Falsche Räder bei PKW Kauf mitgegeben

Guten Tag,

für folgenden Sachverhalt benötige ich bitte Rat.

Person A kauft bei Person B einen PKW. In der Verkaufsanzeige steht „8-fach Bereifung“.

Der Verkauf des PKW funktioniert reibungslos per Vertrag und sehr nett in der gesamten Kommunikation.

Die 4 zusätzlichen Winterräder werden mitgegeben.

Beim Tausch der nicht mehr ganz so guten Reifen stellt der Reifen-Fachhändler fest, dass diese Räder gar nicht auf diesem PKW gefahren werden dürfen. (Der Vorbesitzer B teilte auf Anfrage telefonisch mit, dass er die Räder übers Internet gekauft und auf dem PKW 2 Jahre gefahren hat, in dem man die Fettkappe abmontiert hat, so dass nun durch einen größeren Lochkreis die Räder draufpassen.)

Eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) lag beim Verkauf nicht vor, konnte durch Käufer A jedoch im Internet gefunden werden. Aus dieser ABE geht hervor, dass diese Räder für andere Fahrzeugmarken geeignet sind, nicht jedoch für den gekauften PKW.

Nun fragt sich Käufer A:

  1. Hat Verkäufer B davon keine Kenntnis gehabt? (Jedoch wusste er durch das demontieren der Fettkappen, „dass da was nicht stimmen kann“.)

  2. Hat Verkäufer B bewusst verschwiegen, dass die Räder nicht für den PKW zugelassen sind?

Nun sind dem Käufer A Kosten entstanden:

a. Das nun fehlerhafte und dadurch überflüssige Aufziehen neuer Winterreifen auf nicht zugelassenen Felgen hat Geld gekostet.

b. Notwendiger Kauf neuer geeigneter Felgen und ummontieren der Winterreifen auf die neuen, passenden Felgen.

Gibt es hierzu eine „Rechtslage“?

Über einen Rat würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!

Durch das abmontieren der Fettkappe des Radlagers ändert sich der vorhandene Lochkreis der Schraubenlöcher nicht. Sollte der Durchmesser der Fettkappe größer sein als die Zentrierwulst, dann werden die Felgen nicht mehr über die mittige Bohrung zentriert, sondern nur noch über die Schrauben, und dürften eine Unwucht haben

Sollte dann auch noch der Lochkreis der Schrauben nicht exakt stimmen, wäre das Lebensgefährlich

Zu deinen rechtlichen Fragen kann ich leider nichts beitragen

zum Wort Lochkreis

Deine Kappe muss durch die Mittenbohrung

Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Ich kenne mich - was die Technik betrifft - nicht aus. Wie ich bereits schrieb, sind die Räder lt. ABE für das Fahrzeug nicht zugelassen.

Vielmehr geht es um den rechtlichen Teil. Die Ausgaben hätte ich nicht gehabt, wenn der Verkäufer korrekte Räder verkauft hätte (egal ob absichtlich oder weil er keine Ahnung hatte).

Viele Grüße
Michael

Die falschen Räder stellen einen Mangel dar!
Also fordere den Verkäufer zur Rücknahme der Räder mit den neuen Reifen auf und zur Zahlung der den Dir daraus entstandenen Kosten auf, sowie zur Minderung des Kaufpreises weil der Wagen nun nur mit einem Satz und nicht mit 2 Sätzen Kompletträdern gekauft wurde.
Wenn er das ablehnt wende Dich an einen Fachanwalt für Vertragsrecht und mach da auch noch die zeitlichen Aufwendeungen Deinerseits geltend die Dir durch den ganzen Schlamassel entstanden sind.!
Dummheit muss bestraft werden! ramses90

In einem Vertrag ist jedes Wort wichtig. Hier wurde nicht darauf hingewiesen, dass die 8-fache Bereifung für das Fahrzeug geeignet ist, nur , dass acht Reifen dabei sind. Es hätten auch Reifen verschiedener Fahrzeuge sein können, sobald es acht sind.

Nicht denken und vertrauen sondern prüfen muss man. Und das Kleingedruckte immer lesen.

Ja, man nennt das einen „Sachmangel“. Die Spitzfindigkeit, es sei ja nicht garantiert worden, dass die „8fache Bereifung“ auch für genau dieses Fahrzeug gedacht, lasse ich nicht gelten. Wenn ich Fahrzeug plus Zubehörteile kaufe, dann darf ich davon ausgehen, dass auch zusammenpasst, was zusammen verkauft wurde.

Aber:
Welcher Privatverköufer schließt die Haftung für Sachmängel NICHT im Kaufvertrag aus? Sowas wäre dumm.
Demnach könnte man nur über den Beweis der arglistigen Täuschung (Sachmangel bekannt und bewusst verschwiegen) argumentieren. Das ist stets ein steiniger Weg - oft auch aussichtslos.

Denn

führt in diesem Fall dazu, dass der dumme, ahnungslose Verkäufer nicht haften muss!

Hallo Linxlanx,
hierzu gibt es eine „Rechtslage“. Arglistige Täuschung. Dazu musst Du jedoch beweisen, dass der Verkäufer von den falschen Rädern gewusst hat. Das wird Dir schwerlich gelingen. Dann musst Du einen Rechtsanwalt beschäftigen. Dies kommt Dich wahrscheinlich teurer als die Kosten für den Ersatz der Felgen. Im Endeffekt steht Aussage gegen Aussage und vor Gericht verläuft alles im Sande. Außerdem dauert das alles mindestens ein Jahr. Mein Rat, betrachte den Fall als Lehrgeld und nimm beim nächsten Autokauf einen Fachmann mit oder kaufe das Auto bei einem seriösen Händler.

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