Falsche Rechnungsadresse - Vorsteuerabzug?

Hallo,

ein Veranstalter lässt eine dritte Person eine Veranstaltung organisieren. Bei der Abrechnung bemerkt der Veranstalter, dass die Ausgaberechnungen (für Künstler usw.) nicht an den Veranstalter, sondern an die dritte Person adressiert sind.

Am einfachsten wäre es sicherlich, die Rechnungen bei den jeweiligen Künstlern neu anzufordern. Und wenn das nicht mehr geht, gibt es dann einen anderen Weg? Reicht auch ein Beleg, in dem die dritte Person die „Rechte“ an den Rechnungen dem Veranstalter überträgt?

(Die Ausgaberechnungen wurden von der dritten Person noch nicht verbucht.)

Danke im Voraus.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

warum rechnet der Rechnungsempfänger diese Leistung nicht per eigener Rechnung weiter? Also Weiterberechnung - ordentlich mit allen Angaben. Das Problem wird hier wohl die USt sein, aber, wenn man nicht auspasst, geht der Vorsteuerabzug verloren!

E.

Danke für die Antwort. Diese Lösung schwebte mir auch schon vor. Aber geht das denn so einfach? Müsste die dritte Person im Falle einer Weiterberechnung die Rechnungen, die an sie gerichtet sind, denn nicht in ihrer Buchhaltung erfassen (als durchlaufende Posten)? Oder reicht wirklich nur die Weiterberechnung ohne dass die „falschen“ Rechnungen sonst irgendwo erfasst sind?

J.

Servus,

es handelt sich nicht um durchlaufende Posten, weil der zwischengeschaltete Unternehmer nicht in fremdem Namen und auf fremde Rechnung tätig ist (dann wären die Rechnungen ja falsch).

Es geht in diesem Fall um Erträge und Aufwendungen bzw. Einnahmen und Ausgaben, mit allen Konsequenzen (z.B. hinsichtlich § 19 I UStG).

Fazit: Strohmänner gibts nicht für umme.

Schöne Grüße

MM