Falsche Rechnung muss zunächst überwiesen werden?

Hallo,

wenn eine Telekommunikationsfirma eine falsche Rechnung stellt, der
Betrag daher zurückgebucht wird und anschließend eine Gutschrift
erstellt wird - muss man dann den VOLLEN Betrag erstmal überweisen,
weil die Gutschrift laut Tel-Firma erst auf der übernächsten Rechnung
erscheint?
Insbesondere wenn der korrekte Betrag nur ein Bruchteil des
Rechnungsbetrags ist?

Vielen Dank!

Viele Grüße,

Martin

Natürlich musst du das nicht bezahlen. Nicht die Rechnung, sondern der Anspruch begründet eine Pflicht.

Levay