Hallo,
Person a ist aus einer Wohnung, die er mit seiner Partnerin bewohnt hat, ausgezogen. Nach 8 Monaten ist Person A zum Fachwanwalt für Mietrecht gegangen und wollte nun die Kaution zurück fordern. Der Anwalt hat sich diese Sacher angenommen und forderte die Kaution von der Vermieterin, was komplett falsch war. Der Fachanwalt hätte die Kaution von der Ex Partnerin zurückfordern müssen, da er es von der Vermieterin gar nicht zurück fordern kann. Nun gibt er eine Rechnung an Person A, der sich weigert diese zu zahlen, da er dem´Anwalt vertraut hat, wie ist da die Rechtssprechung?? Es handelt sich doch um eine falsche Beratung des Anwalts, wo Person A nicht haftbar gemacht werden kann, oder?
Hallo,
Der Anwalt hat sich diese Sacher angenommen
und forderte die Kaution von der Vermieterin, was komplett
falsch war. Der Fachanwalt hätte die Kaution von der Ex
Partnerin zurückfordern müssen, da er es von der Vermieterin
gar nicht zurück fordern kann.
Warum nicht? Wer verfügt denn gerade über die Kaution? Ist die nicht beim Vermieter hinterlegt?
Ob da eine Falschberatung vorliegt, können wir (meine ich) hier pauschal gar nicht sagen, weil bislang alles recht normal klingt.
LG
Schnägge
Hallo, nein person A muus die Kaution von der Ex Partenerin zurück verlangen.Die Vermieterin muss es nicht auszahlen, da die Partnerin weiterhin dort drinne mit wohnt und nicht gekündigt hat.