Falsche Quadratmeterangabe im Mietvertrag

Liebe Experten,

ich habe zwei Fragen zur falschen Quadratmeterangabe im Mietvertrag.

Ich wohne seit einigen Jahren in einer Einzimmerwohnung in Berlin, die laut Mietvertrag 39 m2 groß sein soll. Nachdem ich die Wohnung nun nachgemessen habe (nach den Kriterien der Wohnflächenverordnung, da im Mietvertrag keine Angabe für die Berechnungsgrundlage steht), bin ich auf 41,5 m2 gekommen. Nun ist es ja so, dass im Berliner Mietspiegel, nach dem sich auch meine Quadratmetermiete berechnet, verschiedene Quadratmeterpreise nach Wohnungsgröße gestaffelt werden: bis unter 40 m2, 40 bis unter 60m2, 60 bis unter 90m2, etc. D.h., dass ich durch die falsche Angabe meines Vermieters einer falschen Kategorie zugeordnet werde und entsprechend ca. einen Euro pro m2 zu viel bezahle. Das bedeutet, dass ich für meine 41-m2-Wohnung deutlich weniger zahlen müsste als für eine 39-m2-Wohnung.

Nun meine Frage: Kann ich dagegen vorgehen? Die Rechtsurteile, auf die ich im Internet gestoßen bin, besagen, dass bei einer zu hohen Quadratmeterangabe vonseiten des Vermieters eine Mietminderung erst ab einer falschen Angabe von mehr als 10% der Wohnfläche möglich ist. Ist im Umkehrschluss auch von meiner Seite aus die Forderung einer Mietminderung dadurch unmöglich? Oder ist der Umstand, dass die nur geringfügig falsche Quadratmeterangabe zu einer ca. 10% höheren Kaltmiete führt, ein zulässiges Argument?

Die Nachmessung meinerseits erfolgte übrigens aus Anlass einer Mieterhöhung zum 1.9., der ich bis Ende August zugestimmt haben muss. Wenn ich die Miete also „nachverhandeln“ wollte, wäre jetzt der richtige Zeitpunkt.

Daran schließt sich gleich eine zweite Frage an: Wie wird bei der Quadratmeterzahl gerundet? Nach meiner Schulmathematik wird 41,56 zu 42 aufgerundet, aber es gibt ja in bestimmten Bereichen (z.B. Arbeits- und Urlaubsstundenberechnung) manchmal abweichende Rundungsregeln.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo, zunächst die Antwort auf die m²-Frage. Diese 10%-Klausel gilt auch für den Mieter, Sie haben somit keine Möglichkeit, etwas zu verändern an der Miete. Ggf. könnten Sie beim Bauamt Einsicht in die Bauunterlagen des Grundstückes verlangen, mit der Begründung der „Nachmessung“. Denn diese Unterlagen sind entscheidend für die Vermietung. Aber Sinn hat es nicht viel.
Was die Auf-bzw.Abrundung der Beträge betrifft, so ist mir keine andere Art bekannt, wie Sie sie selbst kenne-egal wo. Alles hinter der"5" wird aufgerundet, was darunter liegt abgerundet. Dort weiß ich nicht, wo Sie die andere Information „hernehmen“. Wünsche Ihnen ein angenehmes Wohnen weiterhin in der Wohnung.
MfG Waldi64

Hallo,
Ja die Urteile sind alle richtig eine Abweichung von 10% mehr oder auch weniger als im Mietvertrag angegeben ist zulässig. Diese Abweichung kann verschiedene Gründe haben, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat. Du musst also zumindest in der Hinsicht der Erhöhung zustimmen.

Zu Frage 2) m² werden nicht gerundet.

LG

Ein klarer Fall für einen MIetrechtsexperten entweder als spezialisierter Anwalt oder beim Mieterverein.
MfG und sorry
pete88

Lieber Ratsuchender, theoretisch können Sie natürlich gegen die Ihrer Meinung nach falsche qm-Angabe vorgehen. Ihre Eigenmessung hat allerdings keinen Beweiswert. In einem Gerichtsverfahren würde ein Sachverständiger messen und diesen müßten Sie erst mal selbst bezahlen, mit dem Risiko, daß er die Angabe des Vermieters bestätigt und nicht ihre.
Viel Glück!