Liebe Gemeinde, ich habe einen rein hypothetischen Fall. Es ist ja so, dass Steuerberater prinzipiell für eine Erstberatung einen Rechnung schreiben dürfen, auch wenn sie den Rechnungsempfänger nicht vorher auf die Kosten hingewiesen haben. Es ist aber auch nicht so, dass ein Steuerberater willkürlich Rechnungen schreiben kann, beispielsweise an Leute, die er gar nicht beraten hat. Das ist ja Betrug. Wo ist aber nun die Grenze? Muss der Steuerberater beweisen können, dass er die Leistung erbracht hat?
Um diesen Fall etwas konkreter zu gestalten. Nehmen wir einmal an, Person A war bei einer großen Steuerberatungsfirma B zu einem Erstgespräch zum Kennenlernen Anfang 2012, weil er überlegt seine Steuererklärung 2011 vom Steuerberater machen zu lassen. A hatte im Vorfeld telefonisch zugesagt bekommen, dass dieses Gespräch kostenlos sei, wie es auch bei weiteren Steuerberatern der Fall war, die er kennenlernen wollte. Ende 2013 (knapp 2 Jahre später) erhält A von B eine Rechnung. Diese ist erstens fehlerhaft (angeblich war die Beratung 2011), zweitens enthält sie keine Details (Tag, Zeit, Dauer, Inhalte, nur ein Pauschalbetrag), drittens wurde das Erstgespräch als erstes Beratungsgespräch bezeichnet, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, insbesondere auch nicht mit der potentiellen Steuerklärung 2011 sondern mit einer Frage, die sich auf einen früheren Bescheid bezog, die aber nur am Rande gestellt wurde und auch nicht wirklich beantwortet wurde. Es sind in dieser Rechnung also viele Unstimmigkeiten enthalten, was nach Geldmacherei aussieht. Sicherlich hätte B keine Rechnung geschickt, wenn B von A mit dem Erstellen der Steuererklärung beauftragt worden wäre, aber B wurde eben nicht damit beauftragt. So haben sie nach knapp 2 Jahren die Rechnung gestellt.
Wie kann/sollte sich A in so einem Fall verhalten? Erst einmal antworten, dass die Rechnung fehlerhaft ist und abwarten? Gar nicht antworten, weil es nach einem Betrugsversuch aussieht? Wie kann es weitergehen? Oder sitzen große Firmen bei so etwas immer am längeren Hebel, so dass man anstandslos zahlen sollte?
Vielen Dank und schöne Grüße,
Klaus