hiernach eine zu hohe Wohnfläche ergeben hat, kann es sich der Mieter überlegen, wie er weiter macht. Bei minimalen Abweichungen sollte man sich überlegen, ob sich weiterer Aufwand lohnt. Bei größeren kann es sich schon mal lohnen.
Sinnig wäre es, den Vermieter mit dem Gutachten zu konfrontieren, und auf eine Vereinbarung zu drängen, die Miete künftig anzupassen, soweit noch nicht verjährt, Überzahlungen zurück zu erstatten und die Gutachterkosten zu übernehmen. Auch das alles wieder schriftlich und mit angemessener Frist. Funktioniert das nicht, zum Anwalt und von dem Klage einreichen lassen.
BTW: Ich stimme allerdings der Antwort von testare zu, dass auch ich mich immer wieder darüber wundere, dass sich Menschen eine Wohnung persönlich ansehen (aber nicht anständig ausmessen), diese zu einem ihnen offenbar angemessenen Preis anmieten, und
dann Monate bis Jahre später Zeter und Mordio schreien, dass die Wohnung angeblich viel zu klein, und die Miete dementsprechend viel zu hoch wäre. Entweder kommt es mir auf jeden Zentimeter an, dann messe ich vorher nach, oder die Wohnung gefällt mir einfach, und ich finde den Preis angemessen. Dann sollte es auch dabei bleiben.
Gruß vom Wiz
Hallo,
es stellt sich jetzt natürlich noch die Frage, nach welcher Berechnung wurde die Wohnfläche festgestellt ?
Nach DIN-Norm 277 oder nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV).
http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/wohnflaechenbere…
Gruß Merger
Hallo
Die Beweislast für das Vorhandensein eines Mangels liegt beim Mieter.
http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderung.html
Bevor man sich Gedanken über die Beweiserbringung (Gutachter, Architekt oder einfach gemeinsam mit Vermieter nachmessen) macht, sollte man sich aber die Frage beantworten, ob hier überhaupt ein Mangel (= Abweichung von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit) vorliegt.
Also: steht im Mietvertrag eine Flächenangabe? in welchen Worten genau?
Wohnfläche und Grundfläche, Fläche nach DIN 277 sind völlig verschiedene Begriffe …
siehe z.B.
http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-ohn…
Grüsse Rudi
BTW: Ich stimme allerdings der Antwort von testare zu, dass
auch ich mich immer wieder darüber wundere, dass sich Menschen
eine Wohnung persönlich ansehen (aber nicht anständig
ausmessen), diese zu einem ihnen offenbar angemessenen Preis
anmieten, und dann Monate bis Jahre später Zeter und Mordio schreien
Wenn es denn Monate bis Jahre sind, stimme ich zu. Aber ein anderes Szenario könnte ja auch sein, dass es nur um Wochen oder Tage nach Einzug geht.
Als Mieter kam ich bisher noch nicht auf die Idee, bei der Besichtigung die Wohnungsgröße zu vermessen und halte es, wie von Dir beschrieben: Wohnung gefällt (Vermieter auch), Preis passt, fertig.
Als Vermieter wäre mir ein Interessent, der den Großteil der Besichtigung mit Vermessungsarbeiten verbringt, höchst suspekt. Seine Chancen auf den Zuschlag würden jedenfalls deutlich sinken.
Ausgehend von dieser Annahme und angesichts der Wohnraumknappheit in begehrten Lagen könnte also ein neuer Mieter den Vertrag zunächst unterschreiben, wohlahnend, dass mit der angegebenen Größe was nicht stimmen kann. Und macht sich dann eben erst nach Einzug die Arbeit, seine eigene Vermutung zu überprüfen.
Ob sich der vorprogrammierte Streit finanziell lohnt, steht auf einem anderen Blatt.
Es geht hier um die Frage wer bezahlt!!!
Alle anderen Frage sind schon beim Mieterverein geklärt, man wollte hier nur eine kurze info haben wie es sich verhält mit dem Nachmessen und bezahlen!
LG Freckle
Hallo,
also selbst bei Wohnungsnot würde ich mir ein Mietverhältnis kaum antun wollen, bei dem von vorne herein schon klar ist, dass es Stress geben wird/muss, da man von vorne herein davon ausgeht, dass die Wohnungsgröße nicht annähernd stimmt (bei kleinen Abweichungen würde ich auch bei Wohnungsnot den Aufwand und Ärger für eine Neuberechnung nicht als lohnend betrachten, wenn die Wohnung grundsätzlich vom Preis und allem anderen her OK ist).
Gruß vom Wiz
Leider hat die Mietwohnung auch jede menge Mängel, wo mündlich versprochen worden ist sie zu beheben.
Was sollte der Mieter auch machen, seine alte Wohnung gekündigt und bei Einzug war nichts gemacht worden, bzw es wird vertröstet und nichts gemacht !
LG