Hallo Experten,
ein großes Deutsches Telekommunikationsunternehmen verschickt im Juni eine Monatsrechnung an Kunde A, die versehentlich nicht die Grundgebühr aufweist und daher deutlich zu niedrig ist. Dies wiederholt sich seitdem in jedem Monat.
Kunde A bemängelt die falschen Rechnungen wiederholt bei dem Telekommunikationsunternehmen und fordert eine korrekte Rechnung.
Das Telekommunikationsunternehmen reagiert jedoch einfach nicht.
Aus dem Internet weiß Kunde A, dass dieser Vorgang bei diesem Unternehmen kein Einzelfall ist und das Unternehmen dazu tendiert, auch noch nach Jahren plötzlich und unter Setzung sehr kurzer Fristen und unter Androhung des Sperrens des Internet- und Telefonanschlusses den Fehlbetrag einzufordern. Schließlich verjähren ja die Forderungen erst drei Jahre nach Ende des Jahres in dem sie entstanden sind.
Somit könnte das Unternehmen noch Ende 2015 für alle zurückliegenden Rechnungen den Fehlbetrag einfordern (im fiktiven Fall wären das ca. 2100,-).
Nun könnte ja Kunde A sich einfach zurücklehnen und den Fehlbetrag jeden Monat auf einem Tagessgeldkonto so lange parken und von den Zinsen profitieren (viel ist es zwar nicht aber für ein Abendessen langt es), bis das Telekommunikationsunternehmen endlich seine Forderungen stellt.
Das Problem ist jedoch, dass er zumindest einen Teil der Telefonkosten von seinem Arbeitgeber (Homeoffice) zurückerstattet bekommt. Diese Rückerstattung erfolgt aber eben nur, wenn dem Arbeitgeber zeitnah eine korrekte Rechnung vorgelegt wird. Liegt also bis zum Ende 2012 keine korrekte Telefonrechnung vor, verfällt der Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Wie kann Kunde A jetzt das Telekommunikationsunternehmen dazu zwingen, ihm zeitnah eine korrekte Rechnung auszustellen?
Gehört es nicht zu den vertraglichen Nebenpflichten eine korrekte Rechnung zu stellen?
Entstehen Schadensersatzforderungen gegen das Unternehmen aus § 280 ff. BGB?
Gruß,
Sax
P.S.: Kunde A hat übrigens dem Telekommunikationsunternehmen eine Einzugsermächtigung erteilt.